Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2015

::: Pressemitteilung 04/2015 :::

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08.
Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens zur Feuerwehr-Zulage bei Mehrarbeit

Düsseldorf. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Feuerwehrbeamten (Az. 26 K 9607/13). Dieser leistete in den Jahren 2010 bis 2013 über die übliche Regelarbeitszeit hinaus weitere Schichtdienste. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Schichten pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht aber nach dem Stundensatz der sogenannten Mehrarbeitsvergütung. Der Beamte macht geltend, das angewendete Gesetz sei verfassungswidrig und die entsprechende Regelung der Arbeitszeitverordnung der Feuerwehr europarechtswidrig. Hat der Kläger Erfolg, sind hiervon alle NRW-Kommunen betroffen, die vom sogenannten „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben und aktuell Gebrauch machen.

Zum Zulagengesetz (Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007) hat Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach von der HAW Hamburg ein Rechtsgutachten erstellt.

Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens
am 05.08.2015, 11.00 Uhr
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft, Mozartstr. 21, 40479 Düsseldorf

Als Ansprechpartner vor Ort stehen zur Verfügung:

* Robert Hotstegs, Rechtsanwalt, als Klägerbevollmächtigter,
* Frank Henkemeyer Landesvorstand NRW der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG),
* Christian Oertel, Landesvorstand NRW der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG).

Das Gutachten, eine Kurzzusammenfassung und Bildmaterial stehen ab dem 05.08.2015 auch unter www.hotstegs-recht.de zum Download zur Verfügung.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

Profil: www.hotstegs-recht.de/?page_id=145

::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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