Köln | Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Köln finden unter dem Kommunalwahlgesetz für NRW und der Kommunalwahlordnung statt. Die Bezirksregierung bezweifelt ob die bisher bei Direktwahl und Briefwahl eingesetzten Stimmzettel rechtskonform sind. [report-K berichtete] Jochen Ott will die anderen Kandidaten fragen, ob man unter bestimmten Vorraussetzungen sich darauf verständigen könne, die Wahl nicht anzufechten. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert einen neuen Wahltermin. 53.000 Kölnerinnen und Kölner haben bereits ihre Stimme abgegeben. Interessant ist, dass es eine Mustergestaltung des Innenministeriums NRW gibt, von der der Kölner Stimmzettel erheblich abweicht. Die Kommunalwahlordnung diesen aber vorschreibt und es im Internet öffentlich für jedermann zugänglich das Muster zum Download gibt. Warum hat Wahlleiterin Agnes Klein den Stimmzettel nicht nach dem Muster gestalten und abgleichen lassen und wer trägt die Verantwortung? „Stimmzettel OB-Wahl: Wahlleiterin ignoriert Mustervorlage, die im Internet abrufbar ist, report-k.de v. 02.09.2015“ weiterlesen
„Mehr Demokratie“ fordert Verschiebung der OB-Wahl in Köln, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015
Stimmzettel-Debakel
Die Stadt Köln lässt 800.000 Stimmzettel neu drucken, weil sie nicht den Anforderungen des Landes entsprechen. Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert eine Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl.
Köln. Der Verein „Mehr Demokratie“ hat wegen der mangelhaften Stimmzettel in Köln eine Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl gefordert. „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf“, erklärte der Rechtsberater des Verein, Robert Hotstegs, am Mittwoch in Köln. „„Mehr Demokratie“ fordert Verschiebung der OB-Wahl in Köln, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015“ weiterlesen
Köln muss Stimmzettel für OB-Wahl aus dem Verkehr ziehen, Donaukurier v. 02.09.2015
Eineinhalb Wochen vor der Oberbürgermeister-Wahl in Köln muss die Millionenstadt die bisherigen Stimmzettel aus dem Verkehr ziehen. Grund sind rechtliche Bedenken der Kölner Bezirksregierung gegen die Ausgestaltung der gut 800.000 Stimmzettel. „Köln muss Stimmzettel für OB-Wahl aus dem Verkehr ziehen, Donaukurier v. 02.09.2015“ weiterlesen
Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015
Von Thorsten Sterk
Mehr Demokratie warnt vor Hängepartie bei OB-Wahl
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Reaktion der Stadt Köln auf die Bedenken der Bezirksregierung zur Zulässigkeit der Stimmzettel bei der OB-Wahl als inkonsequent. „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf“, sagt der Jurist Robert Hotstegs, der den Verein in Rechtsfragen berät. Die einzige Lösung sei eine Verschiebung der Wahl, um allen Wählern die Stimmabgabe mit einwandfreien Stimmzetteln zu ermöglichen. „Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015“ weiterlesen
Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 25.08.2015
::: Pressemitteilung 7/2015 :::
Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden
Fachkanzlei für Beamten-, Disziplinarrecht und Bürgerbeteiligung einmalig in NRW
Düsseldorf. Die Tinte unter dem alten Mietvertrag von 1985 ist kaum verblasst. Vor dreißig Jahren eröffnete die heutige Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in der Mozartstraße in Düsseldorf. Die Adresse wurde zur Visitenkarte für das Beamten- und Disziplinarrecht oder die Bürgerbeteiligung. Auch das DDR-Recht gehörte zu den Spezialgebieten – eine letzte Akte ist noch 2015 Zeugin dafür. „Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07“ weiterlesen
„Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2015, Az. 1 K 3171/14
Ein aktuelles Verfahren aus dem Recht der Bürgerbeteiligung erinnert leider schmerzlich an den Rütlischwur, der frei nach Schiller lautet: „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr.“
Genauso sind nämlich auch die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens in Not und Gefahr verbunden. Klage erheben dürfen sie nur gemeinsam. Macht ein Vertretungsberechtigter nicht mit, scheitert die Klage. Hier sogar mit der Folge, dass die Rechtsanwälte 1/3 der Verfahrenskosten zu tragen hatten.
Leitsätze:
1. Gegen die Feststellung, dass ein Bürgerbegehren unzulässig ist, können die Vertreter des Bürgerbegehrens im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur gemeinschaftlich Klage erheben.
2. Scheidet einer von mehreren Vertretern des Bürgerbegehrens im Laufe des Verfahrens aus, wachsen dessen Vertretungsrechte den übrigen Vertretern zu (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2004, Az. 15 B 522/04).
Die Entscheidung führt im Wortlaut aus: „„Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern“, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2015, Az. 1 K 3171/14“ weiterlesen
Klage gegen Ablehnung des Jülicher Bürgerbegehrens, Aachener Zeitung v. 29.04.2015
Jülich. Das vom Jülicher Stadtrat mit Mehrheit für unzulässig erklärte Bürgerbegehren zur Schließung der Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiatoren haben Klage eingereicht. „Klage gegen Ablehnung des Jülicher Bürgerbegehrens, Aachener Zeitung v. 29.04.2015“ weiterlesen
Experte fordert weniger Zeitdruck am Wahlabend, Kölner Stadtanzeiger v. 07.04.2015
Verschwundene Umschläge, unvollständige Niederschriften – sind Pannen wie die bei der Kölner Kommunalwahl normal? Verwaltungsrechtler Hotstegs spricht mit uns über Fehlerquoten und Lehren aus den Vorgängen in Köln.
„Experte fordert weniger Zeitdruck am Wahlabend, Kölner Stadtanzeiger v. 07.04.2015“ weiterlesen
Nein, das Oberverwaltungsgericht darf sich nicht durch Richter vertreten lassen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.03.2015, Az. 13 D 27/14
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass sich Gerichte in Verfahren, an denen sie selbst beteiligt sind, gerne durch Richter der eigenen Gerichtsverwaltung vertreten lassen. Das ist unzulässig, beschloss zunächst der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW. Nun liegt ein aktueller Beschluss des 13. Senats vor, der ebenfalls keine Zweifel lässt: das geht nicht!
„Nein, das Oberverwaltungsgericht darf sich nicht durch Richter vertreten lassen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.03.2015, Az. 13 D 27/14“ weiterlesen