2 Auszeichnungen im zweiten Anwaltsranking Beamtenrecht (2026)

Die WirtschaftsWoche hat in ihrer Ausgabe Nr. 39 im Sommer 2026 zum zweiten Mal Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsanwält:innen für Privatpersonen im Fachgebiet Beamtenrecht ausgezeichnet.

Dabei wurden in diesem Jahr 13 Kanzleien bundesweit als „Beste Kanzlei“ und 13 Rechtsanwälte als „Beste Anwälte“ im Beamtenrecht bewertet.

Unsere Kanzlei gehört erneut sowohl zu den „Besten Kanzleien 2026“ wie auch Rechtsanwalt Robert Hotstegs erneut zu den „Besten Anwälten 2026“.

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BVerwG zur Lehrervergütung: Mehr­ar­beit aus Pflicht­ge­fühl lohnt sich nicht, beck-aktuell.de v. 17.09.2026

Ein Schulleiter arbeitet dauerhaft mehr als vorgesehen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Finanziell lohnt sich dieser zusätzliche Einsatz nicht, zeigt ein Urteil des BVerwG.

Ein Schulleiter machte regelmäßig Überstunden, weil sein Job dies erforderte. Nun wollte er sich den Mehreinsatz im Nachhinein vergüten lassen. Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat er aber nicht, entschied am Donnerstag das BVerwG (Urteil vom 17.09.2026 – 2 C 19.25).

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Zweiter Anlauf, Bekommt Essen einen Bürgerentscheid über Radwege?, wdr.de v. 14.07.2026

2020 sammelten Aktivisten in Essen schon einmal Unterschriften für eine bessere Rad-Infrastruktur in der Stadt. Damals sprachen sich mehr als 23.000 Menschen dafür aus.

von Björn Henke

In der Folge übernahm eine riesige politische Mehrheit im Stadtrat diese Forderungen und machten sie zu einem Ratsbeschluss. CDU, SPD, Grüne, Die Linken, Tierschutz/SLB und die PARTEI sorgten im Stadtparlament dafür, dass es erst gar nicht zu einem echten Bürgerentscheid kommen musste.

Zurück zu autolastiger Politik?

Doch aus Sicht der Initiative hat die neue Koalition im Stadtrat diesen Kompromiss aufgekündigt. Im März beschloss der Rat auf Antrag von CDU und SPD neue „verkehrspolitische Leitlinien“ – für die Initiatoren des Radentscheids eine Rolle rückwärts zurück zu einer autolastigen Politik.

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Strafverfahren gegen Richter am LG Fulda: Aus acht werden 19 Ver­hand­lungs­tage, lto.de v. 30.06.2026

von Tanja Podolski

Sexuelle Nötigung und Belästigung einer Proberichterin? In dem Strafverfahren gegen einen Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel hat das LG Fulda elf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Gegen die vorläufige Suspendierung geht er vor.

Das Strafverfahren gegen den Richter G. aus dem Gerichtsbezirk Kassel wird erheblich länger dauern als zunächst geplant. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Fulda hat elf weitere Verhandlungstage anberaumt (Az. 1 KLs 699 Js 19355/25). Nach der ersten Planung sollte das Verfahren an acht Verhandlungstagen erledigt werden, die Urteilsverkündung war für den 25. Juni angesetzt. Nun ist bis Dezember terminiert.

Der 56-jährige Richter soll laut Anklage über rund eineinhalb Jahre gegenüber einer ihm unterstehenden Proberichterin in unterschiedlicher Form sexuell übergriffig geworden sein. Er soll ihr mehrfach an Po und Brüste gefasst und mit schlechten Beurteilungen gedroht haben. Er will nicht gewusst haben, dass sie sich unwohl gefühlt hat.

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Kann Zei­tun­g­lesen ein Dien­st­un­fall sein?, lto.de v. 21.05.2026

VGH Bayern zu dienstunfallrechtlichem Kausalzusammenhang

von Tanja Podolski

Auf einer Klassenfahrt mussten Kinder eine Nacht im Speisesaal schlafen. Das Ereignis schlug Wellen, die Lehrerin ging wegen Depressionen in den Vorruhestand. Die Verwaltungsgerichte mussten klären, ob das ein Dienstunfall war.

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„Ungerecht“ – Ärger im Amt in Düsseldorf: Beamtinnen kritisieren Kompetenztest, NRZ v. 16.05.2026

Düsseldorf. Ein Online-Test sorgt aktuell für Unruhe in der Stadtverwaltung Düsseldorf. Beamtinnen sehen sich um Aufstiegschancen gebracht. Worum es genau geht.

