Was denn nun? Dienstliche Beurteilungen zum Ankreuzen? Oberverwaltungsgericht NRW und Bundesverwaltungsgericht entscheiden 2015

Wir haben bereits an mehreren Stellen darüber berichtet, dass die Beurteilungsverfahren, die im Kern auf einem Ankreuzen von Punktzahlen oder Noten beruhen, immer wieder rechtlichen Bedenken begegnen. (siehe u.a. Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig oder Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!)

In Kürze werden sowohl das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als auch das Bundesverwaltungsgericht über derartige Beurteilungen zu entscheiden haben. Wie geht der Streit aus?

Daneben wird das Oberverwaltungsgericht auch klären, ob alle dienstlichen Beurteilungen auf Grundlage der Beurteilungsrichtlinie 2011 der Landesfinanzverwaltung rechtswidrig sind. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf Beförderungs-, Stellenbesetzungs- und ggf. auch Schadensersatzverfahren.

In mehreren Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die Frage, ob dienstliche Beurteilungen über einen Beamten sich darauf beschränken dürfen, die einzelnen Beurteilungsmerkmale im Wege eines Ankreuzverfahrens zu bewerten oder ob und ggf. inwieweit eine nachvollziehbare textliche Darlegung der Beurteilungsmerkmale und der Einschätzung des Beamten durch den Beurteiler erforderlich ist. Diese Frage wird unter den Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen unterschiedlich beantwortet, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der seit 2009 geltenden Fassung des § 49 der Bundeslaufbahnverordnung.

Die Kläger der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind Bundesbeamte, die bei der Bundespolizei, in der Bundesfinanzverwaltung bzw. in der Bundespostverwaltung beschäftigt sind.

Für die dortigen Verfahren 2 C 13.14, 2 C 15.14, 2 C 18.14, 2 C 27.14 und 2 C 28.14 soll ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch im Jahr 2015 stattfinden.

Die Kläger der Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sind Landesbeamte, die bei der Landesfinanzverwaltung beschäftigt sind und unter den Beurteilungsrichtlinien 2011 beurteilt worden sind.

Für die dortigen Verfahren 6 A 360/14 und 6 A 2727/13 ist Termin zur mündlichen Verhandlung am 07.07.2015 anberaumt worden.