Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009

Greven – Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen. Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. „Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen

Innovationspreis für Anwaltsberatung auf 123recht.net

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erfolgte die Auszeichnung der innovativsten IT-Lösungen für den Mittelstand

Karlsruhe, 06.03.2009 Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung auf der CeBIT hat die Initiative Mittelstand gestern Abend die Sieger des INNOVATIONSPREIS-IT 2009 ausgezeichnet. Vor mehreren hundert Gästen aus Politik, Wirtschaft und ITK-Industrie wurden die innovativsten und am besten für den Mittelstand geeigneten IT-Lösungen aus 2000 Bewerbungen geehrt. Kategoriesieger im Bereich „Beratung / Consulting“ ist dabei das Portal 123recht.net geworden.

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Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen.

Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. Der hiergegen gerichteten Klage des Bürgerbegehrens gab das Gericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung statt. „Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)“ weiterlesen

Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

Künftig soll für das behördliche und gerichtliche Verfahren in Disziplinarsachen gegen Notare allein das Bundesdisziplinargesetz angewendet werden, soweit in der Bundesnotarordnung keine abweichenden Sonderregelungen getroffen werden. Das hat der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts (BT-Drs. 16/12062), den die Bundesregierung vorgelegt hat, zum Ziel, meldete der Pressedienst des Bundestags am 04.03.2009. „Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts“ weiterlesen

Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)

Das Disziplinarverfahren unterliegt nach den gesetzlichen Vorgaben einem gesteigerten Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde und die für sie tätigen Ermittlungsführer die Sache beschleunigt, mit oberster Priorität bearbeiten müssen. Oftmals wird hiergegen verstoßen, weil die Ermittlungsbeamten noch andere Aufgabe haben, denen sie -fälschlich- höhere Priortät einräumen. Manchmal werden Disziplinarverfahren auch bewußt von den Behörden verschleppt, weil man gegenüber der Presse oder den Vorgesetzten einen Sündenbock braucht. „Wir ermitteln ja immer noch…“, lautet dann die Erklärung nach außen. Derweil erleiden die Beamten einen Ansehensverlust und z.T. auch finanzielle Schäden (z.B. durch eine Beförderungssperre), wenn das Disziplinarverfahren lange dauert. „Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)“ weiterlesen

Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich

Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. „Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich“ weiterlesen

Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08

Mit einem Paukenschlag besonderer Art hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch eine Nachhilfestunde im Kommunalrecht erteilt. In einem Eilverfahren, das die Stadt Hagen angestrengt hatte, führt der 15. Senat ausführlich aus, dass die Anweisung der Bezirksregierung, Hagener Schulen zu schließen und die Androhung der Ersatzvornahme unzulässig waren (Az. 15 B 1755/08). Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen der Stadt und der Kommunalaufsicht, ob es die schwierige Haushaltslage Hagens gebietet, langfristig Schulen zu schließen und ob dies auch gegen den Willen des Rates angeordnet werden darf.
„Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08“ weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07

Ein nach dem Blockmodell Teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird. (offizieller Leitsatz) „Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07“ weiterlesen

„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR

Beamte dürfen gegenüber Kollegen/-innen und Untergebenen keine anzüglichen Bemerkungen machen, die als „Anmache“ verstanden werden können. Gleiches gilt für leichte Berührungen selbst dann, wenn sie nicht direkt sexualbezogen sind. Verstößt ein Beamter hiergegen mehrfach und über einen längeren Zeitraum, sowie in einer Vorgesetztenfunktion, stellt das Verhalten ein schweres Dienstvergehen dar, das in Einzelfällen bis zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Degradierung führen kann. „„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR“ weiterlesen