Der Elektronische Rechtsverkehr für die Anwaltschaft kommt ab 2018

Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2012 den Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit den Gerichten angenommen. Nimmt der Bundestag diesen Regierungsentwurf an, steht die forensisch tätige Anwaltschaft vor weitreichenden Neuregelungen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Zwangsverpflichtung zum ERV mit den Gerichten für alle Anwälte ab dem 1. Januar 2022 vor. Bis zum 1. Januar 2016 muss die Bundesrechtsanwaltskammer für jeden Anwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach schaffen. „Der Elektronische Rechtsverkehr für die Anwaltschaft kommt ab 2018“ weiterlesen

Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 30.11.2012, Az. 2 VR 5/12

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die rechtlichen Anforderungen für Anlassbeurteilungen präzisiert.

Der Antragsteller, ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens mit zahlreichen weiteren Beamten seiner Besoldungsgruppe in einer Beförderungsrangliste eingereiht, die primär nach dem Ergebnis der jeweiligen letzten dienstlichen Beurteilung erfolgte. Diese Beurteilungen waren Anlassbeurteilungen, die mit Blick auf die zwischen zwei Regelbeurteilungsterminen beabsichtigte Beförderungsrunde erstellt worden waren und in denen deutlich mehr Noten im Spitzenbereich vergeben wurden als bei den vorherigen Regelbeurteilungen. „Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 30.11.2012, Az. 2 VR 5/12“ weiterlesen

Nicht jeder Fehler im Bewerbungsverfahren begründet einen Schadensersatzanspruch, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 29.11.2012, Az. 2 C 6.11

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass nicht jeder Fehler im Auswahlverfahren zu einem Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers führt.

Im Streitfall hatten sich der Kläger und drei Mitbewerber auf die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht (OLG) beworben. Der Dienstherr setzte das Verfahren zunächst aus, um einem der Bewerber die Abordnung an das OLG zu ermöglichen. Im Anschluss an diese Abordnung zogen sowohl dieser Mitbewerber als auch die beiden anderen Mitbewerber ihre Bewerbungen zurück und es bewarb sich ein weiterer Mitbewerber. Der Dienstherr traf sodann eine Auswahlentscheidung zugunsten des neuen Mitbewerbers, der mit der Höchstnote beurteilt worden war. Der Kläger, der mit der zweithöchsten Note beurteilt worden war, wandte sich hiergegen im Eilverfahren; das Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagte die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Konkurrenten, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Klägers bestünden. Daraufhin brach der Dienstherr das Auswahlverfahren ab. Ein vom Kläger gegen diesen Abbruch eingeleitetes Eilverfahren wurde eingestellt, nachdem der Kläger mittlerweile auf eine andere Stellenausschreibung hin zum Vorsitzenden Richter am OLG befördert worden war. Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung. Nach seiner Ansicht hätte das Verfahren nicht ausgesetzt werden dürfen, sondern der Dienstherr hätte bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Auswahlentscheidung treffen müssen, die zu seinen Gunsten ausgegangen wäre. Das OVG hat die Klage abgewiesen, weil das Verfahren rechtmäßig abgebrochen worden sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. „Nicht jeder Fehler im Bewerbungsverfahren begründet einen Schadensersatzanspruch, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 29.11.2012, Az. 2 C 6.11“ weiterlesen

krankheitsbedingte Urlaubsabgeltung auch für Soldaten auf Zeit, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2012, Az. 10 K 6157/11

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte am 03.05.2012 entschieden, dass auch deutsche Beamtinnen und Beamte eine Abgeltung für die Urlaubstage erhalten können, die sie – typischerweise vor der Versetzung in den Ruhestand – wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen konnten. Ob diese Rechtsprechung auch für Soldaten (auf Zeit) gilt, war bislang offen. Als erstes nordrhein-westfälisches Gericht hat nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bundeswehr zur Auszahlung verurteilt. Gleichzeitig weist das Verfahren darauf hin, dass Auszahlungsanträge sehr zeitnah geltend gemacht werden müssen.

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg, Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung v. 20.11.2012, Az. 1 AZR 179/11

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist. „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg, Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung v. 20.11.2012, Az. 1 AZR 179/11“ weiterlesen

Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012

Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht

VON KIRSTEN TIRRE

Pr. Oldendorf / Minden. Mit einem Karton voller Akten und einem Sieg in der Tasche verließen gestern Marko Steiner und Eric Pollert als Vertreter der Stadt Pr. Oldendorf den Saal 208 des Mindener Verwaltungsgerichtes. Nach knapp einstündiger Verhandlung hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichtes, Klaus Peter Frenzen, entschieden, dass das Bürgerbegehren „Pro Sportplatz“ unzulässig ist.

Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog. „Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012

Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab

Von Christian Busse

Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.

Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. „Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ in Preußisch Oldendorf ist unzulässig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Klaus Peter Frenzen, mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“, als dessen Vertreter die Kläger auftreten, betrifft ein gut 19.000 m² großes Grundstück im Innenstadtbereich der beklagten Stadt Preußisch Oldendorf, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Knapp die Hälfte des Grundstücks wird derzeit als Sportplatz genutzt. Nach einem im März 2011 mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss des Bauausschusses der Stadt sollen etwa 2/3 der Sportplatzfläche entsprechend der Planung eines einheimischen Projektentwicklers zu Zwecken des Einzelhandels umgenutzt werden. Anfang Juli 2011 beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Durchführungsvertrag „Innenstadtentwicklung“. Daraufhin gründete sich mit Unterstützung durch mehrere Ratsfraktionen die Bürgerinitiative „PrO Sportplatz“ und initiierte ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob das Sportplatzgrundstück im alleinigen Eigentum und Besitz der Stadt bleiben solle. Im September 2011 stellte der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, weil ein Bürgerbegehren nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen betreffen dürfe. Außerdem seien der Wortlaut und die Begründung des Begehrens in mehrfacher Hinsicht unpräzise. Gegen diesen Ratsbeschluss haben die Kläger Klage erhoben. „Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012“ weiterlesen

Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den am heutigen Tag gestellten Antrag der Vertretungsberechtigten für das „Bürgerbegehren Musikzentrum“ in Bochum auf Vorläufigen Rechtsschutz gegen den Beginn der Bauarbeiten abgelehnt. „Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12“ weiterlesen