Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015

Ärger um eidesstattliche Versicherung

Auch der neue Termin für die OB-Wahl könnte gefährdet sein. Grund sind die Irritationen um die eidesstattlichen Versicherungen auf dem Briefwahl-Vordruck. Ob diese auch ohne Ortsangabe gültig ist, entscheidet sich am Freitag. Von Simon Lorenz

Köln. Während sich die Sprengmeister in Poll an die Entschärfung einer Weltkriegsbombe machten, tagte in der Bezirksregierung ein Krisenstab, um eine Bombe gänzlich anderer Natur zu entschärfen. Denn wieder weichen die Wahlunterlagen in einem Punkt von den Vorlagen des Landes NRW ab und wieder hat die Wahlleitung der Stadt Köln die Bezirksregierung um Prüfung gebeten. Heute, so war zu erfahren, will sich das Regierungspräsidium äußern. Ob der Wahltermin 18. Oktober gefährdet ist, war am Donnerstag noch nicht abzusehen. Die städtische Wahlleiterin Gabriele Klug hat derweil eine eigene Rechtsposition erarbeitet, die sie heute der Bezirksregierung zukommen lassen will.

Laut Stadt auch ohne Ortsangabe gültig

Die Irritationen kreisen um die Frage, ob der Vordruck zur eidesstattlichen Versicherung der Briefwähler den rechtlichen Ansprüchen genügt. Dieses Formular wird mit den Briefwahlunterlagen verschickt. Gültig ist eine Versicherung an Eides statt nämlich nur, wenn sie mit Unterschrift, Datum und Ort versehen ist. Exakt so steht es auch in den Erläuterungen, die ebenfalls Bestandteil der Briefwahlunterlagen sind. Auf den Formularen, die jetzt in Köln verschickt wurden, sind aber nur Felder vorhanden, auf denen das Datum und die Unterschrift vorgesehen sind. Die eidesstattliche Versicherung ist eine juristisch relevante Bekräftigung des Wählerwillens. Ohne diese ist eine Briefwahlstimme ungültig. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Stadtverwaltung hatte sich bis Donnerstagabend schon mal selbst schlau gemacht und kam zu der Erkenntnis, dass die eidesstattliche Versicherung auch ohne Angabe des Ortes gültig sei. Dies habe eine Analyse der geltenden Gesetze ergeben. Zudem habe das Land Niedersachsen die Pflicht zur Ortsangabe ausdrücklich aufgehoben, auch dies sei ein Indiz, dass die Auffassung der Verwaltung, so Klug, stimmen könnte.

„Nichts zu beschönigen“

Sie betont aber gegenüber der Rundschau: „Es gibt in dieser Sache nichts zu beschönigen. Wir hätten uns das ersparen können, wenn wir das Formular exakt gemäß der gesetzlichen Vorgaben gestaltet hätten.“

Auch Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs, der den Verein „Mehr Demokratie“ in juristischen Fragen berät, glaubt nicht, dass der Wahltermin gefährdet ist. Es sei die Frage, welchen Mehrwert die Ortsangabe liefere. Laut Hotstegs sei die Stadt aber gut beraten, künftig verbesserte Formulare zur eidesstattlichen Versicherung zu verschicken.

Doch davon will die Stadt nichts wissen. Klug betonte, dass das Formular aus ihrer Sicht nicht mehr geändert werden müsse, weil die eidesstattliche Versicherung eben auch ohne Ortsangabe gültig sei.
Unter „hohem mentalen Druck entstanden“

Doch selbst, wenn diese erneute Panne keine gravierenden Folgen hat, bleibt die Frage: Warum weicht die Stadt in ihrem Vordruck von der Mustervorlage des Landes ab? In der Kommunalwahlordnung NRW ist dieses als Anlage 5c für Jedermann im Internet einsehbar. Dort gibt es ein Feld unter dem „Ort, Datum“ steht, in der Kölner Variante steht darunter nur „Datum“. Das Formular sei unter „hohem mentalen Druck entstanden“, sagte Klug. Für künftige Wahlen werde man auch aus diesem Vorgang lernen.

Die Wahl war vom 13. September verschoben worden, weil die Stimmzettel fehlerhaft gestaltet waren. Auch damals war die Wahlorganisation der Stadt von der gesetzlichen Mustervorlage abgewichen. Die Bezirksregierung hatte den Stimmzettel moniert. Wahlleiterin Dr. Agnes Klein trat zurück, ihr folgte Kämmerin Klug. 815.000 Kölner sind aufgerufen, am 18. Oktober ihren neuen Oberbürgermeister zu wählen – das ist zumindest der Plan.

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