„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015

Köln – „Wenn der ursprüngliche Stimmzettel irreführend ist, dann ist er es von Anfang an“, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (82, FDP). „Wie kann man dann auf die Idee kommen, dass diese Stimmzettel gültig sein könnten? Eine Wahl darf gar nicht nicht mit zwei unterschiedlichen Stimmzetteln durchgeführt werden. Die müssen einheitlich sein! Das kann jeder im Gesetz lesen.“

Ähnlich sieht es Verwaltungsjurist Robert Hotstegs (36) aus Düsseldorf: „Ob nun 53.000 oder gar 106.000 – die Stimmzettel müssen alle in den Schredder, denn die Wahl muss auf einheitlichen Stimmzetteln erfolgen – was bei der OB-Wahl in Köln offensichtlich nicht der Fall ist. Deshalb wäre es die sauberste Lösung, einen neuen Wahltermin anzusetzen. Das ist allemal schneller zu realisieren als hinterher ein komplettes Klageverfahren durchziehen und dann Neuwahlen ansetzen zu müssen.“

Das alles haben die beiden Experten dem EXPRESS erzählt, als Wahlleiterin Dr. Agnes Klein (59, SPD) noch auf dem Trip war, die offensichtlich nicht rechtskonformen Stimmzettel als gültige Stimmen ins Wahlergebnis der OB-Wahl einfließen zu lassen.

In § 32 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung heißt es: „Die Stimmzettel müssen in jedem Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein.“ Das bedeute auch, dass die Stimmzettel einheitlich sein müssen, sagen Juristen, die dieses Gesetz kommentiert haben.

106.000 „falsche“ Stimmzettel sind in Umlauf, 53.000 Kölner haben bereits gewählt.

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