Berliner Beamtenbesoldung: „Das ist eine Ohrfeige aus Karlsruhe“, beck-aktuell.de v. 21.11.2025

Das BVerfG hat die Ber­li­ner Be­am­ten­be­sol­dung für 2008–2020 weit­ge­hend für ver­fas­sungs­wid­rig er­klärt. Ro­bert Hot­stegs er­klärt im In­ter­view, warum die Ent­schei­dung Maß­stä­be für alle Län­der setzt – und das BVerfG viel­leicht sein Fa­mi­li­en­bild über­den­ken soll­te.

beck-aktuell: Das BVerfG hat am Mittwoch entschieden, dass die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 zu großen Teilen verfassungswidrig war. Das wird für Berlin teuer, weil man einige Beamte nachträglich bezahlen muss. Da steht wohl ein dreistelliger Millionenbetrag im Raum. Doch die Entscheidung geht in ihrer Bedeutung über Berlin hinaus. Herr Hotstegs, was macht diese Beschlüsse aus Karlsruhe so besonders?

Robert Hotstegs: Es sind unterschiedliche Punkte. Erstens: Das BVerfG hat neue Maßstäbe aufgestellt, an denen die Beamtenbesoldung gemessen werden soll – nicht nur ab jetzt, sondern auch rückwirkend. Es hat seine Rechtsprechung fortgeschrieben und dabei ein neues Drei-Stufen-Modell entwickelt. Und es hat prozessual Besoldungsgruppen und -jahre hinzugenommen, die ursprünglich gar nicht anhängig waren, weil es reinen Tisch machen wollte. Dadurch hat die Entscheidung eine Dimension, die über Berlin hinausgeht – sie betrifft alle Länder und den Bund.

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Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht, Folge 75 v. 20.11.2025

Das BVerfG stellt neue Re­geln für die Be­am­ten­be­sol­dung auf – und Ber­lin fällt kra­chend durch. Die EU-Kom­mis­si­on will un­ter­des­sen den Da­ten­schutz etwas schlei­fen, Ama­zon und Meta du­cken sich weg und An­wäl­te kom­men nicht ins Grund­ge­setz. Und: Das Ex­amen wird wirk­lich immer schwe­rer!

Beamtenbesoldung: Über einen Zeitraum von zwölf Jahren war die Beamtenbesoldung in Berlin teilweise verfassungswidrig – das betrifft jedoch nicht nur die Hauptstadt. Wieso das BVerfG mit seinem Urteil neue Maßstäbe setzt, bespricht Maximilian Amos mit dem Beamtenrechtler Robert Hotstegs. 

Standpunkt: Bürgerfreundlichere Pressearbeit der Gerichte, NJW-aktuell 48/2025, S. 15

Robert Hotstegs

Die Pressearbeit von Justizbehörden und Gerichten gehört nicht nur zum behördlichen Standard, sondern auch zum guten Ton. Die wenigen rechtlichen Grundlagen sehen aber stets eine Lücke vor: Pressearbeit richtet sich ausschließlich an die Medien. So kann es passieren, dass Parteien aus der Presse vom Ausgang „ihres“ Verfahrens erfahren. Das darf nicht sein.

Die Neubesetzung der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts war diesem eine Pressemitteilung wert (v. 1.9.2025). Eine Richterin und ein Richter nehmen in Leipzig die Öffentlichkeitsarbeit war. Sie sind Mitglieder zweier Revisionssenate und entlastet für die Pressearbeit als Verwaltungsaufgabe des Gerichts. Eine im „Pakt für den Rechtsstaat“ 2019 vorgesehene weitere Stelle wurde seinerzeit nicht besetzt (lto.de v. 26.2.2020) und ist heute nicht mehr ausgeschrieben.

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Nichtzulassungsbeschwerde ist „Beschwerde“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 29.09.2025, Az. 2 B 33.25

Selten muss das Bundesverwaltungsgericht geradezu „Vokabelfragen“ klären. Nun bot aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde Anlass hierzu. Sie wird häufig als „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung“ oder eben als „Nichtzulassungsbeschwerde“ bezeichnet, aber eben nicht immer. „Beschwerde“ genügt, hat nun der 2. Senat in Leipzig festgestellt.

amtlicher Leitsatz:

Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird mit
„Beschwerde“ grundsätzlich hinreichend eindeutig bezeichnet.

