Klage gegen Ablehnung des Jülicher Bürgerbegehrens, Aachener Zeitung v. 29.04.2015

Jülich. Das vom Jülicher Stadtrat mit Mehrheit für unzulässig erklärte Bürgerbegehren zur Schließung der Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiatoren haben Klage eingereicht.

Darüber informierten nun im Namen der Organisatoren Carmen Busch, die von den Jül-Stadtverordneten Heinz Frey und Christian Klems unterstützt wird, und Fachanwalt Robert Hotstegs (Düsseldorf) .

Der Jurist erklärt: „Die Entscheidung der Vertretungsberechtigten ist eine schwierige, aber wichtige. Akzeptieren sie die Entscheidung des Rates, sind alle Unterschriften Makulatur. Wollen sie das Anliegen des Begehrens aber geklärt wissen und weiter voranbringen, müssen sie zwingend vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

Die notwendige Zahl an Unterschriften hatte es nämlich gegeben – das war auch von der Stadtverwaltung Jülich eingeräumt worden. Das Bürgerbegehren „Lehrschwimmbecken weiter betreiben“ hatte über 4500 Unterschrift überreicht. Beanstandet wurden von der Verwaltung vielmehr Kostenangaben, die auf der Rückseite der Unterschriftenlisten zu lesen waren und nach ihrer Einschätzung falsch seien.

Ob es nun vor dem Verwaltungsgericht Aachen tatsächlich zu einem Urteil kommt, ist nach Ansicht des Fachanwalts offen. Die Klage wurde vor allem eingereicht, um die juristischen Fristen zu wahren und das Mittel nicht aus der Hand zu geben. Denkbar sei auch, dass es im Vorfeld eines Verfahrens andere Lösungen gibt. Eine solche wäre ein sogenanntes „Güterichterverfahren“.

Carmen Busch, Heinz Frey und Christian Klems hoffen auch noch auf einen Ratsbürgerentscheid. Hierfür müssten zwei Drittel der Stadtverordneten votieren. Damit könnte der Rat praktisch eine Abstimmung veranlassen, obwohl das Bürgerbegehren abgelehnt worden ist, und damit die große Zahl an Unterstützern würdigen. Das scheint nach den bisherigen Positionen der Fraktionen unwahrscheinlich.

Die Stadtverwaltung hat bereits reagiert und beim Verwaltungsgericht beantragt, die Klage abzuweisen. Kommt es zur juristischen Auseinandersetzung, dann dürfte das eine ganze Zeit dauern.

Und es bleibt abzuwarten, ob die Bäder nach eineinhalb oder zwei Jahren Pause problemlos wieder in Betrieb genommen werden können.

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