Erstberatung und Mandat

Sie möchten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen?

Dann bieten wir Ihnen zunächst eine ca. 45minütige Erstberatung an. Ziel des Gespräches ist es, Ihre Situation gemeinsam zu besprechen und rechtlich zu bewerten. Anschließend sollen mögliche Ziele und Wege aufgezeigt werden, die Sie selbst oder aber weiter durch uns vertreten gehen können.

Was können wir für Sie tun?

Sie erreichen uns telefonisch am besten montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr, sowie zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr. Ansonsten gerne per Email oder über die online-Anfrage.

Für eine Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung über ein Honorar von 226,10 € (§ 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getroffen, evtl. kommen hier Auslagen (z.B. für Fotokopien, Post- oder Telekommunikationskosten) hinzu. Die Erstberatung enthält keinerlei Verpflichtungen einer der beiden Parteien zur Fortsetzung der Vertragsbeziehungen.

Die Rechnung, die Sie hierfür erhalten, können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen, die diese nach Ihrem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen erstattet.

Das Honorar der Erstberatung wird in unserer Kanzlei gemäß der in § 34 Abs. 2 RVG vorgesehenen Möglichkeit in der Regel nicht auf Gebühren für weitere Tätigkeiten in Bezug auf denselben Beratungsgegenstand angerechnet.

Bitte vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei telefonisch unter 0211 / 497657-16 einen Termin für eine Erstberatung.

Für weitere Tätigkeiten (nach der Erstberatung) kann ebenfalls eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Insoweit kommen Pauschal-, Streitwert- und insbesondere Zeithonorarvereinbarungen in Betracht. So berechnet sich beispielsweise das zu zahlende Honorar bei einer Zeithonorarvereinbarung nach dem dort vereinbarten Stundensatz und der von uns geleisteten Arbeitszeit, welche minutengenau abgerechnet wird.

Wird im Einzelfall keine Vergütungsvereinbarung getroffen, so berechnet sich das Honorar nach dem RVG. Regelmäßig ist hiernach die Höhe des Streitwertes entscheidend. Der Streitwert der Sache wird vom Gericht je nach Art der Streitigkeit festgelegt. In Abhängigkeit vom Streitwert werden die Gebühren für die jeweilige Tätigkeit des Rechtsanwaltes, z.B. für einen gerichtlichen Termin, bemessen. Gerne informieren wir Sie genauer über die konkret in ihrem Fall anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG.

Musterberechnung zum Streitwert 5.000,- € (gilt z.B. bei dienstlichen Beurteilungen):

ErstberatungVereinbarungkein Streitwert226,10 €
gerichtliches Verfahren (I. Instanz)GesetzStreitwert 5.000,- €516,70 €
mündliche Verhandlung (I. Instanz)GesetzStreitwert 5.000,- €476,95 €
Auslagen und PauschalenGesetzje nach Verfahren, mind.23,80 €
  Gesamt:1.243,55 €

Hinweis: Die Musterberechnung berücksichtigt eine Mehrwertsteuer von 19%. Stand: 09/2023.

Auslagen (Kopien, Fahrtkosten, etc.), Gerichtskosten und das Kostenrisiko der Gegenseite sind in dieser Musterberechnung nicht berücksichtigt. Wenn Sie sich noch genauer über die Gerichtskosten eines Verfahrens beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht informieren wollen, finden Sie dazu eine ausführliche Darstellung auf der Website des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.