Erbe muss zu Unrecht gezahlte Beihilfe in Höhe von rund 70.000.- € zurückzahlen, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 09.11.2018, Az. 7 K 2350/18

Mit am 9. November 2018 verkündetem Urteil hat die 7. Kammer die Klage eines in der Städteregion Aachen wohnhaften Polizisten abgewiesen, der sich gegen die Rückforderung von Beihilfen in den Jahren 2008 bis 2010 an seinen Vater zu Unrecht gezahlten Beihilfen wegen stationärer Krankenhausaufenthalte gewendet hat. Im April 2017 war der Kläger wegen Betrugs vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, seine Ehefrau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung; das Berufungsverfahren läuft jeweils noch.

Zur Begründung hat der Vorsitzende Richter Frank Schafranek ausgeführt:

Die Aufhebung der Beihilfebescheide und Rückforderung der an den Vater des Klägers gezahlten Beihilfen in Höhe von rund 70.000.- € sei rechtmäßig. Der Kläger könne als Alleinerbe seines am 3. Mai 2010 verstorbenen Vaters auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden. Als Erbe trete er in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers, seines Vaters, ein. „Erbe muss zu Unrecht gezahlte Beihilfe in Höhe von rund 70.000.- € zurückzahlen, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 09.11.2018, Az. 7 K 2350/18“ weiterlesen

Besorgnis der Befangenheit eines Kirchenrichters, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 17.09.2018, Az. KVwG 2/2017 (jetzt: 4/2018)

Selten bieten kirchengerichtliche Verfahren Anlass dem Begriff und der Beteiligung des „kirchengesetzlichen Richters“ nachzugehen. Vorliegend hat nun das Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in einem Klage- und Eilverfahren Gelegenheit gehabt, die Frage der Befangenheit oder der Besorgnis der Befangenheit eines beisitzenden Kirchenrichters zu klären.

In der Ausgangssituation ist die Klägerin eine Kirchengemeinde der beklagten Landeskirche. Der Streit in der Sache betrifft die Besetzung einer Pfarrstelle in der Kirchengemeinde.

Der beisitzende Richter A. gehört der klagenden Kirchengemeinde an, er bekleidet dort aber kein besonderes Amt. Gleichwohl hat die beklagte Landeskirche einen Befangenheitsantrag gestellt. Diesem hat das Verwaltungsgericht Rechnung getragen und den beisitzenden Richter ausgeschlossen.

Fraglich ist, ob die Argumentation, dass die bloße Gemeindezugehörigkeit bereits Zweifel an der Unparteilichkeit im Verfahren begründet, auch tragfähig ist. „Besorgnis der Befangenheit eines Kirchenrichters, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 17.09.2018, Az. KVwG 2/2017 (jetzt: 4/2018)“ weiterlesen

im Ruhestand kein Eilverfahren gegen das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 11.10.2018, Az. 26 L 2528/18

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Eilverfahrens schnell und knapp bestätigt, dass ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 S. 1 BeamtStG gegenstandslos wird, sobald der Beamte (wirksam) in den Ruhestand versetzt wurde.

Damit bestätigt es das Vorgehen des Dienstherrn, einen Beamten vorläufig zu suspendieren, bis er entscheiden konnte, den Beamten wegen der dann festgestellten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen.

In dem vorliegenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Beamten zu Recht bereits wegen dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt und darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsschutz in das gegen die Ruhesetzungsverfügung gerichtete Klageverfahren verlagert. „im Ruhestand kein Eilverfahren gegen das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 11.10.2018, Az. 26 L 2528/18“ weiterlesen

wieder einmal: Durchsetzung kirchengerichtl. Kostenerstattung vor staatlichen Gerichten, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.09.2018, Az. 5 A 2145/17

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzen bestätigt, wonach kirchengerichtliche Kostenerstattungen vor den staatlichen Gerichten eingeklagt werden können.

Der Beklagte hatte vor den Kirchengerichten rechtskräftig verloren und war insbesondere gegen die Entscheidung des Kirchengerichtshofs der Ev. Kirche in Deutschland nicht mit einer – hier vom OVG NRW erwähnten – Feststellungsklage vorgegangen. Dennoch rügte er die Kostenerstattung und Kostenfestsetzung an die Gegenseite, auch mit inhaltlichen Erwägungen. Da das Kostenrecht der Ev. Kirche in aller Regel dem staatlichen Recht folgt (zu Ausnahmen und Risiken siehe aber insbesondere: „Mein Gott!“ – Kosten und Kostenerstattung vor Kirchengerichten, ZAP 2018, 583), bestand für die staatlichen Gerichte keine Veranlassung der Durchsetzung entgegenzutreten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wurde damit rechtskräftig.

Ein Ende des Rechtsstreits ist gleichwohl noch nicht in Sicht, weil der Betroffene auch die Zahlung auf staatliche Titel verweigert und ein Zwangsvollstreckungsverfahren bereits eingeleitet werden musste. „wieder einmal: Durchsetzung kirchengerichtl. Kostenerstattung vor staatlichen Gerichten, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.09.2018, Az. 5 A 2145/17“ weiterlesen

BVerwG zur Verjährung von Unfallfürsorgeansprüchen: Die Falle beim Dien­st­un­fall, lto.de v. 04.09.2018

Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, muss es schnell gehen. Denn nur wer ihn rechtzeitig meldet, hat später Anspruch auf Versorgung, wie nun das BVerwG bestätigt. Damit ist auch der Dienstherr in der Pflicht, meint Sarah Nußbaum.