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Standpunkt: Morden Beamte privat?, NJW-aktuell 40/2025, S. 15

Die Versorgung eines Beamten im Ruhestand ist verfassungsrechtlich garantiert. Sie gilt mit der Einschränkung: Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht kann für Bundes- und die meisten Landesbeamten unmittelbar zur Aberkennung des Ruhegehalts führen. Das Bundesverwaltungsgericht hält am eindeutigen Wortlaut des Gesetzes fest.

Der in Leipzig verhandelte Fall (Urt. v. 4.9.2025 – 2 C 13/24) hat in der öffentlichen Berichterstattung besonders der Boulevardmedien Störgefühle hervorgerufen: Der „Höhlenmörder“ von Teneriffa muss vom deutschen Staat weiter versorgt werden. Und tatsächlich hat ein Ruhestandsbeamter des Bundes weiterhin Versorgungsansprüche, obwohl er wegen der Tötung seiner von ihm in Trennung lebenden Ehefrau sowie eines der zwei gemeinsamen Söhne in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes des zweiten Sohnes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt worden war. Die Bundesagentur für Arbeit, bei der der Beamte zuletzt aktiv bis 2011 beschäftigt war, leitete ein Disziplinarverfahren ein und erhob 2022 Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts. Diese Klage, eine Klage sui generis nach altem Disziplinarrecht, sowie das anschließende Berufungs- und Revisionsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Die Disziplinarklage sei zwar zulässig, weil der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren habe. Sie sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten begangene Straftat werde hiervon nicht erfasst. Die Motive der Morde und des Mordversuchs seien „privater“ Natur.

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Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 04.09.2025, Az. 2 C 13.24

Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt unmittelbar zum Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter und damit einhergehend zur Aberkennung des Ruhegehalts. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Beklagte stand zuletzt als Verwaltungsamtmann (Besoldungsgruppe A 11 BBesO) im Dienst der Klägerin; seit Januar 2011 befindet er sich wegen dauernder Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. Im April 2019 tötete er auf Teneriffa seine von ihm in Trennung lebende Ehefrau sowie einen der gemeinsamen Söhne, dem jüngeren Sohn gelang die Flucht. Im Februar 2022 wurde der Beklagte in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt. Die Klägerin erhob daraufhin im September 2022 eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage.

Die Klage sowie das anschließende Berufungsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die Disziplinarklage sei zwar zulässig, weil der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren habe; Voraussetzung hierfür sei vielmehr die Verurteilung durch ein deutsches Gericht. Die Disziplinarklage sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten aus privaten Motiven begangene Straftat werde hiervon nicht erfasst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

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Neubau Oper: Linke scheitert mir ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht, VierNull.de, Newsletter v. 01.09.2025

Die wirklich entscheidende Frage bei diesem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf war nicht, wie er ausgeht. Sondern, warum er angestrengt worden ist. Geklagt hatte die Linke-Fraktion im Stadtrat. Sie fühlte sich und den kompletten Rat zu spät informiert, als die Fraktionen der CDU, SPD und FDP im Sommer 2024 sehr schnell entschieden, die neue Oper nicht am alten Standort, sondern am Wehrhahn zu bauen. Durch die Pleite des Baulöwen René Benko war sein dortiges Grundstück verfügbar. Die Stadt machte ein Kaufangebot, und änderte überraschend schnell ihre Pläne. Das habe man zu spät erfahren, kritisierten die Linken-Politiker und zogen vor Gericht.

Ohne Erfolg. Im Urteil erklären die Juristen, das sei alles rechtens gewesen und im Einklang mit der Gemeindeordnung (Aktenzeichen: 1 K 6863/24). Ein Entscheid, der mit Blick auf die Regelungen nicht überrascht. Denn es ist nirgendwo eine klare Frist festgesetzt, wonach solche neuen Wendungen kommuniziert werden müssen. Jedenfalls stellte das Gericht keine Gesetzesbrüche fest.

Woraus sich die Frage ergibt: Was hat Die Linke zu diesem Schritt getrieben? Ihr hätte klar sein müssen, dass der Verwaltungsjurist und Oberbürgermeister Stephan Keller die Vorschriften kennt, und er sich zusätzlichen Sachverstand holt, bevor er diese Entscheidung auf den Weg bringt.

Meine Vermutung: Die Linke will ihrer Klientel, die vermutlich größtenteils gegen den Bau der neuen Oper ist, zeigen, dass sie das Projekt höchstkritisch begleitet. Wohlwissend, dass sie keine Chance hat. Aber die hat sie genutzt.

