Unter­sch­reiben ist Pri­vat­sache, lto.de v. 14.09.2026

Richter unterzeichnen offenen Brief für AfD-Verbotsverfahren

Viele Staatsanwälte und Richter unterzeichneten einen Aufruf, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. So etwas ist Privatsache, antwortet das sächsische Justizministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD dazu.

Wenn Richter:innen und Staatsanwält:innen einen offenen Brief für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens unterzeichnen, ist das Privatsache. Das gelte auch dann, wenn sie neben ihren Namen ihre Amtsbezeichnung setzen. So deutlich formuliert es das Staatsministerium der Justiz in Sachsen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD in Sachsen (Drs.-Nr.: 8/8014). 

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Spannungsverhältnis zum Gebot der Verfassungstreue

Anwalt Robert Hotstegs, spezialisiert auf Beamtenrecht, teilte auf LTO-Anfrage mit: „Das Mäßigungsgebot steht ja auch in einem Spannungsverhältnis zum Gebot der Verfassungstreue. Ist die AfD verfassungsfeindlich und ist der oder die Einzelne davon überzeugt, ist eine politische Aktivität aus Gründen der Verfassungstreue geradezu geboten.“

Aber auch ungeachtet dieses Spannungsverhältnisses sei die gebotene Zurückhaltung nicht überschritten. Das Verbotsverfahren befinde sich seit Jahren in der politischen und juristischen Diskussion, so Hotstegs. Es gehöre dazu, dass sich auch Richter:innen und Staatsanwält:innen eine Meinung bilden. Ebenso stehe Rechtsreferendar:innen, von denen ebenfalls einige die Aufforderung unterschrieben hatten, die Unterzeichnung frei, unabhängig davon, ob sie verbeamtet sind oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sui generis stehen.  

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