von Tanja Podolski
AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden.
Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.
Während am Freitag die Abgeordneten im Plenarsaal über das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz diskutieren und abstimmen, werden in mehreren Städten bundesweit Schüler:innen gegen die Pläne auf die Straße gehen. Die Bundesregierung will eine Wehrerfassung junger Männer ab 18 Jahren einführen. Diese müssen dann auf einen Fragebogen zur Bereitschaft zum Wehrdienst antworten. Frauen dürfen sich freiwillig beteiligen. Ab dem Jahr 2027 soll die Musterung wieder verpflichtend werden.
Viele jungen Menschen wollen das nicht und haben daher die Aktion „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ aufgesetzt, werden von Landesschüler:innenvertretungen, Gewerkschaften und der Partei Die Linke darin unterstützt. Bundesweit haben die Organisator:innen in dutzenden Städten von Annaberg-Buchholz bis Wuppertal zu Streiks aufgerufen. Die Aussage ist klar: „Nein zur Wehrpflicht! Nein zu allen Zwangsdiensten!“ Sie wollen in Frieden leben und selbst entscheiden, wie sie ihr Leben führen wollen, nicht zum Dienst an der Waffe gezwungen werden und „ein halbes Jahr unseres Lebens in Kasernen eingesperrt sein, zu Drill und Gehorsam erzogen werden und töten lernen“. Krieg sei keine Zukunftsperspektive und zerstöre ihre Lebensgrundlage, so heißt es auf der Website. Daher der Aufruf, am morgigen Freitag nicht zur Schule zu gehen und gegen die Wehrpflicht und alle Zwangsmaßnahmen zu streiken. Einige Demos sollen bereits um 8 Uhr beginnen, andere um 11 Uhr oder um 12 Uhr – also für die meisten Schüler:innen während der regulären Schulzeit. Dürfen die Schüler:innen dann an einer Versammlung teilnehmen und streiken?
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Beurlaubung laut Schulministerium ausgeschlossen
In NRW dürfte auch eine Beurlaubung für den Streiktag nicht einfach zu erhalten sein. Zwar könne die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen im Einzelfall Schülerinnen und Schülern auf Antrag durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden, teilte das Schulministerium mit. Zur Teilnahme an einem „Streik“ – also einer Veranstaltung, deren Konzeption darauf angelegt ist, unter Verletzung der Schulpflicht gerade nicht die Schule zu besuchen – komme dies jedoch regelmäßig nicht in Betracht.
Die Entscheidung steht grundsätzlich im Ermessen der Schulleitungen und kann im Einzelfall auf Null reduziert sein, so dass eine Beurlaubung erteilt werden muss. Eine derartige Situation sieht Robert Hotstegs, auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf, in diesem Fall aber nicht. „Zu diesem Ergebnis könnte man kommen, wenn es um reine Schulthemen ginge“, so der Anwalt. „Dann könnte es für den Protest dazugehören, dass man die Schule lahmlegt“. Bei der Wehrpflicht gehe es aber auch um ein allgemeines politisches Thema. Dann muss die Schulleitung nur nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
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