Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

I. Die Individualverfassungsbeschwerde
a. Der Verfassungsgerichtshof NRW
b. Die Rechtsgrundlagen und ein erster Überblick
c. Abgrenzung zur Bundesverfassungsbeschwerde
d. Verfahren vor der Kammer und vor dem Senat
e. Die Formalia und Fallstricke

II. Erste Verfahren und Entscheidungen

III. offene Rechtsprobleme
a. Das unvollständige Verfassungsprozessrecht
b. Die Struktur und Fortentwicklung des Verfassungsgerichtshofs

Referent Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Autor des Handkommentars „Verfassungsbeschwerde.NRW“.

Das Fachseminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es wird eine Bescheinigung für die Fachanwaltsfortbildung Verwaltungsrecht ausgestellt. Die Anmeldung ist online möglich.

Veranstaltungszeit:
Samstag, 07.12.2019, 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Veranstaltungsort:
Meliá Düsseldorf, Inselstraße 2, 40479 Düsseldorf
(in der Nähe der Rechtsanwaltskammer)

Kosten:
180,- € (zzgl. MwSt.)

Anmeldung & Programm:
www.verfassungsbeschwerde.nrw/anmeldung

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.