„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2021-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft

Düsseldorf, den 21.06.2021

::: Pressemitteilung 03/2021 :::

„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken

Verfassungsgerichtsverfahren zur Wahl in Königs Wusterhausen führen zur „Lex Strecker/ÖDP“

Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Weil er für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen nicht zur Wahl zugelassen wurde, hat Andreas Strecker Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht in Potsdam erhoben. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Das Gericht hatte ihm bescheinigt, dass die Wahl unter erheblichen Einschränkungen stattfinde und der Gesetzgeber hierauf noch keine Rücksicht nähme. Einen Eilantrag verlor er zunächst (VfGBbg 10/21 EA). Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das auch die ÖDP Brandenburg als Organstreit mit betreibt, steht aber noch aus (Az. VfGBbg 22/21). Nun will der Landtag selbst im Hinblick auf die Verfahren die Hürden pauschal absenken.

Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Robert Hotstegs (41) vertritt die Interessen von Andreas Strecker und des ÖDP Landesverbandes Brandenburg. „Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg benachteiligt unabhängige Einzelbewerbungen wie auch Parteien, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung oder auf anderer Ebene vertreten sind.“ erläutert Hotstegs. „Das ist in normalen Zeiten schon wegen der Unterstützungsunterschriften bedenklich, weil diese nur auf dem Amt geleistet werden dürfen. In Corona-Zeiten erweist sich diese Klippe aber als dramatisch. Kontakte können nicht vermieden und zeitgleich durch das Wahlrecht erzwungen werden. Das erkennen die Mehrheitsfraktionen im Landtag nun ausdrücklich an und wollen die Hürden senken.“

Der gemeinsame Entwurf von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sieht vor, dass pauschal nur 50% der Unterschriften geleistet werden müssen. Tatsächliche Corona-Einschränkungen sind dafür nicht erforderlich, die Hürden sollen bis März nächsten Jahres pauschal abgesenkt werden.

„Das unterstreicht, dass während der ‚Bundesnotbremse‘ sogar noch eine weitere Absenkung geboten war.“, so Fachanwalt Robert Hotstegs. „Der Landtag will aber in das laufende Wahlverfahren in Königs Wusterhausen offensichtlich nicht mehr eingreifen. Er ist zu spät aufgewacht. Deshalb überlässt er die schwierige Entscheidung weiterhin dem Landesverfassungsgericht.“

Hinweis: Die erste Entscheidung des Verfassungsgerichts für das Land Brandenburg vom 05.05.2021, Az. VfGBbg 10/21 EA, ist unter www.hotstegs-recht.de/verfg abrufbar. Unter diesem Link wird auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren VfGBbg 22/21 veröffentlicht werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs

T: 0211 / 497657-16

E: hotstegs@hotstegs-recht.de

www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2021-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.05.2021

::: Pressemitteilung 02/2021 :::

Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof
Landtag wählt erstmals Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW

Düsseldorf. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Präsidentin für den Verfassungsgerichtshof in Münster in freier Wahl bestimmt. Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, die schon seit 2006 Mitglied des Gerichts ist, wurde mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie löst Dr. Ricarda Brandts ab, die nach der nun auslaufenden Rechtslage in ihrer Person das Amt der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts und der Verfassungsgerichtshofs vereinte und in den Ruhestand tritt. „Damit wird eine weitere Zeitenwende eingeläutet“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Nachdem das Gericht seit 2019 mit der Verfassungsbeschwerde weitreichende Kompetenzen erhielt, gewinnt es nun weiter an Selbstständigkeit dazu.

„Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2021-02“ weiterlesen

Landesverfassungsgericht: Wahlverschiebung in KW möglich | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2021-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft

Düsseldorf, den 10.05.2021

::: Pressemitteilung 01/2021 :::

Landesverfassungsgericht: Wahlverschiebung in KW möglich

Kreiswahlausschuss entscheidet Dienstag über Zulassung eines unabhängigen Bewerbers

Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen wurde der Einzelbewerber Andreas Strecker vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Auf seine Beschwerde hin entscheidet nun am Dienstag der Kreiswahlausschuss. Gleichzeitig hat das Landesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Wahlverschiebung in KW möglich wäre, wenn Strecker zu Unrecht ausgeschlossen wurde. (Az. VfGBbg 22/21)

Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Robert Hotstegs (41) vertritt die Interessen von Andreas Strecker und des ÖDP Landesverbandes Brandenburg. „Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg benachteiligt unabhängige Einzelbewerbungen wie auch Parteien, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung oder auf anderer Ebene vertreten sind.“ erläutert Hotstegs. „Das ist in normalen Zeiten schon wegen der Unterstützungsunterschriften bedenklich, weil diese nur auf dem Amt geleistet werden dürfen. In Corona-Zeiten erweist sich diese Klippe aber als dramatisch. Kontakte können nicht vermieden und zeitgleich durch das Wahlrecht erzwungen werden.“

Diese Bedenken seien daher in einem Eilantrag dem Verfassungsgericht in Potsdam vorgelegt worden. Das Gericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom Mittwoch letzter Woche abgelehnt (Az. VfGBbg 10/21 EA). Gleichzeitig hat das Gericht selbst aber darauf hingewiesen, dass die Bedenken erheblich seien und dass eine Verschiebung der Wahl in Betracht komme. „Heute hat das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache in der zweiten Juni-Hälfte angekündigt. Damit könnte mitten im Wahlkampf ein neuer Termin notwendig werden“, erläutert Fachanwalt Robert Hotstegs.

