Nichtzulassungsbeschwerde ist „Beschwerde“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 29.09.2025, Az. 2 B 33.25

Selten muss das Bundesverwaltungsgericht geradezu „Vokabelfragen“ klären. Nun bot aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde Anlass hierzu. Sie wird häufig als „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung“ oder eben als „Nichtzulassungsbeschwerde“ bezeichnet, aber eben nicht immer. „Beschwerde“ genügt, hat nun der 2. Senat in Leipzig festgestellt.

amtlicher Leitsatz:

Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird mit
„Beschwerde“ grundsätzlich hinreichend eindeutig bezeichnet.

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Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 04.09.2025, Az. 2 C 13.24

Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt unmittelbar zum Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter und damit einhergehend zur Aberkennung des Ruhegehalts. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Beklagte stand zuletzt als Verwaltungsamtmann (Besoldungsgruppe A 11 BBesO) im Dienst der Klägerin; seit Januar 2011 befindet er sich wegen dauernder Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. Im April 2019 tötete er auf Teneriffa seine von ihm in Trennung lebende Ehefrau sowie einen der gemeinsamen Söhne, dem jüngeren Sohn gelang die Flucht. Im Februar 2022 wurde der Beklagte in Spanien wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt. Die Klägerin erhob daraufhin im September 2022 eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage.

Die Klage sowie das anschließende Berufungsverfahren sind ohne Erfolg geblieben. Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die Disziplinarklage sei zwar zulässig, weil der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren habe; Voraussetzung hierfür sei vielmehr die Verurteilung durch ein deutsches Gericht. Die Disziplinarklage sei aber unbegründet. Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die vom Beklagten aus privaten Motiven begangene Straftat werde hiervon nicht erfasst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

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Verstörender Einblick in die Tiefen des deutschen Beamtenrechts, capital.de v. 29.08.2025

von Frank Donovitz

Eine Lehrerin aus Wesel war beinahe 16 Jahre krankgeschrieben – bei vollen Bezügen. Der Fall zeigt die absurden Seiten des Beamtenrechts. Den Schaden haben alle Beteiligten.

Diese Geschichte taugt weder als Skandal noch als Posse. Eher als verstörender Einblick in die Tiefen deutschen Beamtenrechts. Und als Schlaglicht auf den amtlichen Umgang damit. 

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2 Auszeichnungen im ersten Anwaltsranking Beamtenrecht (2025)

Die WirtschaftsWoche hat in ihrer Ausgabe Nr. 31 im Sommer 2025 erstmalig Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsanwält:innen für Privatpersonen im Fachgebiet Beamtenrecht ausgezeichnet.

Dabei wurden 11 Kanzleien bundesweit als „Beste Kanzlei“ und 11 Rechtsanwälte als „Beste Anwälte“ im Beamtenrecht bewertet.

Unsere Kanzlei gehört sowohl zu den „Besten Kanzleien 2025“ wie auch Rechtsanwalt Robert Hotstegs zu den „Besten Anwälten 2025“.

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amtsärztliche Untersuchung einer seit 16 Jahren erkrankten Beamtin, OVG NRW, Beschluss v. 12.08.2025, Az. 6 B 724/25

Leitsätze des Gerichts:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Die Befugnis des Dienstherrn zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten des Beamten besteht auch noch nach einer deutlichen Überschreitung der in § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG genannten Fehlzeiten und einer jahrelangen Untätigkeit des Dienstherrn.

Auch eine auf bloßen Fehlzeiten beruhende Untersuchungsanordnung kann sich auf psychiatrische Untersuchungen erstrecken.

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Beamte müssen zum Grundgesetz stehen, deutschlandfunk.de v. 20.07.2025

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat die Debatte angeheizt, ob Mitglieder der Partei Beamte sein dürfen. Zwei Länder haben verschärfte Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst eingeleitet.

[…]

Wie geht der Bund mit Extremisten im Staatsdienst um?

Erst im April 2024 war eine Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit können „Verfassungsfeinde“ nach Angaben des Bundesinnenministeriums „schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden“.

