„Rechtsgutachten im neuen Feuerwehr-Streit liegt vor, Rheinische Post v. 05.08.2015“ weiterlesen
Mit Rückenwind durch ein Rechtsgutachten startet die Musterklage eines Feuerwehrbeamten im August beim Verwaltungsgericht. Das teilte Kläger-Anwalt Robert Hotstegs mit, er sieht die Aussichten der Beamten auf höhere Berechnung von Überstunden durch die Expertise gestärkt.Medieninformation: Downloads zur Musterklage Opt-Out 05.08.2015
Als Hintergrundinformation zum Klageverfahren 26 K 9607/13 beim Verwaltungsgericht finden Sie hier zum Download und zur freien Verwendung:
- Gutachten von Prof. Dr. Frank-Rüdiger Jach, HAW Hamburg (pdf)
zur Verfassungswidrigkeit des Zulagengesetzes und der Europarechtswidrigkeit der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - Kurzzusammenfassung des Verfahrens und des Gutachtens (pdf)
- Text des § 1 des Zulagengesetzes (pdf)
- Muster einer opt-out-Erklärung der Landeshauptstadt Düsseldorf (pdf)
- Titelblatt des Gutachtens (pdf)
- Fotos Gutachten (jpg)
- Fotos Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (jpg)
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die mündliche Verhandlung im Verfahren 26 K 9607/13 für Freitag, den 21.08.2015 um 10:30 Uhr angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich und findet in Sitzungssaal III, Raum 240 statt. (Wegbeschreibung siehe: www.vg-duesseldorf.nrw.de)
Als Ansprechpartner unserer Kanzlei für Rückfragen stehen Ihnen unser Sekretariat und Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter Tel. 0211/497657-16 oder per Email gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.
Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 05.08.2015
::: Pressemitteilung 05/2015 :::
Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet
Düsseldorf. Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13). „Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05“ weiterlesen
Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015
25 Disziplinarverfahren
Von PETER POENSGEN und UWE WOJTUSCHAK
Wuppertal/Düsseldorf – Neuer Krach um die Jugend-JVA in Wuppertal-Ronsdorf, die doch eigentlich ein Vorzeige-Knast sein sollte: In diesem Fall geht es aber nicht um Knackis, sondern um den Chef.
Mehrere Bedienstete stecken in einem aus ihrer Sicht unbegründeten Disziplinarverfahren.
Zudem klagten fünf Mitarbeiter gegen dienstliche Beurteilungen und nicht erfolgte Beförderungen, berichtete am Montag der WDR. „Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015“ weiterlesen
JVA-Mitarbeiter verklagen Land NRW, wdr.de v. 04.08.2015
Ärger im Jugendgefängnis Ronsdorf
Eigentlich sollte das Jugendgefängnis in Wuppertal-Ronsdorf die Vorzeige-JVA in NRW werden. Doch die Justizvollzugsanstalt ist wegen Gewalt, Suiziden und internen Querelen in die Schlagzeilen geraten. Nun wird bekannt: Mitarbeiter der JVA ziehen gegen das Land NRW vor Gericht. „JVA-Mitarbeiter verklagen Land NRW, wdr.de v. 04.08.2015“ weiterlesen
Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2015
::: Pressemitteilung 04/2015 :::
Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08.
Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens zur Feuerwehr-Zulage bei Mehrarbeit
Düsseldorf. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Feuerwehrbeamten (Az. 26 K 9607/13). Dieser leistete in den Jahren 2010 bis 2013 über die übliche Regelarbeitszeit hinaus weitere Schichtdienste. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Schichten pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht aber nach dem Stundensatz der sogenannten Mehrarbeitsvergütung. Der Beamte macht geltend, das angewendete Gesetz sei verfassungswidrig und die entsprechende Regelung der Arbeitszeitverordnung der Feuerwehr europarechtswidrig. Hat der Kläger Erfolg, sind hiervon alle NRW-Kommunen betroffen, die vom sogenannten „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben und aktuell Gebrauch machen. „Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04“ weiterlesen
Geburtstagsgruß von Mehr Demokratie und Democracy International
Unsere heutige Kanzlei nimmt ihren Ursprung im Jahr 1985 und geht maßgeblich auf die Initiative und das Engagement von Dr. Henning Obst zurück. Anlässlich unserer Feier „30 Jahre Mozartstraße 21“ haben sich Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie und Daniel Schily von Democracy International an „den ersten Kontakt“ und viele gemeinsame Projekte erinnert. „Geburtstagsgruß von Mehr Demokratie und Democracy International“ weiterlesen
Neuer Streit um Feuerwehr-Überstunden, Rheinische Post v. 27.07.2015
Düsseldorf. Mit einem Musterprozess, der die Stadt bis zu sieben Millionen Euro extra kosten könnte, flammt der Streit um die Überstundenbezahlung von Feuerwehrleuten jetzt neu auf.
