Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.09.2012, Az. 5 A 1941/10

Durch Urteil vom heutigen Tag hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW der Klage eines früheren evangelischen Pastors im Sonderdienst gegen die Beendigung seines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit bei der Evangelischen Kirche im Rheinland teilweise stattgegeben.

Nach Studium, Vikariat und Hilfsdienstzeit hatte der Kläger bei der Beklagten als ordinierter Theologe keine Pfarrstelle gefunden. Die Beklagte hatte ihn deshalb zweimal für je fünf Jahre als Pastor im Sonderdienst in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Zeit berufen, das jungen Theologen eine Alternative zur Arbeitslosigkeit bieten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Pfarrstelle erhalten sollte. Eine weitere Verlängerung war nach dem einschlägigen Kirchengesetz nicht möglich. Der Kläger sah hierin eine Verletzung des rechtlich gebotenen sozialen Mindestschutzes.

Seine Klagen vor den Kirchengerichten blieben ohne Erfolg. Das anschließend angerufene Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet sei. Dieser Auffassung ist der 5. Senat nicht gefolgt. „Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.09.2012, Az. 5 A 1941/10“ weiterlesen

Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.

Die Kläger sind Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst. Die richterlichen Kläger sind Angehörige der ordentlichen und der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Kläger im Beamtenverhältnis ist Polizeioberkommissar in den Diensten des beklagten Landes. Die richterlichen Kläger wollen gerichtlich durchsetzen, dass ihre Besoldung in der höchsten Lebensalterstufe, erfolgt. Der Kläger im Beamtenstatus begehrt die Besoldung nach der höchsten Besoldungsstufe der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger haben ein Lebensalter zwischen etwa Mitte 30 und Anfang 50. Je lebensjünger ein Kläger oder eine Klägerin ist, desto größer ist die Gehaltsdifferenz, je lebensälter desto kleiner ist sie. Die Spanne reicht von etwa 2.500 Euro pro Jahr bis 23.000 Euro pro Jahr. Die Klagen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011, der entschieden hatte, dass eine Regelung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT), die aus Sicht der Kläger mit dem mit der hier im Streit stehenden Richter – und Beamtenbesoldung vergleichbar ist, gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Die Klagen stehen weiterhin in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.11.2011, das entschieden hatte, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nur durch eine Anpassung „nach oben“ beseitigt werden kann. „Lebenszeit – und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteile v. 23.08.2012, Az. 9 K 1175/11.F u.a.“ weiterlesen

Beschäftigung eines Oberstaatsanwalts über gesetzliche Altersgrenze hinaus, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012, Az. 9 K 4663/11.F

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat das Land Hessen verpflichtet, einen Oberstaatsanwalt über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu beschäftigen. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, insbesondere weil andere Gerichte ähnliche Fälle negativ entschieden haben (so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.03.2012, Az. 13 K 6883/09 für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Falle eines Richters). Hier kommen daher die Besonderheiten des jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtenrechts zum Tragen.

Der Kläger war ein Oberstaatsanwalt, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten ist. Er hatte beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa beantragt, den Eintritt in den Ruhestand aufzuschieben. Nachdem das Ministerium diesen Antrag abgelehnt hatte, hat er hier gegen Klage erhoben und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Nachdem das VG Frankfurt am Main das Land Hessen im Eilverfahren verpflichtet hatte, den Kläger über die Altersgrenze hinaus weiter zu beschäftigen, weil die beamtenrechtlichen Altersgrenzenregelungen in Hessen mit dem Verbot der Altersdiskriminierungim europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar seien, hob der Verwaltungsgerichtshof Kassel in einer unanfechtbaren Entscheidung diesen Beschluss auf und lehnte den Antrag des Klägers im Eilverfahren ab. „Beschäftigung eines Oberstaatsanwalts über gesetzliche Altersgrenze hinaus, Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil v. 20.08.2012, Az. 9 K 4663/11.F“ weiterlesen

erstmals Entschädigung für überlange Verfahrensdauer, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, Az: 7 KE 1/11

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat erstmals entschieden, dass ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle insgesamt unangemessen lang angedauert hat.

