Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012

Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab

Von Christian Busse

Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.

Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. Er machte auf zwei aus seiner Sicht große Probleme aufmerksam. Zum einen ziele der Bürgerentscheid im Kern auf eine Bauleitfrage ab. Die Bürger sollen in dem Entscheid gefragt werden, ob sie für oder gegen den Verkauf des Sportplatzes sind. »Das Baurecht ist ein komplexes und in sich geschlossenes System mit vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten. Private und öffentliche Interessen werden hier in den verschiedenen Stufen des Prozesses integriert«, sagte der Richter. Daher sei im Baurecht ein Bürgerentscheid nach altem Recht ausgeschlossen. Zwar tangiere die Frage des Bürgerbegehrens Vordergründig nicht das Baurecht, im Kern ziele es aber darauf hinaus »Was will denn die Bürgerinitiative? Den Sportplatz erhalten und eine Überplanung verhindern. Und genau das ist ein Eingriff in die Bauleitplanung«, sagte der Richter. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass diese Auffassung durchaus auf wackeligen Füßen steht. »Ich gebe zu, dass kann die nächste Instanz ganz anders sehen«, sagte der Richter Klaus Peter Frenzen. Auch der Einwand des Rechtsanwalts der Bürgerinitiative Robert Hotstegs, das der Gesetzgeber die Regeln für einen Bürgerentscheid gelockert habe und im Grundsatz mehr Bürgerentscheide zulassen wolle, konnte den Richter nicht umstimmen.

Das zweite große Problem sah Richter Frenzen in der Begründung des Bürgerentscheids. Auf der Unterschriftenliste werde der Eindruck erweckt, das der Rat den Verkauf des gesamten Areals von 9000 Quadratmeter plane. Tatsächlich sollen aber 3000 Quadratmeter als Sport- und Freizeitfläche erhalten bleiben. »Das ist schon ein Unterschied«, sagte der Richter. So relativiere sich auch der Preis, der in der Begründung des Bürgerbegehrens genannt wurde. Statt 58 Euro pro Quadratmeter würden tatsächlich 90 Euro eingenommen. »Von Verscherbelung Tafelsilbers, wie es in der Begründung heißt, kann also nicht die Rede sein«, sagte der Richter.

Rechtsanwalt Hotstegs erwiderte, dass jeder Bürger wusste, was er dort unterschrieben hat. »Es ist ein Bürgerbegehren, kein Expertenbegehren. Die Unterschriftenlisten sollen ohne Ratsunterlagen und Rechtsgutachten ausgelegt werden können«, sagte er.

Richter Klaus Peter Frenzen würdigte in seinem Urteil das bürgerliche Engagement der Initiative. »Das Gericht kann die Rechtslage nun einmal nicht ändern. Es gibt Hürden für einen Bürgerentscheid und die werden hier nicht erfüllt«, sagte er in Richtung der etwa 40 anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative. Er stellte auch klar, dass aus seiner Sicht eine klarere Begründung des Entscheides nicht geholfen hätte.

Der Anwalt der Bürgerinitiative kritisierte nach der Verhandlung den restriktiven Umgang mit Bürgerentscheiden in NRW. »In Bayern hätte man die Frage zur Abstimmung gestellt und dann hätte das Volk gesprochen«, sagte er. Bis zum Jahresende will die Initiative klären, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

 

 

KOMMENTAR

 

Genau 2806 Unterschriften haben die Ehrenamtlichen der Bürgerinitiative gesammelt, davon wurden 2650 vom Gericht als gültig zugelassen. Das übersteigt mit Abstand die Zahl aller Wahlberechtigten in dem Ortsteil Preußisch Oldendorf. Wenn ein so großer Anteil der Bevölkerung selbst über ein Thema abstimmen will, dann sollte man dies auch zulassen. Das Gericht war an juristische Vorgaben gebunden, die die Landesregierung vorgibt. Hier hat der Gesetzgeber dringend Nachholbedarf.

In Preußisch Oldendorf sind nun alle gut beraten die tiefe Spaltung wieder zu schließen. Wenn die Stadtverwaltung und der Rat nun mit Elan ans Werk gehen und die Überbauung des Areals forcieren würden, wäre das kein guter Stil. Die Wunden würden über viele Jahre zementiert. Wahrhaft demokratisch wäre es, wenn die Ratswahl 2014 zur Entscheidung über die Frage Sportplatz genutzt werden würde. Die Parteien haben in dieser Frage klar Position bezogen und könnten im Vorfeld um Wählerstimmen werben. Dann würde auch ohne Bürgerentscheid Klarheit herrschen. Christian Busse