Wulf Kannegiesser
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf prüft am 21. August auf Klage eines Feuerwehrbeamten, auf welcher Basis die Stadt die Mehrarbeit von rund 800 Wehrleuten abrechnen muss. Bis 2013 waren nach einer so genannten Opt-Out-Regelung 20 Euro pro Zusatzschicht gezahlt worden. Doch der Kläger (38) will nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung bezahlt werden. Demnach hätte er für seine Zusatzschichten rund 8500 Euro zu wenig erhalten. Kläger-Anwalt Robert Hostegs, der nach eigenen Angaben rund 35 weitere Feuerwehrleute vertritt, sieht in diesem Musterprozess „eine Sprengkraft, die weit über Düsseldorf hinausgeht“. Unter Umständen müsse das Bundesverfassungsgericht für Klarheit sorgen. „Neuer Streit um Feuerwehr-Überstunden, Rheinische Post v. 27.07.2015“ weiterlesen
Verfahrenseinstellung, weil Behörde das Disziplinarrecht nicht kennt, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 22.07.2015, Az. 35 K 4346/15.O
Disziplinarverfahren sind eine Herausforderung und eine Belastung zu gleich. Für Beamte wie auch für die Behörden. Macht es dann einen Unterschied, ob eine in Ermittlungen unerfahrene Gemeinde ein Verfahren führt und sich erstmalig im Disziplinarrecht bewegt oder ob eine geübte Ermittlungsbehörde das Verfahren führt? Die Realität belegt diese Vermutung nicht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem Beschluss vom 22.07.2015, der heute den Parteien zugestellt wurde, ein Disziplinarverfahren eines Polizeipräsidenten eingestellt, weil dieser auch auf eine vorherige Frist des Verwaltungsgerichts hin nicht reagiert hatte und das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen hatte.
Die Disziplinarklage, die der Polizeipräsident nach Ablauf der gesetzten Frist bei Gericht eingereicht hat, ist somit im Ergebnis auch unzulässig und muss daher zurückgewiesen werden.
Die Behörde kann aber gegen den heute zugestellten Beschluss noch Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Der Einstellungsbeschluss lautet im Volltext: „Verfahrenseinstellung, weil Behörde das Disziplinarrecht nicht kennt, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 22.07.2015, Az. 35 K 4346/15.O“ weiterlesen
Einstellung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch ein Gericht, Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss v. 05.05.2014, Az. 8 A 9/14
Disziplinarverfahren stellen eine große Belastung für die Behörde, insbesondere aber für den betroffenen Beamten dar. Deshalb haben der Bundesgesetzgeber im Bundesdisziplinargesetz und alle Landesgesetzgeber in den Landesdisziplinargesetzen (die Ev. Kirche im DG.EKD) den Beschleunigungsgrundsatz vorgeschrieben. Wird ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt und abgeschlossen, kann der betroffene Beamte einen Antrag auf Fristsetzung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen (hierzu ausführlich Polizeipräsident verzögert Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2015, Az. 35 K 8625/14.O). Wird diese Frist nicht eingehalten, stellt das Gericht im nächsten Schritt das behördliche Disziplinarverfahren von Amts wegen ein. Hiervor muss die Behörde nicht „gewarnt“ werden, da sich die Rechtsfolge aus dem Gesetz ergibt.
Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bereits im vergangenen Jahr in einem Beschluss deutlich gemacht. Im Volltext heißt es: „Einstellung des behördlichen Disziplinarverfahrens durch ein Gericht, Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss v. 05.05.2014, Az. 8 A 9/14“ weiterlesen