Stadt hält bis zuletzt an OB-Wahltermin fest, Köln Nachrichten v. 02.09.2015

Trotz mangelhafter Stimmzettel will die Stadt Köln am Wahltermin 13. September 2015 festhalten. Das teilten die Verantwortlichen um Wahlleiterin Dr. Agnes Klein am heutigen Mittwoch in einer Presseerklärung mit.

Die Wahlverantwortlichen im Kölner Stadtvorstand gehen demnach davon aus, dass auch die bereits abgegebenen Stimmzettel, die per Brief- oder Direktwahl abgegeben wurden, ganz normal ausgezählt werden. Der Wahltag, so hieß es in der heute veröffentlichten Mitteilung, ist nach Art. 5 § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.10.2014 auf den 13. September 2015 verbindlich festgesetzt.

Demnach liege eine rechtliche Voraussetzung für eine Nachwahl nach Ansicht der Stadt nicht vor. Über Ausnahmen, die den Wahltermin in Köln verschieben würden, kann nur die Aufsichtsbehörde entscheiden. Diese hat hierzu jedoch keine Anordnungen gemacht, so der weitere Wortlaut der heutigen Meldung.

Die Stadt hat den von der Kommunalaufsicht beanstandeten Stimmzettel inzwischen überarbeiten lassen und diesen zur Absicherung noch einmal der Bezirksregierung zugesandt. Der neue überarbeitete Stimmzettel soll bereits ab dem morgigen Donnerstag zur Anwendung kommen, als bei Antrag als Briefwahlunterlage versendet oder den Bürgerämtern für die Direktwahlen zur Verfügung gestellt.

Die rund 53.000 Stimmen, die bereits vor diesem Stichtag im Rahmen der Brief- oder Direktwahl auf dem alten Stimmzettel abgegeben worden sind, bleiben grundsätzlich gültig, so das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch die Kölner Wahlorganisation. Sie werden ganz normal am Wahltag ausgezählt und werden in das Wahlergebnis einfließen. Die Frage der Rechtssicherheit dieses Vorgehens im Hinblick auf mögliche Wahlanfechtungen kann in dem späteren Wahlprüfungsverfahren rechtlich bewertet werden, räumte die Stadt jedoch ein. Die für heute geplante Pressekonferenz findet unterdessen am morgigen Donnerstag statt.

Kurz zuvor hatte sich die Initiative „Mehr Demokratie“ zu Wort gemeldet und der Stadt angeraten, den geplanten OB-Wahltermin vorsorglich zu verschieben. Im Gegensatz zur Stadt geht die Initiative bei ihrer Beurteilung der Sachlage davon aus, dass die bereits abgegebenen Stimmen „nicht zu retten“ sind. Einzige Lösung, um hier Rechtssicherheit zu erlangen, ist folglich eine Verschiebung des Wahltermins auf einen späteren Zeitpunkt.

Mehr Demokratie und Bezirksregierung haben weiter Zweifel

Die Initiative und deren Verantwortliche befürchten eine „Hängepartie“ und einen „OB auf Abruf“, sollte die Stadt ihren Zeitplan wie heute verkündet durchhalten. „Wenn die Stadt keinen OB auf Abruf haben will, sollte sie ein Verfahren ohne Fragwürdigkeiten ermöglichen. Unterschiedliche Stimmzettel für Briefwahl und die Wahl im Wahllokal verbieten sich dann. Im Notfall muss also der Wahltermin verschoben werden“, rät der Jurist Robert Hotstegs, der den Verein in Rechtsfragen berät.

Auch die Christdemokraten gaben am heutigen Mittwoch Laut. Sie fordern eine Sondersitzung des Hauptausschusses, um die ausstehenden Fragen und Bedenken zu klären. Für CDU-Fraktions- und Parteichef Bernd Petelkau bedeutet die Posse um die Schriftgröße auf den Stimmzettel schon jetzt einen „Totalschaden für die Demokratie“. „Wahlleiterin Agnes Klein hat bei Übernahme der Funktion ver-sprochen, einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen. Jetzt müssen wir feststellen, dass sie mit der Situation völlig überfordert ist“, so Petelkau weiter.

Am späten Nachmittag gab dann auch die zuständige Aufsichtsbehörde in der Zeughausstraße ihre abschließende Einschätzung ab und die sorgte bei der Stadt erneut für hektische Betriebsamkeit. Die kurzzeitige Anberaumung einer Pressekonferenz für den morgigen Donnerstag wurde nur wenige Minuten nach Eintreffen der Antwort der Bezirksregierung erneut abgesagt.

„Nach meiner Auffassung kommt eine rechtsfehlerfreie Korrektur nur insoweit in Betracht, dass den Wählerinnen und Wählern, die bereits von der Briefwahl bzw. Direktwahl Gebrauch gemacht haben, erneut Gelegenheit gegeben wird, anhand des neuen Stimmzettels ihren Wählerwillen auszuüben“, hieß es in der Mitteilung der Kommunalaufsicht. Die überarbeiteten Stimmzettel sind hingegen nach Einschätzung der Bezirksregierung rechtskonform. Die bereits abgegebenen Stimmen können jedoch nach Einschätzung der Landesmittelbehörde nicht als „gültig“ gewertet werden.

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung wird dieser Wahlgang ohnehin zu Mehrkosten führen. Die Stadt beziffert die zusätzlichen Kosten, die durch den Neudruck der Stimmzettel und deren Verteilung hervorgerufen wurde, auf rund 15.000 Euro.

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