NRW eröffnet Rechtsweg für Landesverfassungsbeschwerde: „Komm mit, komm mit mir ins Abenteu­er­land“, lto.de v. 31.12.2018

68 Jahre nach Einführung der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG führt NRW zum 1. Januar 2019 die Individualverfassungsbeschwerde zum VerfGH NRW ein. Organisatorisch ist das Gericht für die neue Aufgabe nicht gewappnet, meint Robert Hotstegs.

Der Landtag in Düsseldorf hatte verschiedene Anläufe in mehreren Legislaturperioden benötigt, im Sommer 2018 war die Zeit dann reif. Durch Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGHG NW) ergänzte das Parlament die Art der Verfahren um die Individualverfassungsbeschwerde. Gleichzeitig eröffnete es auch den elektronischen Rechtsverkehr zu dem Gericht, das bis dahin für Bürger weitestgehend unerreichbar war und dementsprechend eher unbekannt ist.
So wundert es nicht, dass die bisherigen Aufgaben des VerfGH NRW nun zur Jahreswende häufig als die eines Staatsgerichtshofes beschrieben werden. Wahlprüfungen, die Zulassung von Parteien zu Wahlen und Abstimmungen, Verletzungen der Rechte von Verfassungsorganen und Teilen der Organe, ebenso Verletzung der Rechte der Parteien und schließlich Verletzungen der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden und Gemeindeverbände. Nur dieser Verfahrenskanon war bislang Bestandteil der Rechtsprechungsaufgabe des VerfGH. Im Kern handelte es sich dabei also um die Organisation und gerichtliche Überwachung und ggf. Korrektur des Innenrechts des Staates.

Antragsteller konnten allerdings in den allermeisten Verfahren eben nur diejenigen sein, die mit eigenen subjektiven Rechten aus der Verfassung ausgestattet waren: der Landtag, seine Fraktionen, die politischen Parteien (nicht aber die kommunalen Wählervereinigungen), die Städte und Gemeinden an Rhein und Weser.

direkt zum LTO-Artikel