„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“ | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.05.2015

::: Pressemitteilung 03/2015 :::

„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen

Karlsruhe/Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer heute bekannt gewordenen Entscheidung für ein Erdbeben gesorgt: zwei Lehrer, die die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren überschritten hatten und nicht verbeamtet wurden, haben diese Altersgrenze erfolgreich angegriffen. Damit darf die Regelung nicht mehr angewendet werden: es gibt also keine Altersgrenze in Nordrhein-Westfalen, jeder kann Beamter werden. (Az. 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12)

Fachanwalt Robert Hotstegs (35) ist sich sicher: „Das ist eine wichtige Entscheidung für alle, die 40 Jahre und älter sind. Genauso auch für alle Bewerber und Angestellten in NRW, deren Antrag auf Verbeamtung in der Vergangenheit abgelehnt worden ist. Jeder einzelne von ihnen sollte nun überprüfen, ob sich das Blatt gewendet hat und die Chancen gestiegen sind.“ Es sei deshalb mit einer Vielzahl von neuen und alten Verbeamtungsanträgen zu rechnen.

Schuld daran ist das Grundgesetz. Es gewährt jedem Deutschen das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Einstellungsaltersgrenzen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar und führen zu einer Ungleichbehandlung. Das hatte der Landtag nicht beachtet. Er hätte eine Altersgrenze selbst durch eine „parlamentarische Leitentscheidung“ vorgeben müssen.

Weil er das nicht getan hat, profitieren nun alle Bewerber und auch neue Antragsteller: denn das Land NRW kann ihnen nun ebenfalls keine wirksame Altersgrenze entgegenhalten. Hier müsste zunächst der Landtag das Beamtengesetz ändern und eine neue Altersgrenze einziehen.

Dieses Prozedere gab es übrigens schon einmal, nämlich 2009. Damals kippte das Bundesverwaltungsgericht die vorherige Altersgrenze von 35 Jahren. Rechtsanwalt Hotstegs weiß: „Hiervon haben viele Mandanten profitiert. Auch jetzt wird es neue Verbeamtungen geben können.“

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

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::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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