OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013

von GÜNTHER CLASSEN und MARC HERRIGER

Düsseldorf – Der Ärger um die Überstunden-Bezahlung der Feuerwehr (siehe Infokasten) sorgt jetzt für Aufregung auf den Wachen. Oberbürgermeister Dirk Elbers suspendierte am Donnerstag nach EXPRESS-Informationen elf Feuerwehrleute wegen eines Facebook-Eintrags. Neun hatten lediglich den „Gefällt mir“-Button angeklickt.

Die Nachricht über den Eintrag auf der Facebook-Seite eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns soll Elbers am Donnerstag in der Ratssitzung erreicht haben. Plötzlich sprang er auf, schnappte sich Kämmerer Manfred Abrahams, Personaldezernent Andreas Meyer-Falcke und Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies und marschierte zum Chef der Feuerwehr, Peter Albers.

„Ich werde diese Leute entlassen“, soll Elbers dort lautstark gesagt haben. Anschließend unterzeichnete er elf Suspendierungen. Bis Ende April dürfen diese Feuerwehrleute nicht mehr arbeiten. „OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013“ weiterlesen

Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013

von Juliane Kinast, Uwe-Jens Ruhnau und Alexander Schulte

Beamte sollen durch Äußerungen im Internet ihre Dienstpflichten verletzt haben. Jetzt droht die Kündigung.

Düsseldorf. Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Düsseldorfer Feuerwehr: Elf Beamte sind seit Freitag vom Dienst suspendiert. Der Grund: Sie sollen sich auf der Internetplattform Facebook abfällig über ihren Dienstherren, Oberbürgermeister Dirk Elbers, geäußert haben. Bis zum 30. April sind die Männer aus verschiedenen Wachen nun vom Dienst freigestellt. Sie müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Die Stadt hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige erstattet. „Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013“ weiterlesen

Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de

Die 2011 vom Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigt Wirkung. 2012 ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren deutlich zurückgegangen. Und nur ein Bürgerentscheid war ungültig. Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen. „Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de“ weiterlesen

Heinrich-Heine-Universität und Rechtsanwaltskammer veranstalten „Moot Court“, KammerMitteilungen vom 31.12.2012

Erstmalig führt die Heinrich-Heine-Universität mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eine Kooperationsveranstaltung zum sog. „Moot Court“ durch.

Die Bezeichnung „Moot Court“ kommt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet „fiktives Gericht“. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb innerhalb der juristischen Ausbildung, bei dem Studenten ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt wird, in dem sie entweder Kläger oder Beklagte vertreten müssen. „Heinrich-Heine-Universität und Rechtsanwaltskammer veranstalten „Moot Court“, KammerMitteilungen vom 31.12.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012

Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht

VON KIRSTEN TIRRE

Pr. Oldendorf / Minden. Mit einem Karton voller Akten und einem Sieg in der Tasche verließen gestern Marko Steiner und Eric Pollert als Vertreter der Stadt Pr. Oldendorf den Saal 208 des Mindener Verwaltungsgerichtes. Nach knapp einstündiger Verhandlung hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichtes, Klaus Peter Frenzen, entschieden, dass das Bürgerbegehren „Pro Sportplatz“ unzulässig ist.

Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog. „Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012

Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab

Von Christian Busse

Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.

Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. „Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ in Preußisch Oldendorf ist unzulässig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Klaus Peter Frenzen, mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“, als dessen Vertreter die Kläger auftreten, betrifft ein gut 19.000 m² großes Grundstück im Innenstadtbereich der beklagten Stadt Preußisch Oldendorf, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Knapp die Hälfte des Grundstücks wird derzeit als Sportplatz genutzt. Nach einem im März 2011 mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss des Bauausschusses der Stadt sollen etwa 2/3 der Sportplatzfläche entsprechend der Planung eines einheimischen Projektentwicklers zu Zwecken des Einzelhandels umgenutzt werden. Anfang Juli 2011 beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Durchführungsvertrag „Innenstadtentwicklung“. Daraufhin gründete sich mit Unterstützung durch mehrere Ratsfraktionen die Bürgerinitiative „PrO Sportplatz“ und initiierte ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob das Sportplatzgrundstück im alleinigen Eigentum und Besitz der Stadt bleiben solle. Im September 2011 stellte der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, weil ein Bürgerbegehren nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen betreffen dürfe. Außerdem seien der Wortlaut und die Begründung des Begehrens in mehrfacher Hinsicht unpräzise. Gegen diesen Ratsbeschluss haben die Kläger Klage erhoben. „Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012“ weiterlesen

Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012

Iserlohn. Die Bühne war bereitet : Im Zuschauerraum die Gegner und Befürworter der 2. Gesamtschule in Hennen, die lautstark ihre Unterstützung oder eben Ablehnung der jeweiligen Position kund taten, im Plenum die gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die aus der Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die 2. Gesamtschule eine politische Schauveranstaltung machten. Einigkeit dürfte bei allen Beobachtern nur in einem Punkt bestanden haben: Die Fronten sind nicht mehr verhärtet, sondern versteinert, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen des Bildungsbündnisses einerseits sowie CDU und Freien Wählern andererseits scheint auf absehbare Zeit kaum mehr möglich.

Mit einem eigenen Rechtsgutachten, erstellt von Robert Hotstegs, einem Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hatte das aus den Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP bestehende „Bildungsbündnis“ auf die Vorlage der Verwaltung reagiert, in der die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wird. Hotstegs, dessen Kanzlei auf die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen spezialisiert ist, kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die Initiatoren bereits nach der Ratssitzung vom 18. November 2011 hätten aktiv werden müssen, um die Einspruchsfrist zu wahren. „Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012“ weiterlesen

SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012

Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens (SPD) und seine Verwaltungs-Experten haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens (gegen einen Ratsbeschluss vom 3. Juli zur Errichtung einer 2. Gesamtschule in Hennen) beraten.

Ahrens und seine Mitarbeiter haben anschließend das Bürgerbegehren, das von der CDU mitgetragen wurde und das 8045 gültige Stimmen vorweisen kann, als rechtmäßig und korrekt bezeichnet. Entsprechend ist auch die Vorlage für den gestrigen Rat ausgefallen und von Ahrens unterzeichnet worden. Das Schulbündnis aus SPD, Grünen, LINKE und FDP hatte aber Bedenken gegen das Bürgerbegehren und die Auffassung des Bürgermeisters und seiner Verwaltung. Es ließ ein eigenes Gutachten bei der Düsseldorfer Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hotstegs erstellen. Die Düsseldorfer Fachanwälte kamen zu einem anderen juristischen Ergebnis. „SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012“ weiterlesen