Konkurrentenstreitigkeiten sind schwierige Verfahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts müssen dort Eilverfahren in voller inhaltlicher Tiefe und Breite die Qualität eines Klageverfahrens erreichen. In kürzester Zeit müssen ausgereifte Entscheidungen getroffen werden – entweder wird die Stellenbesetzungsentscheidung der Behörde gutgeheißen und der Eilantrag abgelehnt oder die Stellenbesetzung wird vorläufig untersagt und der Eilantrag hat Erfolg.
Im vorliegenden Verfahren streiten nun Parteien miteinander, die sich bereits vor wenigen Monaten in einem Konkurrentenstreit um die selbe Stelle begegnet sind. Auch dort hatte der Eilantrag der Bewerberin Erfolg. Vielleicht kann dies erklären, warum das Verwaltungsgericht Arnsberg nun in deutlichen Worten erläutert, welche Fehler sich in das zweite Verfahren eingeschlichen haben.
Die Entscheidung macht die Maßstäbe für einen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, die Anforderungen an die Dokumentation des Abbruchs und auch die Anforderungen an ein sachlich begründetes Anforderungsprofil exemplarisch deutlich. „deutliche Worte: Dokumentationspflicht bei Abbruchsentscheidung, Anforderungsprofil muss sachorientiert sein, Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 21.08.2013, Az. 2 L 387/13“ weiterlesen