Beamte werfen Stadt Missstände bei Beförderungen vor, Rheinische Post v. 10.05.2026

Karriere in Düsseldorf

Von Alexander Esch

Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf bemängeln Missbrauch und keine ausreichende Kontrolle an einer wichtigen Stelle des Bewerbungsprozesses für den gehobenen Dienst. Auch Anwälte haben Zweifel an der Art des Ausleseverfahrens.

Der Frust bei einigen Mitarbeitern der Stadt Düsseldorf ist offenbar groß. Das geht zumindest aus einer anonymen E-Mail an unsere Redaktion hervor. Von „eklatanten Missständen“ ist die Rede – und zwar im Hinblick auf die Karriereleiter der Beamten: „Das Verfahren, das über die berufliche Zukunft und die Möglichkeit zum Aufstieg in Führungspositionen entscheidet, findet derzeit unter Bedingungen statt, die jeder rechtsstaatlichen Prüfung spotten.“

So sehen das im E-Mail-Kontakt mit unserer Redaktion nach eigenen Angaben zwei Interessenvertreter sowie zwei betroffene Mitarbeiter. Offenbaren wollen sie ihre Identität nicht, auch intern habe man nur vorsichtig Kritik geübt. „Wir haben viel zu große Angst, dass man uns danach das Leben in den Ämtern zur Hölle macht.“

Grund für die Aufregung ist das angewendete Verfahren für den sogenannten „Qualifizierungsaufstieg“. Über Lehrgänge und Prüfungen wird die Beförderung vom mittleren in den gehobenen Dienst möglich. Für diesen Weg bewerben können sich Beamte, die unter anderem bestimmte Erfahrung und Besoldungsgruppen vorweisen können und die in dienstlichen Beurteilungen die gestellten Anforderungen übertreffen. Generell sollen sie laut Ausschreibung „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für den Aufstieg in besonderer Weise in Betracht“ kommen.

Im Zentrum der Kritik steht eine Vorauswahl über einen Online-Test. Nur Bewerber, die diesen mit einer guten Punktzahl absolvieren, kommen eine Runde weiter, wie die Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. Fünf von 28 zugelassenen Bewerbern scheiterten demnach aktuell. Nur für den Rest steht nun ein Assessment-Center an, mit den Elementen Selbstrepräsentation, Rollenspiel und Einzelinterview, das mit 50 Prozent das höchste Gewicht hat. In ihren anonymen Schreiben beklagen die Mitarbeiter, dass der Test zum Missbrauch einlade. So wüssten sie von Kollegen, die den Test in Gruppen oder mithilfe von KI absolviert hätten.

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Nachfrage beim auf Beamtenrecht spezialisierten Düsseldorfer Anwalt Robert Hotstegs. Was ist von dem Verfahren zu halten? „Ich habe große Bedenken“, sagt er. Er sehe einige Angriffspunkte für den Fall, dass sich ein Betroffener an ihn wendet. So sehe er, dass die Stadt enger steuern und kontrollieren könnte. Kritischer als das technische Verfahren sieht er allerdings, dass überhaupt mit einem Online-Test vorausgewählt werde. Er sollte vielmehr Abrundung eines Gesamtbildes sein.

Hotstegs betont den Hintergrund: Im öffentlichen Dienst geht es um die Bestenauslese. Steuermittel sollten in die geeignetsten Menschen investiert werden. Der Test sei jedoch nur eine Momentaufnahme, keine Langzeitbewertung, ob der Kandidat geeignet ist.

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