Rechtsgutachten im neuen Feuerwehr-Streit liegt vor, Rheinische Post v. 05.08.2015

Düsseldorf. Mit Rückenwind durch ein Rechtsgutachten startet die Musterklage eines Feuerwehrbeamten im August beim Verwaltungsgericht. Das teilte Kläger-Anwalt Robert Hotstegs mit, er sieht die Aussichten der Beamten auf höhere Berechnung von Überstunden durch die Expertise gestärkt. „Rechtsgutachten im neuen Feuerwehr-Streit liegt vor, Rheinische Post v. 05.08.2015“ weiterlesen

Medieninformation: Downloads zur Musterklage Opt-Out 05.08.2015

Als Hintergrundinformation zum Klageverfahren 26 K 9607/13 beim Verwaltungsgericht finden Sie hier zum Download und zur freien Verwendung:

 

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die mündliche Verhandlung im Verfahren 26 K 9607/13 für Freitag, den 21.08.2015 um 10:30 Uhr angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich und findet in Sitzungssaal III, Raum 240 statt. (Wegbeschreibung siehe: www.vg-duesseldorf.nrw.de)

Als Ansprechpartner unserer Kanzlei für Rückfragen stehen Ihnen unser Sekretariat und Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter Tel. 0211/497657-16 oder per Email gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 05.08.2015

::: Pressemitteilung 05/2015 :::

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet

Düsseldorf. Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13). „Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05“ weiterlesen

Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015

25 Disziplinarverfahren

Von PETER POENSGEN und UWE WOJTUSCHAK

Wuppertal/Düsseldorf – Neuer Krach um die Jugend-JVA in Wuppertal-Ronsdorf, die doch eigentlich ein Vorzeige-Knast sein sollte: In diesem Fall geht es aber nicht um Knackis, sondern um den Chef.

Mehrere Bedienstete stecken in einem aus ihrer Sicht unbegründeten Disziplinarverfahren.

Zudem klagten fünf Mitarbeiter gegen dienstliche Beurteilungen und nicht erfolgte Beförderungen, berichtete am Montag der WDR. „Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015“ weiterlesen

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2015

::: Pressemitteilung 04/2015 :::

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08.
Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens zur Feuerwehr-Zulage bei Mehrarbeit

Düsseldorf. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Feuerwehrbeamten (Az. 26 K 9607/13). Dieser leistete in den Jahren 2010 bis 2013 über die übliche Regelarbeitszeit hinaus weitere Schichtdienste. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Schichten pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht aber nach dem Stundensatz der sogenannten Mehrarbeitsvergütung. Der Beamte macht geltend, das angewendete Gesetz sei verfassungswidrig und die entsprechende Regelung der Arbeitszeitverordnung der Feuerwehr europarechtswidrig. Hat der Kläger Erfolg, sind hiervon alle NRW-Kommunen betroffen, die vom sogenannten „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben und aktuell Gebrauch machen. „Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04“ weiterlesen

Neuer Streit um Feuerwehr-Überstunden, Rheinische Post v. 27.07.2015

Düsseldorf. Mit einem Musterprozess, der die Stadt bis zu sieben Millionen Euro extra kosten könnte, flammt der Streit um die Überstundenbezahlung von Feuerwehrleuten jetzt neu auf.

Wulf Kannegiesser

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf prüft am 21. August auf Klage eines Feuerwehrbeamten, auf welcher Basis die Stadt die Mehrarbeit von rund 800 Wehrleuten abrechnen muss. Bis 2013 waren nach einer so genannten Opt-Out-Regelung 20 Euro pro Zusatzschicht gezahlt worden. Doch der Kläger (38) will nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung bezahlt werden. Demnach hätte er für seine Zusatzschichten rund 8500 Euro zu wenig erhalten. Kläger-Anwalt Robert Hostegs, der nach eigenen Angaben rund 35 weitere Feuerwehrleute vertritt, sieht in diesem Musterprozess „eine Sprengkraft, die weit über Düsseldorf hinausgeht“. Unter Umständen müsse das Bundesverfassungsgericht für Klarheit sorgen. „Neuer Streit um Feuerwehr-Überstunden, Rheinische Post v. 27.07.2015“ weiterlesen

„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“ | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.05.2015

::: Pressemitteilung 03/2015 :::

„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen

Karlsruhe/Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer heute bekannt gewordenen Entscheidung für ein Erdbeben gesorgt: zwei Lehrer, die die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren überschritten hatten und nicht verbeamtet wurden, haben diese Altersgrenze erfolgreich angegriffen. Damit darf die Regelung nicht mehr angewendet werden: es gibt also keine Altersgrenze in Nordrhein-Westfalen, jeder kann Beamter werden. (Az. 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12)

Fachanwalt Robert Hotstegs (35) ist sich sicher: „Das ist eine wichtige Entscheidung für alle, die 40 Jahre und älter sind. Genauso auch für alle Bewerber und Angestellten in NRW, deren Antrag auf Verbeamtung in der Vergangenheit abgelehnt worden ist. Jeder einzelne von ihnen sollte nun überprüfen, ob sich das Blatt gewendet hat und die Chancen gestiegen sind.“ Es sei deshalb mit einer Vielzahl von neuen und alten Verbeamtungsanträgen zu rechnen. „„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“ | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-03“ weiterlesen

Richter als Behördernvertreter – Hotstegs kommentiert den Beschluss des OVG Münster vom 25.03.2015, jurion.de v. 21.05.2015

Kurznachricht zu „Anmerkung zum Beschluss des OVG Münster vom 25.3.2015 – 13 D 27/14“ von RA Robert Hotstegs, original erschienen in: NVwZ 2015 Heft 10, 680 – 682.

In der dem Beschluss des OVG Münster zugrundeliegenden Sachverhalt trat ein Richter des OVG als Prozessvertreter des beklagten OVG auf. Das OVG Münster hat in dieser Entscheidung den Richter als Prozessvertreter zurückgewiesen und festgestellt, dass ein Richter insoweit nicht Prozessbevollmächtigter des eigenen Gerichts sein darf. Diese Entscheidung stimmt mit dem Beschluss des OVG Münster vom 29.10.2014 (Az.: 8 A 1943/13) überein. Vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 2 Nr. 1 DRiG darf ein Richter grundsätzlich auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung übernehmen. Ein Richter, der eine Behörde vertritt, sei grundsätzlich als Prozessbevollmächtigter nach § 67 Abs. 5 Satz 1 VwGO einzustufen. Auf das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht kommt es laut Verfasser insoweit auch nicht an. Das Behördenprivileg nach § 67 Abs. 4 Satz 3 VwGO werde durch § 67 Abs. 5 Satz 1 VwGO jedoch beschränkt. Der Richter, der als Prozessvertreter vor dem eigenen Gericht auftritt, sei zurückzuweisen. Die Prozesshandlungen des Richters seien jedoch nach § 67 Abs. 3 Satz 2 VwGO grundsätzlich wirksam. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Zurückweisungsbeschluss nicht angefochten werden kann. Der Verfasser skizziert auch die Folgen diese Entscheidung für die Prozessvertretung und zeigt auf, das zum Beispiel auf Verwaltungs-Volljuristen oder abgeordnete Richter anderer Gerichte als Prozessvertreter zurückgegriffen werden kann.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Martin Funk.