(Hans Onkelbach)

Gerichtsurteil über Standortentscheidung für neue Oper: Freispruch zweiter Klasse für Oberbürgermeister Keller, Fraktion Die Linke Düsseldorf, Pressemitteilung v. 29.08.2025

Am Freitag, den 29.08.2025, wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage der Linken Ratsfraktion gegen Oberbürgermeister Keller ab. 

Die Linke machte geltend, dass OB Keller im Juni 2024 die Mitglieder des Stadtrats zu kurzfristig und nicht gleichberechtigt über den Grundstückskauf im Wert von 137 Millionen Euro für einen Opern-Neubau am Wehrhahn informierte. Gegen den Vorwurf der Fristverletzung berief sich das Rechtsamt der Stadt auf Dringlichkeit; die Frist für exklusive Kaufverhandlungen über die Grundstücke wäre kurz nach der Ratssitzung abgelaufen . Der Anwalt der Linken, Robert Hotstegs, wandte ein, dass die Frist ohne Notwendigkeit vom Oberbürgermeister vereinbart wurde; auf der Seite des Verkäufers fiel die Entscheidung über den Verkauf nämlich erst acht Wochen nach Ende der Ratssitzung und dem Ende der Exklusivitätsfrist. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sah drei Tage als ausreichende Vorbereitungszeit für die (ehrenamtlichen) Ratsmitglieder an.

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Opernbau in Düsseldorf: Linke scheitert mit Klage gegen OB Keller, NRZ v. 29.08.2025

von Stephan Wappner

Düsseldorf. Die Linke wirft der Stadtspitze vor, zu kurzfristig über den Opernbau am Wehrhahn informiert worden zu sein. Gericht wies das aus mehreren Gründen zurück.

Die Düsseldorfer Linken sind am Freitagnachmittag (29. August) vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und gegen den Rat der Stadt gescheitert. Hintergrund: Der Opernneubau am Wehrhahn und die Beschlussfassung dazu in der Ratssitzung am 27. Juni 2024. Die Stadtspitze hatte damals im Vorfeld nur ausgewählte Fraktionen über ihre Planungen informiert und dann anschließend – nach Meinung der Linken – zu kurzfristig über den Opernneubau abstimmen lassen – und das sei rechtswidrig gewesen.

Vor der Verhandlung (Aktenzeichen: 1 K 6863/24) in Raum 243 im zweiten Obergeschoss des altehrwürdigen Gerichtsgebäudes an der Bastionstraße war Robert Hotstegs, Anwalt der Linken, noch recht zuversichtlich. Gestand aber auch: „Das höchste der Gefühle ist, dass der Oberbürgermeister eine gerichtliche Rüge bekommt und dass die Stadt es dann künftig anders macht.“ Hotstegs sieht sich selbst als Vertreter einer „typischen Oppositionskanzlei“. Am Ende aber schmetterten die Richter die Klage jedoch in allen Punkten ab. Und bei den Linken gab es lange Gesichter. „Ich bin schon enttäuscht“, gestand die Fraktionsvorsitzende Julia Marmulla. „Die Rechtsauslegungen haben in diesem Fall wenig mit dem politischen Alltag zu tun.“

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War die Wende für den neuen Opern-Standort rechtens?, Rheinische Post v. 29.08.2025

von Alexander Esch

Düsseldorf. Innerhalb weniger Tage hatte der Stadtrat plötzlich über einen neuen Ort für den Opernneubau in Düsseldorf zu entscheiden. Zu kurzfristig fand das die Linke und sieht sich benachteiligt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt.

Zwischen den Zeilen schwang bei der Kritik der Linken im vergangenen Jahr immer Folgendes mit: Irgendwo in Hinterzimmern des Rathauses fiel faktisch die Entscheidung für den Bau der neuen Oper an anderer Stelle – während die Mitspracherechte der Politik nicht ausreichend gewahrt wurden. Diesen Verdacht räumte das Verwaltungsgericht am Freitag (29. August) vollständig aus.

Sowohl die Fraktion der Linken als auch Fraktionssprecherin Julia Marmulla hatten gegen Oberbürgermeister Stephan Keller und auch gegen den Stadtrat geklagt. Der Vorwurf: Zu kurzfristig vor der Entscheidung im Stadtrat zum Opernneubau am Wehrhahn statt an der Heine-Allee und zum damit verbundenen Kauf des alten Kaufhofs sei man in Kenntnis gesetzt worden. Zudem sei man beim Informationsfluss benachteiligt gewesen.

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