von Tanja Podolski
Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht NRW hat zurückgezogen. Offiziell bleiben nun noch zwei Kandidaten – doch einer geht Ende August in Pension. Dadurch wäre er vielleicht nicht mehr für das Amt geeignet.
Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ihre Bewerbung offiziell zurückgezogen. Damit bleiben für das Auswahlverfahren formell noch zwei Kandidaten. Einer davon geht allerdings am 31. August 2025 in Pension. Unklar ist derzeit, welche Folgen dies für das Besetzungsverfahren hat.
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Derzeit ist der Kandidat Ministerialdirigent und Abteilungsleiter im NRW-Justizministerium – vermutlich ist er dort kein Beamter, sondern als ehemaliger Richter ans Ministerium abgeordnet, das jedenfalls wäre der übliche Weg. Eine Beförderungssperre gäbe es für ihn damit auch kurz vor der Pensionierung nicht, erklärt Robert Hotstegs, auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf: „Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Urteil (Az. 1 L 1382/13.KS) ausgeführt, dass es keine Beförderungssperre für Richter:innen gebe“, sagt er auf LTO-Anfrage. Das sei im Beamtenrecht anders, wo Beförderungen ein oder zwei Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein können.
Geeignetheit bei Eintritt in den Ruhestand fragwürdig
Hotstegs geht dennoch davon aus, dass der Bewerber nicht mehr für die Position als OVG-Präsident „geeignet“ ist.