Von Johannes Below

Es gibt Ärger in der Stadtverwaltung. Der NRZ gegenüber kritisieren zwei Beamtinnen „skandalöse Zustände“ und fordern den sofortigen Stopp eines internen Bewerbungsverfahrens. Das Problem: ein Kompetenztest.

Ärger im Amt in Düsseldorf: Warum Beamtinnen einen Kompetenztest als „ungerecht“ empfinden

Dieser Kompetenztest ist Teil des Qualifizierungsaufstiegs. Das ist die Möglichkeit, für Beamte des mittleren in den gehobenen Dienst einzusteigen. Dazu wird ein Lehrgang an einem Studieninstitut absolviert. Plätze sind limitiert, weswegen ein Bewerbungsverfahren notwendig ist. Der Qualifizierungsaufstieg ermöglicht, Leitungsaufgaben zu übernehmen und dementsprechend bezahlt zu werden.

Berichtende Beamtinnen möchten anonym bleiben, sie fürchten „Konsequenzen“

Nun haben sich allerdings zwei Beamtinnen an unsere Redaktion gerichtet, die den Test als „skandalös“ bezeichnen. Aus Angst vor Konsequenzen möchten sie anonym bleiben. Sie sind selbst Teilnehmerinnen des Verfahrens und haben fraglichen Test nach eigener Aussage bereits bestanden.

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Beamte werfen Stadt Missstände bei Beförderungen vor, Rheinische Post v. 10.05.2026

Karriere in Düsseldorf

Von Alexander Esch

Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf bemängeln Missbrauch und keine ausreichende Kontrolle an einer wichtigen Stelle des Bewerbungsprozesses für den gehobenen Dienst. Auch Anwälte haben Zweifel an der Art des Ausleseverfahrens.

Der Frust bei einigen Mitarbeitern der Stadt Düsseldorf ist offenbar groß. Das geht zumindest aus einer anonymen E-Mail an unsere Redaktion hervor. Von „eklatanten Missständen“ ist die Rede – und zwar im Hinblick auf die Karriereleiter der Beamten: „Das Verfahren, das über die berufliche Zukunft und die Möglichkeit zum Aufstieg in Führungspositionen entscheidet, findet derzeit unter Bedingungen statt, die jeder rechtsstaatlichen Prüfung spotten.“

So sehen das im E-Mail-Kontakt mit unserer Redaktion nach eigenen Angaben zwei Interessenvertreter sowie zwei betroffene Mitarbeiter. Offenbaren wollen sie ihre Identität nicht, auch intern habe man nur vorsichtig Kritik geübt. „Wir haben viel zu große Angst, dass man uns danach das Leben in den Ämtern zur Hölle macht.“

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Leserforum, NJW-aktuell 5/2026, 10

Zu Heuschmied, NJW-aktuell 3/2026, 15. Den Beobachtungen und auch dem Ergebnis des Autors, dass die Änderungen im niedersächsischen Disziplinarrecht keine Beschleunigung erwarten lassen, stimme ich uneingeschränkt zu. Dasselbe gilt derzeit auch für die Folgen der Novelle im BDG 2024 und die landesrechtlichen Überarbeitungen in Hamburg und Brandenburg.

Wenn gleichwohl Disziplinarverfahren zügiger betrieben und abgeschlossen werden sollen und die Gesetzgeber dieses Ziel mit ihren Novellen nicht zwingend erreichen, dürfte der Weg tatsächlich allein über die von Heuschmied angesprochene „Ertüchtigung der Verwaltung“ zu erreichen sein.

Es bedarf nämlich gar keiner landes- oder bundesgesetzlichen Änderungen um auch im Disziplinarrecht stärker zwischen Dienstherrn und unterschiedlichen Ressorts zu kooperieren. Zwar hat etwa Schleswig-Holstein dies in § 21 LDG SH und Bayern dies in Art. 18 BayDG gesetzlich angelegt, sodass dort zentrale Disziplinarbehörden tätig werden können. Aber auch allen anderen Dienststellen sei gesagt, dass die allermeisten Ermittlungen entweder vollständig extern abgegeben werden könnten oder aber wenigstens extern durch Vorerfahrung und -wissen unterstützt werden können. Hierdurch können ähnliche Fälle gemeinsam bearbeitet, Gerichtsprozesse federführend oder Fortbildungen gebündelt organisiert werden. Trotz Vernetzung von Behörden ist dies in der Praxis kaum festzustellen.

Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht (difdi), Robert Hotstegs, Düsseldorf

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