Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in Rechtsnormen geregelt sein, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 07.07.2021, Az. 2 C 2.21
Kommentar zur Entscheidung: Dienstliche Beurteilungen sind elementar für das gesamte Beamtenrecht. Sie sind ausschlaggebend für Ernennungen, Beförderungen, insbesondere für die Auswahl bei Konkurrentenstreitigkeiten. § 25 Abs. 1 Nr. 8 LBG RLP überlässt es aber trotz dieser großen Bedeutung der Landesregierung in der Laufbahnverordnung die Details zu dienstlichen Beurteilungen festzulegen. Der Gesetzgeber hat lediglich entschieden, dass […]