Fachanwälte und Experten: Wer fragt, versteht`s … | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 13.01.2016

::: Pressemitteilung 1/2016 :::

Fachanwälte und Experten: Wer fragt, versteht`s …
Ansprechpartner für Medien zum Verfassungs-, Verwaltungs-, Beamten- und Kommunalrecht

Düsseldorf. Auch im neuen Jahr möchten wir Ihnen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf:

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht / Mediator

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

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Schwerbehinderung bei Pfarrern: Nur Gottes Lohn und warme Worte, lto.de v. 21.12.2015

von Tanja Podolski

Wird ein Pfarrer im Laufe seines Berufslebens behindert, tut er gut daran, einen Grad von 50 Prozent zu erreichen. Darunter ist er von den Regelungen zum Arbeitsschutz für Behinderte nicht erfasst. Ein Geistlicher wehrt sich jetzt.

Eine Sonderregelung für Pfarrer

Für Pfarrer gibt es ganz eigene Verordnungen und besondere Regelungen. Manchmal ist das eine feine Sache, wie etwa spezielle Urlaubsverordnungen Geistlichen bis zu 44 Urlaubstage garantiert. Mit einer Sonderregelung im Sozialgesetzbuch IX (SGB) sieht das anders aus. In § 73 SGB IX ist der Begriff des Arbeitsplatzes definiert – und darunter fallen nach Abs. 2 Nr. 2 keine Stellen, auf denen „Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften“ beschäftigt werden. Auf die Regelung des § 73 SGB IX verweist wiederum § 2 SGB IX, in dem eine Behinderung überhaupt definiert ist – und eigentlich soll es in § 73 um die Zählung von Arbeitsplätzen gehen, damit die Höhe der Ausgleichszahlung für Unternehmen berechnet werden kann, falls diese nicht genug Arbeitsplätze für Behinderte vorhalten. „Schwerbehinderung bei Pfarrern: Nur Gottes Lohn und warme Worte, lto.de v. 21.12.2015“ weiterlesen

Nicht behindert genug? Sozialrecht gilt nicht komplett für Pfarrer | Dienstrecht | Pressemitteilung 2015-08

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.12.2015

::: Pressemitteilung 8/2015 :::

Nicht behindert genug? Sozialrecht gilt nicht komplett für Pfarrer
Düsseldorfer Fachanwälte betreiben Klage gegen Ungleichbehandlung

Düsseldorf/Chemnitz. Pfarrerin oder Pfarrer zu sein ist kein Beruf wie jeder andere. Das verrät bereits ein kurzer Blick auf die ungewöhnlichen Arbeitszeiten, die von 0-24 Uhr reichen können und gerne am Sonntag liegen. Ebenso sind die Arbeitsinhalte mit Themen von Geburt bis Tod sicherlich etwas Besonderes. Dennoch: die Geistlichen verdienen mit ihrem Beruf ihren Lebensunterhalt. Sie ernähren sich und ihre Familie, sie zahlen Miete und Lebenshaltungskosten. Aber das deutsche Sozialrecht sagt, dass Pfarrer keinen Arbeitsplatz im Rechtssinne hätten. Und damit entsteht plötzlich eine Schutzlücke für behinderte Geistliche. Bei dem Sozialgericht Chemnitz ist nun eine aktuelle Klage hierzu anhängig (Az. S 28 AL 757/15). „Nicht behindert genug? Sozialrecht gilt nicht komplett für Pfarrer | Dienstrecht | Pressemitteilung 2015-08“ weiterlesen

Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015

Ärger um eidesstattliche Versicherung

Auch der neue Termin für die OB-Wahl könnte gefährdet sein. Grund sind die Irritationen um die eidesstattlichen Versicherungen auf dem Briefwahl-Vordruck. Ob diese auch ohne Ortsangabe gültig ist, entscheidet sich am Freitag. Von Simon Lorenz

Köln. Während sich die Sprengmeister in Poll an die Entschärfung einer Weltkriegsbombe machten, tagte in der Bezirksregierung ein Krisenstab, um eine Bombe gänzlich anderer Natur zu entschärfen. Denn wieder weichen die Wahlunterlagen in einem Punkt von den Vorlagen des Landes NRW ab und wieder hat die Wahlleitung der Stadt Köln die Bezirksregierung um Prüfung gebeten. Heute, so war zu erfahren, will sich das Regierungspräsidium äußern. Ob der Wahltermin 18. Oktober gefährdet ist, war am Donnerstag noch nicht abzusehen. Die städtische Wahlleiterin Gabriele Klug hat derweil eine eigene Rechtsposition erarbeitet, die sie heute der Bezirksregierung zukommen lassen will. „Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015“ weiterlesen

Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015

Wegen einer Panne bei den Stimmzetteln musste die Kölner Oberbürgermeisterwahl auf den 18. Oktober verschoben werden. Nun sind erneut Unstimmigkeiten in den Wahlunterlagen aufgetaucht. Die Bezirksregierung prüft den Fall.

