Mit zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang Dezember, die nun Anfang Januar 2020 den Parteien zugestellt worden sind, sind die Musterklagen Düsseldorfer Feuerwehrbeamter zu Ende gegangen, die seit sechs Jahren finanziellen Ausgleich für geleistete Arbeit über die wöchentliche Pflichtstundenzahl hinaus suchten.
Zum Hintergrund:
wie andere Kommunen auch hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf seinerzeit vom sogenannten „opt-out“ Gebrauch gemacht. Danach wurden die Feuerwehrbeamten aufgefordert freiwillig ihre Zustimmung zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit zu erklären. In Aussicht gestellt wurde eine pauschale Abgeltung, die ein spezielles Zulagengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelte.
Gutachten von Prof. Dr. Frank-Rüdiger Jach, HAW Hamburg (pdf) zur Verfassungswidrigkeit des Zulagengesetzes und der Europarechtswidrigkeit der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr Herunterladen
Die Kritik entzündete sich sowohl an der Tatsache, dass die Feuerwehrbeamte teilweise darlegen konnten unter erheblichen Druck gesetzt worden zu sein, die „freiwilligen“ Erklärungen abgeben zu müssen. Darüber hinaus orientierte sich die juristische Auseinandersetzung daran, dass die NRW-Regelung gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie und das Beamtenrecht verstoßen sollte. (vgl. zum Recht der Bundeswehrfeuerwehr: Arbeitszeitverordnung des Bundes europarechtswidrig, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 08.05.2019, Az. 1 A 713/16)
„Luft raus für opt-out bei NRW-Feuerwehrbeamten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 05.12.2019, Az. 2 B 12.19“ weiterlesen