Der Fall hätte kaum dramatischer geschrieben werden können: Bei einem Einsatz im Jahr 1996 rettet ein Feuerwehrmann ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Die Drehleiter stürzt mit Mann und Kind um. Dem Kind geht es gut und der Beamte rettet weiter. Jahre später wird der Feuerwehrmann wegen des Vorfalls dienstunfähig, er leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Unfallfürsorgeansprüche kann er bei seinem Dienstvorgesetzten nun aber nicht mehr geltend machen, meint das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil. Dafür sei es jetzt zu spät (Urteil v. 30.08.3018, Az. 2 C 18.17).

Der Vorfall war dem Dienstherrn zwar bekannt. Doch auch dann ist ein Beamter verpflichtet, einen Dienstunfall noch formal zu melden. Das Gesetz, § 45 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG, je nach Bundesland können im Wortlaut deckungsgleiche landesgesetzliche Regelungen gelten), gibt ihm dazu zwei Jahre Zeit. Der Feuerwehrmann beantragte die Anerkennung seines Dienstunfalls hier aber erst nach 17 Jahren. Er war dienstunfähig geworden und die Ärzte führten die Erkrankung eindeutig auf den Vorfall aus dem Jahr 1996 zurück. Erst im Rahmen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wurde klar, dass der Leitersturz mit dem Kind in den Armen eine Posttraumatische Belastungsstörung ausgelöst hatte.

Der Dienstherr lehnte Unfallfürsorgeansprüche und die Zahlung eines Unfallruhegehalts ab und berief sich auf die gesetzliche Ausschlussfrist. In allen drei Instanzen wurde dies nach dem Wortlaut der Norm bestätigt. Auch das BVerwG sah nun keine Möglichkeit, die Ausschlussfrist anders auszulegen, selbst wenn eindeutig ein Dienstunfall zur Erkrankung des Beamten führte.

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dienstliche Beurteilung des Ministeriums der Finanzen NRW defizitär, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.08.2018, Az. 13 K 14900/17

Dienstliche Beurteilungen des Finanzministeriums NRW (jetzt: Ministerium der Finanzen) haben dem Verwaltungsgericht in den letzten Jahren mehrfach die Gelegenheit gegeben, die Beurteilungsrichtlinien, das Beurteilungsverfahren und den Beurteilungsinhalt im Einzelnen zu prüfen. Im aktuell entschiedenen Fall war das Ministerium zuvor zur Neubeurteilung verpflichtet worden. Die erneute Beurteilung wurde nun ebenfalls als rechtswidrig aufgehoben, weil die Verwendung dreier unterschiedlicher Skalen (Leistungsbeurteilung, Befähigungsbeurteilung, Gesamtergebnis) erklärungsbedürftig bleibe und die Zusammenführung der Skalen in der Beurteilung selbst vorzunehmen sei. „dienstliche Beurteilung des Ministeriums der Finanzen NRW defizitär, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.08.2018, Az. 13 K 14900/17“ weiterlesen

Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018

Von Robert Baumanns

Köln – Eigentlich sollte es nur um die Bilanz der Kölner Berufsfeuerwehr für das Jahr 2017 gehen. Doch dann ging Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (47, CDU) gleich zu Beginn der Pressekonferenz auf die Gerüchte über die Nachfolge von Feuerwehrchef Johannes Feyrer ein. „Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018“ weiterlesen

Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018

Von Dirk Riße

Köln – An einem Novembertag im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr zu einem gynäkologischen Einsatz in Brück gerufen. Ein Routineeinsatz, dachten die Rettungssanitäter der Feuerwehr. Doch als sie am Einsatzort ankamen, hatten die Wehen einer 28-jährigen Frau bereits eingesetzt.

Ein alarmierter Notarzt entschied, dass die Frau per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden sollte – mit Martinshorn und Blaulicht. Das Baby wartete aber nicht solange, bis die Mutter in der Klinik ankam, sondern wurde gesund im Rettungswagen geboren. „Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018“ weiterlesen

Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018

Köln | Am heutigen Dienstag haben Stadtdirektor Stephan Keller und der Chef der Kölner Berufsfeuerwehr Johannes Feyrer die Bilanz der Kölner Feuerwehr für das Jahr 2017 vorgestellt. Zugleich finden am heutigen Dienstag und morgigen Mittwoch zwei Parallelveranstaltungen statt, die einen Reformprozess einläuten sollen.

Insgesamt zogen Stadtdirektor und Feuerwehrchef eine positive Bilanz im vergangenen Jahr, auch wenn die Einsatzzahlen im vergangenen Jahr erneut gestiegen sind. Das lag vor allem an der gestiegenen Zahl von Einsätzen im Rettungsdienst, hier musste die Köln Feuerwehr 188.965 Einsätze fahren, ein Plus von vier Prozent. Diese Summe verteilte sich auf 153.571 Einsätze mit Rettungswagen sowie 35.394 Einsätze für den Notarzt. Die Kölner Feuerwehr ist einer von insgesamt sechs Rettungsdienstanbieter in der Domstadt und mit einem Anteil von 43,8 Prozent der mit Abstand größte. Mehr als 90 Prozent der gesamten Einsätze entfallen dabei auf den Rettungsdienst. „Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018“ weiterlesen

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