Fortbildung „Die neue Landesverfassungsbeschwerde in NRW“ fällt aus

Die für Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr geplante Fortbildung im Meliá Düsseldorf muss leider aus organisatorischen Gründen ausfallen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

ursprüngliche Ausschreibung:

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

I. Die Individualverfassungsbeschwerde
a. Der Verfassungsgerichtshof NRW
b. Die Rechtsgrundlagen und ein erster Überblick
c. Abgrenzung zur Bundesverfassungsbeschwerde
d. Verfahren vor der Kammer und vor dem Senat
e. Die Formalia und Fallstricke

II. Erste Verfahren und Entscheidungen

III. offene Rechtsprobleme
a. Das unvollständige Verfassungsprozessrecht
b. Die Struktur und Fortentwicklung des Verfassungsgerichtshofs

Referent Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Autor des Handkommentars „Verfassungsbeschwerde.NRW“.