Dem könne der Kreiswahlausschuss zuvorkommen, wenn er in seiner Sitzung am Dienstag Andreas Strecker zulasse. Das Gesetz kennt hierfür die Befreiung von Hürden wegen höherer Gewalt oder unabwendbarer Zufälle. „Was ist denn unabwendbarer als Corona?“ fragt daher Streckers Anwalt.

Hinweis: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts für das Land Brandenburg vom 05.05.2021, Az. VfGBbg 10/21 EA, ist unter www.hotstegs-recht.de/verfg abrufbar.

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs

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Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2020-04

Titel Studie Verfassungsbeschwerde NRW 2019

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 16.07.2020

::: Pressemitteilung 4/2020 :::

Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde
Verbesserter Rechtsschutz mit Schwierigkeiten für Bürger:innen, Rechtsanwält:innen und Gericht

Düsseldorf. Obwohl die NRW-Landesverfassung am Wochenende ihren 70. Geburtstag feiern durfte, ist sie vielen Bürger:innen im Land unbekannt. Und die von ihr garantierten Rechte konnten bis Ende 2018 auch nicht direkt gerichtlich geltend gemacht werden. Das änderte sich erst 2019, als der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Zuständigkeit für die Individualverfassungsbeschwerde erhielt. Seitdem wandelt sich das vorher als Staatsgerichtshof tätige Gericht zum Bürgergericht. Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs (41) hat nun eine Studie über das erste Jahr der Verfassungsbeschwerde vorgelegt.

„Studie zum 1. Jahr der NRW-Verfassungsbeschwerde | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2020-04“ weiterlesen

NRW-Verfassungsbeschwerde wird rege genutzt – trotz Hürden | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2020-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.07.2020

::: Pressemitteilung 3/2020 :::


NRW-Verfassungsbeschwerde wird rege genutzt – trotz Hürden
Corona-Pandemie prägt aktuelle Rechtsprechung, nur zwei Beschwerden bislang erfolgreich


Düsseldorf. Seit 2019 können Bürger:innen ihre Rechte aus der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen durch eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet der Gerichtshof in Münster über Grundrechtsverletzungen. Auch wenn die Verfassung in diesen Tagen 70 Jahre alt wird, ist der Rechtsschutz damit also deutlich jünger, unbekannter und unerforschter. Robert Hotstegs (40), Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Düsseldorf, ist begeistert von der Vielfalt der Themen, sorgt sich aber, ob nebenamtliche Richter:innen den Beschwerden gewachsen bleiben.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2020 bereits 65 Entscheidungen in 58 Verfahren getroffen und veröffentlicht. Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es gerade einmal neun Verfahren gewesen. Zu sechs Verfahren hat der Gerichtshof eine eigenständige Pressemitteilung herausgegeben (1. Hj. 2019: 6).

Die erste erfolgreiche Verfassungsbeschwerde 2020 und damit die zweite erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Rechtsbehelfs erhob am 3. Juli 2019 ein Bürger, der vortrug, Amtsgericht und Landgericht Aachen hätten willkürlich über die Befangenheit eines Richters befunden. Dem folgte der Gerichtshof, weil auch er davon ausging, dass der zuständige Richter des Amtsgerichts Aachen nicht selbst hätte über das Ablehnungsgesuch gegen ihn entscheiden dürfen. Dass die zweite Instanz dies gedeckt hatte qualifizierten die Verfassungsrichter:innen als „verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Versuch, das willkürliche Verhalten des Amtsgerichts mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung nachträglich zu rechtfertigen.“ (Beschluss v. 11.02.2020, Az. VerfGH 32/19.VB-3)

Keine andere Verfassungsbeschwerde war nach dem Tenor der Entscheidungen erfolgreich, auch wenn der Verfassungsgerichtshof in einzelnen Verfahren nicht an Kritik mit den Fachgerichten sparte.

„Die wenigen erfolgreichen Verfahren zeigen, dass das Verfahren kein ‚Selbstläufer‘ ist.“ weiß Rechtsanwalt Robert Hotstegs. „Das Verfassungsgericht ist streng, es hat hohe Erwartungen an den Inhalt und die Begründungen der Beschwerden.“ Diese Hürde sei selbst von Anwälten schon oft gerissen worden. Auch ihre Begründungen seien oft unzureichend oder würden die Aufgabe des Gerichts verkennen. Für die Verfassungsbeschwerdeverfahren entstehen keine Gerichtskosten. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist nicht erforderlich.

