Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de

Die 2011 vom Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigt Wirkung. 2012 ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren deutlich zurückgegangen. Und nur ein Bürgerentscheid war ungültig. Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen.

 

Von den 26 abgeschlossenen direkt-demokratischen Verfahren wurden 2012 nur sieben für unzulässig erklärt. Das entspricht einem Anteil von 26,9 Prozent, was fast genau den 26 Prozent der Bürgerbegehren entspricht, die im Bundesschnitt für unzulässig erklärt werden. Im Vorjahr waren in NRW noch satte 48 Prozent aller Bürgerbegehren an juristischen Fallstricken gescheitert. Im bürgerbegehrensfreundlichen Bayern liegt der Unzulässigkeitsanteil nur bei 15,5 Prozent. Im Dezember 2011 hatte der Landtag auch mit Blick auf die Regelungen im Freistaat einige der Fallstricke in NRW beseitigt.

 

So ist die Frage der Folgekosten eines Bürgerbegehrens kein Zulässigkeitskriterium mehr. Bis Ende 2011 mussten die Initiatoren von Bürgerbegehren selber errechnen, welche Kosten auf die Kommune im Fall der Umsetzung eines Begehrens zukommen. Bürgerbegehren wurden oft deshalb für unzulässig gab, weil es über die tatsächlichen Kosten keine Einigkeit zwischen Bürgerinitiativen, Verwaltungen und Politik gab. Nun erstellen die Städte und Gemeinden selbst eine Schätzung dieser Kosten, die dann zur Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens gesetzt wird.

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