von Tanja Podolski
Keine Revolution im Beamtenrecht: Der EGMR hat das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt. Vier hatten geklagt, nachdem ihre Gehälter nach einer Teilnahme an einem Streik gekürzt worden waren.
Mit einer Gegenstimme hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Streikverbot für verbeamtete Lehrer:innen in Deutschland aufrecht erhalten. Das Gericht sieht in Disziplinarmaßnahmen wegen der Teilnahme an Streiks keine Verletzung des Rechts auf Versammlungs -und Vereinigungsfreiheit aus Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; EGMR, Urt. v. 14.12.2023, Beschw.-Nr.: 59433/18, 59477/18, 59481/18, 59494/18).
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„Streikverbot ist kein Menschenrechtsverstoß“
Hätte der EGMR anders entschieden, hätte das erhebliche Folgen für das Berufsbeamtentum in Deutschland gehabt. Nun, sagt Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in Düsseldorf und auf Beamtenrecht spezialisiert, „bleibt zunächst alles beim Alten. Das Streikrecht ist nicht pauschal mit dem Beamtenrecht zu vereinen“.
Dennoch sei die Entscheidung von großer Bedeutung, denn im Grundgesetz stehe eine sogenannte Fortentwicklungsklausel des Beamtenrechts festgeschrieben. Es dürfe entsprechend weiterentwickelt werden und Bund und Länder müssten sich nun nach dieser Entscheidung fragen, ob es nicht an der Zeit wäre, Leitplanken zu verändern, so Hotstegs. Das gelte umso mehr, als alle wichtigen Impulse im Dienstrecht zuletzt aus Europa gekommen seien, nämlich entweder vom EuGH oder vom EGMR. Hotstegs: „Hier könnte der Bundestag durchaus gestaltender tätig werden.“
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