Die 2011 vom Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigt Wirkung. 2012 ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren deutlich zurückgegangen. Und nur ein Bürgerentscheid war ungültig. Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen. „Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de“ weiterlesen
Neue Gesamtschule in Iserlohn-Hennen vorläufig gestoppt, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg v. 02.01.2013, Az. 12 L 904/12
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ haben sich im vorläufigen Rechtsschutz mit Erfolg gegen den Beschluss des Rates der Stadt Iserlohn vom 3. Juli 2012, im Ortsteil Hennen eine zweite städtische Gesamtschule zu errichten, zur Wehr gesetzt. Mit Beschluss vom 28. Dezember 2012 hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg der Stadt Iserlohn im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, und ihr vorläufig untersagt, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die geplante neue Gesamtschule durch- bzw. fortzuführen sowie weitere Auftrags- und Planungsleistungen für die Schulerrichtung zu vergeben. „Neue Gesamtschule in Iserlohn-Hennen vorläufig gestoppt, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg v. 02.01.2013, Az. 12 L 904/12“ weiterlesen
Einigung im Streit um die Gesamtschule Hennen? , maerkzettel.de vom 19.11.2012
Iserlohn. Am 18. Oktober 2011 hat der Rat der Stadt Iserlohn beschlossen, die Hauptschule in Hennen in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln. Seitdem ist der Standpunkt Hennen ein Streitfall. Folgt nun die endgültige Entscheidung?
„Einigung im Streit um die Gesamtschule Hennen? , maerkzettel.de vom 19.11.2012“ weiterlesen
Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012
Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht
VON KIRSTEN TIRRE
Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog. „Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012“ weiterlesen
Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012
Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab
Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.
Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. „Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012“ weiterlesen
Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012
Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ in Preußisch Oldendorf ist unzulässig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Klaus Peter Frenzen, mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.
Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“, als dessen Vertreter die Kläger auftreten, betrifft ein gut 19.000 m² großes Grundstück im Innenstadtbereich der beklagten Stadt Preußisch Oldendorf, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Knapp die Hälfte des Grundstücks wird derzeit als Sportplatz genutzt. Nach einem im März 2011 mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss des Bauausschusses der Stadt sollen etwa 2/3 der Sportplatzfläche entsprechend der Planung eines einheimischen Projektentwicklers zu Zwecken des Einzelhandels umgenutzt werden. Anfang Juli 2011 beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Durchführungsvertrag „Innenstadtentwicklung“. Daraufhin gründete sich mit Unterstützung durch mehrere Ratsfraktionen die Bürgerinitiative „PrO Sportplatz“ und initiierte ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob das Sportplatzgrundstück im alleinigen Eigentum und Besitz der Stadt bleiben solle. Im September 2011 stellte der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, weil ein Bürgerbegehren nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen betreffen dürfe. Außerdem seien der Wortlaut und die Begründung des Begehrens in mehrfacher Hinsicht unpräzise. Gegen diesen Ratsbeschluss haben die Kläger Klage erhoben. „Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012“ weiterlesen
Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den am heutigen Tag gestellten Antrag der Vertretungsberechtigten für das „Bürgerbegehren Musikzentrum“ in Bochum auf Vorläufigen Rechtsschutz gegen den Beginn der Bauarbeiten abgelehnt. „Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12“ weiterlesen
neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Konfrontiert mit einem ständig zunehmenden Streitsachenvolumen, bei dem die Vorabentscheidungsersuchen deutlich überwiegen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum 1. November 2012 seine Verfahrensvorschriften angepasst, um den Besonderheiten dieser Streitsachen besser Rechnung zu tragen. Er stärkt damit zugleich seine Fähigkeit, sämtliche bei ihm anhängig gemachten Rechtssachen innerhalb angemessener Fristen zu erledigen. Auch für das Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) gelten die Bestimmungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere diejenigen des Anhangs I, und seine Verfahrensordnung. „neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)“ weiterlesen
Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012
Iserlohn. Die Bühne war bereitet : Im Zuschauerraum die Gegner und Befürworter der 2. Gesamtschule in Hennen, die lautstark ihre Unterstützung oder eben Ablehnung der jeweiligen Position kund taten, im Plenum die gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die aus der Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die 2. Gesamtschule eine politische Schauveranstaltung machten. Einigkeit dürfte bei allen Beobachtern nur in einem Punkt bestanden haben: Die Fronten sind nicht mehr verhärtet, sondern versteinert, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen des Bildungsbündnisses einerseits sowie CDU und Freien Wählern andererseits scheint auf absehbare Zeit kaum mehr möglich.
Mit einem eigenen Rechtsgutachten, erstellt von Robert Hotstegs, einem Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hatte das aus den Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP bestehende „Bildungsbündnis“ auf die Vorlage der Verwaltung reagiert, in der die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wird. Hotstegs, dessen Kanzlei auf die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen spezialisiert ist, kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die Initiatoren bereits nach der Ratssitzung vom 18. November 2011 hätten aktiv werden müssen, um die Einspruchsfrist zu wahren. „Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012“ weiterlesen
SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012
Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens (SPD) und seine Verwaltungs-Experten haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens (gegen einen Ratsbeschluss vom 3. Juli zur Errichtung einer 2. Gesamtschule in Hennen) beraten.
Ahrens und seine Mitarbeiter haben anschließend das Bürgerbegehren, das von der CDU mitgetragen wurde und das 8045 gültige Stimmen vorweisen kann, als rechtmäßig und korrekt bezeichnet. Entsprechend ist auch die Vorlage für den gestrigen Rat ausgefallen und von Ahrens unterzeichnet worden. Das Schulbündnis aus SPD, Grünen, LINKE und FDP hatte aber Bedenken gegen das Bürgerbegehren und die Auffassung des Bürgermeisters und seiner Verwaltung. Es ließ ein eigenes Gutachten bei der Düsseldorfer Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hotstegs erstellen. Die Düsseldorfer Fachanwälte kamen zu einem anderen juristischen Ergebnis. „SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012“ weiterlesen