Es geht um einen Vordruck für Briefwähler. Darauf müssen die Wähler an Eides statt versichern, dass sie persönlich (oder als sogenannte berechtigte Hilfsperson) die Stimme abgegeben haben. In dem Formular, das die Kölner Verwaltung verschickt hat, muss zusätzlich zur Unterschrift noch das Datum angegeben werden, nicht aber der Ort. In einem beiliegenden Infoblatt für die Kölner Briefwähler heißt es jedoch: Die Briefwahl sei nur dann gültig, wenn die Versicherung an Eides statt „mit Ihrer Unterschrift unter Angabe des Ortes und des Datums“ versehen sei. „Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015“ weiterlesen

„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015

Düsseldorfer Verwaltungsrechtler zum OB-Wahl-Debakel

Warum können die bereits abgegeben Stimmen für die OB-Wahl nicht gezählt werden? Lässt sich der Kölner wirklich von Schriftgrößen in seiner Entscheidung beeinflussen? Ein Verwaltungsrechtler klärt auf. Von Anna Lampert

Köln. Muss das sein, fragt sich mancher Kölner. Ja, die Parteien waren auf dem Stimmzettel zur Kölner OB-Wahl größer gedruckt, als die Namen der Kandidaten. Aber – diese Frage hört man in den vergangenen Tagen immer wieder – „Hält die Stadt ihre Wähler wirklich für so doof, dass wir nicht wissen, wen wir da wählen?“ „„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen, Oncotherm GmbH, Pressemitteilung v. 03.09.2015

Kostenübernahme – Hyperthermie bei fortgeschrittenem Prostatakrebs

In einem von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf betreuten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen die Beihilfefähigkeit einer Hyperthermie-Behandlung anerkannt (Az. 26 K 5202/14). Die Entscheidung wurde August 2015 öffentlich. Geklagt hatte ein Beamter, dessen Prostatakarzinom stark vergrößert und nicht mehr operabel war. Das Gericht hatte bereits im Februar 2015 das Landesamt für Besoldung und Versorgung aufgefordert, die Kosten für die Hyperthermie im Rahmen der Beihilfe zu übernehmen. Sie sei angesichts der fortgeschrittenen Krebserkrankung alternativlos“. Das Landesamt wies die Kostenerstattung zurück. „Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen, Oncotherm GmbH, Pressemitteilung v. 03.09.2015“ weiterlesen

Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015

Stimmzettel-Debakel

Ratlosigkeit im Kölner Rathaus. Nach einem turbulenten Tag bleibt am Ende keine Alternative mehr: Die Kölner OB-Wahl muss verschoben werden. Von Andreas Damm , Tim Attenberger und Helmut Frangenberg

Köln. Das Wahlgeschäft läuft zunächst weiter an diesem Mittwoch, wenngleich von Verunsicherung begleitet. Wie in den Tagen zuvor machen sich etliche Kölner auf den Weg zu einem der Bürgerämter, um dort vorab ihre Stimme abzugeben.

Mehr noch als die Frage, bei welchem der sieben Oberbürgermeisterkandidaten sie ihr Kreuzchen setzen sollen, beschäftigt viele jedoch ein ganz anderes Problem: Ob ihre Stimme überhaupt gültig sei, wollen sie von städtischen Bediensteten wissen. „Natürlich“, lautet die Standardantwort. „Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015“ weiterlesen

„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015

Köln – „Wenn der ursprüngliche Stimmzettel irreführend ist, dann ist er es von Anfang an“, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (82, FDP). „Wie kann man dann auf die Idee kommen, dass diese Stimmzettel gültig sein könnten? Eine Wahl darf gar nicht nicht mit zwei unterschiedlichen Stimmzetteln durchgeführt werden. Die müssen einheitlich sein! Das kann jeder im Gesetz lesen.“

Ähnlich sieht es Verwaltungsjurist Robert Hotstegs (36) aus Düsseldorf: „Ob nun 53.000 oder gar 106.000 – die Stimmzettel müssen alle in den Schredder, denn die Wahl muss auf einheitlichen Stimmzetteln erfolgen – was bei der OB-Wahl in Köln offensichtlich nicht der Fall ist. Deshalb wäre es die sauberste Lösung, einen neuen Wahltermin anzusetzen. Das ist allemal schneller zu realisieren als hinterher ein komplettes Klageverfahren durchziehen und dann Neuwahlen ansetzen zu müssen.“ „„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015“ weiterlesen

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