BVerwG zur Lehrervergütung: Mehr­ar­beit aus Pflicht­ge­fühl lohnt sich nicht, beck-aktuell.de v. 17.09.2026

Ein Schulleiter arbeitet dauerhaft mehr als vorgesehen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Finanziell lohnt sich dieser zusätzliche Einsatz nicht, zeigt ein Urteil des BVerwG.

Ein Schulleiter machte regelmäßig Überstunden, weil sein Job dies erforderte. Nun wollte er sich den Mehreinsatz im Nachhinein vergüten lassen. Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat er aber nicht, entschied am Donnerstag das BVerwG (Urteil vom 17.09.20262 C 19.25).

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Zeit­er­fas­sung als Lö­sung?

Laut dem Rechtsanwalt und Experten für Beamtenrecht Robert Hotstegs hat das Verfahren zu Recht bundesweit großes Aufsehen erhalten. Denn in vielen Bereichen des öffentliches Dienstes werde Arbeit über die wöchentliche Pflichtstundenzahl hinaus erwartet und gerne angenommen, aber nicht abgegolten, so Hotstegs gegenüber beck-aktuell.Heute im Recht.

zum vollständigen Beitrag: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/bverwg-2c19-25-lehrer-schulleitung-mehrarbeit-verguetung-2026-09-17