Heinrich-Heine-Universität und Rechtsanwaltskammer veranstalten „Moot Court“, KammerMitteilungen vom 31.12.2012

Erstmalig führt die Heinrich-Heine-Universität mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eine Kooperationsveranstaltung zum sog. „Moot Court“ durch.

Die Bezeichnung „Moot Court“ kommt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet „fiktives Gericht“. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb innerhalb der juristischen Ausbildung, bei dem Studenten ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt wird, in dem sie entweder Kläger oder Beklagte vertreten müssen.

Zur Vorbereitung des eigentlichen Moot Courts – einer „gespielten“ Gerichtsverhandlung -, die am 1.12.2012 am Landgericht Düsseldorf stattfand, wurden in den Räumlichkeiten der Gescchäftsstelle der Rechtsanwaltskammer am 29.05.2012 und 22.10.2012 zwei Workshops durchgeführt. An diesen nahmen neben 16 Studentinnen und Studenten der Heinrich-Heine-Universität, die von Frau Professor Dr. Nicola Preuß, Professorin für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Handelsrecht, begleitet wurden, drei Kolleginnen und ein Kollege aus dem hiesigen Kammerbezirk teil.

 

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In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bei den Kolleginnen Leonora Holling, Katharina Voigt und Angelika Stehle sowie dem Kollegen Dr. Wolfgang Gruber, LL.M., für die ehrenamtliche und äußerst engagierte Mitwirkung in beiden Workshops.