Künftig werden demnach alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen: „Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem gelte nun, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.

Die Hochstufung der AfD stelle „die Feuertaufe des neuen Bundesdisziplinargesetzes dar“, schrieb der Verwaltungsrechtler und Dienstrecht-Experte Robert Hotstegs in einem Aufsatz für das Fachmagazin Legal Tribune Online. Dies gelte umso mehr, als der Bundestag dem Dienstherrn seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit eingeräumt habe, „alle denkbaren Disziplinarmaßnahmen durch eine Disziplinarverfügung auszusprechen“.

[…]

hier geht es zum vollständigen Beitrag auf deutschlandfunk.de

Ums­trit­tene Kan­di­datin zieht Bewer­bung zurück, lto.de v. 07.07.2025

von Tanja Podolski

Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht NRW hat zurückgezogen. Offiziell bleiben nun noch zwei Kandidaten – doch einer geht Ende August in Pension. Dadurch wäre er vielleicht nicht mehr für das Amt geeignet.

Die Bewerberin um das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ihre Bewerbung offiziell zurückgezogen. Damit bleiben für das Auswahlverfahren formell noch zwei Kandidaten. Einer davon geht allerdings am 31. August 2025 in Pension. Unklar ist derzeit, welche Folgen dies für das Besetzungsverfahren hat. 

[…]

Derzeit ist der Kandidat Ministerialdirigent und Abteilungsleiter im NRW-Justizministerium – vermutlich ist er dort kein Beamter, sondern als ehemaliger Richter ans Ministerium abgeordnet, das jedenfalls wäre der übliche Weg. Eine Beförderungssperre gäbe es für ihn damit auch kurz vor der Pensionierung nicht, erklärt Robert Hotstegs, auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf: „Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Urteil (Az. 1 L 1382/13.KS) ausgeführt, dass es keine Beförderungssperre für Richter:innen gebe“, sagt er auf LTO-Anfrage. Das sei im Beamtenrecht anders, wo Beförderungen ein oder zwei Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein können.

Geeignetheit bei Eintritt in den Ruhestand fragwürdig

Hotstegs geht dennoch davon aus, dass der Bewerber nicht mehr für die Position als OVG-Präsident „geeignet“ ist.

direkt zum LTO-Artikel 

AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst: Mehr als eine Frage des Cha­rak­ters, lto.de v. 13.05.2025

Mit der AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ können Beamte mit Parteimitgliedschaft auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Das Parteienprivileg schützt die Betroffenen nicht, meint Robert Hotstegs.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Auch wenn sich hiergegen die Partei mit einem Eilantrag und einem Klageverfahren zur Wehr setzt und das Bundesamt im Eilverfahren eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben hat, ändert dies am Ergebnis nichts: Das Bundesamt hat aus seiner Sicht genügend Argumente für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei zusammengetragen. Es macht lediglich als Nachrichtendienst für die Dauer des Verfahrens davon keinen Gebrauch. Dennoch liegt eine – wenn auch als vertraulich eingestufte – Faktensammlung vor.

Damit ergibt sich nun erstmalig die Situation, dass die im Bundestag als größte Opposition vertretene Partei den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlassen hat und diese nach den Erkenntnissen bekämpft. Ein Eindruck, der sich in den vergangenen Jahren anlässlich von Wahlprogrammen, der gerichtlichen Einstufung von Landesverbänden oder Untergliederungen wie der „Jungen Alternative“ stets verdichtet hat.

Für Parteimitglieder, aber erst recht für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger oder Kandidatinnen und Kandidaten, die als Beamtinnen und Beamte beim Bund, in einem Bundesland oder einer Gemeinde beschäftig sind, ergeben sich hieraus unmittelbar dienstrechtliche Konsequenzen.

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Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser, Urteil v. 13.03.2025, Az. 2 C 8.24

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands – hier eines Klappmessers – zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – hier Reparaturversuch an einer Uhr – läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

„Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser, Urteil v. 13.03.2025, Az. 2 C 8.24“ weiterlesen
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