Hotstegs: „Der Verfassungsgerichtshof hat die Formel des Bundesverfassungsgerichts übernommen, keine ‚Superrevisionsinstanz‘ sein zu wollen. Daher ist für Münster nicht entscheidend, ob eine Gerichtsentscheidung fachlich korrekt ist. Sondern es steht einzig die Frage im Mittelpunkt, ob Landesverfassungsrechte der Bürger:innen verletzt wurden.“

Besonders prägend war im ersten Halbjahr auch für den Verfassungsgerichtshof die Corona-Pandemie. Das Gericht hat ununterbrochen seine Aufgabe wahrgenommen und auch in der Phase des sogenannten „Lock-down“ binnen weniger Tage entschieden. Die ersten Corona-Entscheidungen ergingen nur fünf bis sechs Tage nach Antragseingang bei Gericht. Bis heute sind so 17 Beschlüsse ergangen. Im Kern hat der Gerichtshof die Bürger:innen stets an die Fachgerichte, etwa das Oberverwaltungsgericht zur sogenannten abstrakten Normenkontrolle verwiesen. Auch darüber hinaus bestanden bislang keine erheblichen Bedenken gegen die vom Landesgesetz- und Verordnungsgeber ergriffenen Maßnahmen.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs: „Der Gerichtshof ist mit seinen Aufgaben massiv gewachsen. Er emanzipiert sich zusehends.“ Dies schlage sich auch in seiner Sprache nieder. Erst seit Anfang diesen Jahres bezeichnet das Gericht alle Richter mit ihrer jeweiligen Rolle im Verfassungsgerichtshof. Noch 2019 waren – mit Ausnahme der Präsidentin – alle Mitglieder mit ihrem Hauptamt an einem Fachgericht oder einer Universität bezeichnet worden.

„Wenn die hohe Zahl der Verfassungsbeschwerden anhält, wird der Gerichtshof auch personell verstärkt werden müssen. Mehr wissenschaftliche Mitarbeitende und am Ende womöglich hauptamtliche Verfassungsrichter:innen erscheinen nicht unwahrscheinlich.“, so Hotstegs.


Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und Autor des Handkommentars „Verfassungsbeschwerde.NRW“.

Verfassungsbeschwerde.NRW
Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten
39,90 €
ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter presse@bod.de angefordert werden.


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Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
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::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

„Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06“ weiterlesen

Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, ZAP 2019, 689

Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf

I.    Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen und Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt

Im Frühjahr 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesverfassung geändert und sowohl die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in „seiner“ Verfassung verankert. Vielfach ist dies als Einführung der Rechtsinstrumente wahrgenommen worden, obwohl die Individualverfassungsbeschwerde bereits einfachgesetzlich zum 1.1.2019 eingeführt worden war (vgl. Amos, Individualbeschwerde nun auch in NRW-Verfassung verankert, www.lto.de/recht/nachrichten/n/nrw-landtag-individual-verfassungsbeschwerde-verankert-einfuehrung-januar/).

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Verfassungsbeschwerde in NRW: Die ersten sechs Monate in Münster, lto.de v. 01.07.2019

Seit diesem Jahr können auch die Bürger in NRW Verfassungsbeschwerde beim dortigen VerfGH einlegen. Neun Entscheidungen haben die Münsteraner Verfassungsrichter bisher getroffen und veröffentlicht, nur einmal siegte eine Beschwerdeführerin.

Seit Anfang des Jahres können auch die Bürger in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Rechte aus der Landesverfassung durch eine Verfassungsbeschwerde beim dortigen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet auch der VerfGH in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels.

„Verfassungsbeschwerde in NRW: Die ersten sechs Monate in Münster, lto.de v. 01.07.2019“ weiterlesen

Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.06.2019

::: Pressemitteilung 5/2019 :::

Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW
seit sechs Monaten entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW auch Verfassungsbeschwerden Düsseldorf.

Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aus der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen durch eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet auch der Gerichtshof in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels. Robert Hotstegs (39), Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die ersten Entscheidungen ausgewertet.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2019 neun Verfahren entschieden und veröffentlicht, darunter vier Eilverfahren. Zu sechs Verfahren hat der Gerichtshof eine eigenständige Pressemitteilung herausgegeben und selbst über das neue Rechtsmittel informiert. „Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05“ weiterlesen

Verfassungsgerichtshof klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 28.06.2019, Az. VerfGH 1/19.VB-1

Verfassungsbeschwerden sind so substantiiert zu begründen, dass der Verfassungsgerichtshof ihre Zulässigkeit und Begründetheit ohne weitere aufwändige Nachforschungen, etwa die Beiziehung von Akten, prüfen kann. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 18. Juni 2019 ausgeführt, mit dem er eine als „Gegenvorstellung“ bezeichnete Eingabe gegen seinen vorausgegangenen Beschluss vom 22. Mai 2019 zurückgewiesen hat, der auf eine Verfassungsbeschwerde in einer Haftsache ergangen war. 

„Verfassungsgerichtshof klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 28.06.2019, Az. VerfGH 1/19.VB-1“ weiterlesen