In dem konkreten Fall hatte sich eine Polizeibeamtin gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat gewandt. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde zwei Jahre nach Eingang der Klage abgeschlossen.

Das OVG Magdeburg befand, dass angesichts der geringen Schwierigkeit bzw. Komplexität des Verfahrens eine Gesamtbearbeitungsdauer des Ausgangsrechtsstreits mit über zwei Jahren und dessen Bearbeitung in einzelnen Verfahrensstadien nicht mehr als angemessen i.S.d. § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG anzusehen sei und erkannte der Polizeibeamtin eine Entschädigung zu.

„erstmals Entschädigung für überlange Verfahrensdauer, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.07.2012, Az: 7 KE 1/11“ weiterlesen

Güterichter und Mediation nach dem Mediationsgesetz

Mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26.07.2012 ist die Mediation neu geregelt und die „Mediationslandschaft“ verändert worden. Dies hat vor allen Dingen Auswirkungen auf die bisherige richterliche Mediation, die wir in zahlreichen beamten- und verwaltungsrechtlichen Fällen angeregt und auch durchgeführt haben (siehe kleine Mediationsstatistik).

Unsere Kanzlei ist Mitglied im Bundesverband Mediation.

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Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09

Wie erst heute bekannt geworden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Juni die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehen im Beamtenrecht für verfassungswidrig erklärt. „Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 19.06.2012, Az. 2 BvR 1397/09“ weiterlesen

Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 31.07.2012, Az. 1 L 277/12

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 31. Juli 2012 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (1 L 277/12) entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht deshalb aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er an beiden Armen großflächige Tätowierungen vom Schulterbereich bis zu den Unterarmen aufweist. „Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 31.07.2012, Az. 1 L 277/12“ weiterlesen

Gefährliche Betonhubbel – Studiogespräch mit Katharina Voigt, WDR Lokalzeit Aachen vom 20.07.2012

Als Susann H. aus ihrem Wagen in der Eschweiler Innenstadt ausstieg, passierte es: Sie stolperte über einen betonierten Hubbel und stürzte so schwer, dass sie mit 59 eine neue Hüfte braucht. Sie hat recherchiert und stieß auf zwei weitere „Hubbelsturz“-Opfer, die seit Mitte 2011 über die Parkplatzbegrenzungen fielen und bleibende Schäden davon trugen. „Gefährliche Betonhubbel – Studiogespräch mit Katharina Voigt, WDR Lokalzeit Aachen vom 20.07.2012“ weiterlesen

Verwirke, verzichte, dulde und liquidiere im Disziplinarrecht?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 16.05.2012, Az. 2 B 3.12

Die Dauer eines Disziplinarverfahrens ist für den betroffenen Beamten stets besonders belastend. Denn selbst für den Fall, dass sich die erhobenen Vorwürfe am Ende nicht bestätigen, ist der Beamte sehr häufig stigmatisiert, von bestimmten dienstlichen Aufgaben entbunden, von Beurteilungen und Beförderungen ausgeschlossen. Je nach Intensität der Vorwürfe sind auch die Bezüge gekürzt und der Beamte wurde vom Dienst suspendiert oder ein Hausverbot wurde erteilt. Daher schreiben das Bundes- und Landesdisziplinarrecht den Beschleunigungsgrundsatz fest.

In einem aktuellen Beschluss hat sich nun das Bundesverwaltungsgericht damit befasst, ob die Länge des Verfahrens auch zu einer niedrigeren Disziplinarsanktion führen muss und ob ein Dienstherr seine Disziplinargewalt verwirken kann. „Verwirke, verzichte, dulde und liquidiere im Disziplinarrecht?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 16.05.2012, Az. 2 B 3.12“ weiterlesen

Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10

Die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit eines Beamten hat gravierende Auswirkungen für Beamte und Dienstherren. Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, ist der Beamte zwingend in den Ruhestand zu versetzen. Zuvor muss allerdings eine amtsärztliche oder bei Polizisten polizeiärztliche Untersuchung stattfinden. Die Anforderungen an die Aufforderung zu dieser Untersuchung hat das Bundesverwaltungsgericht nun noch einmal deutlich herausgearbeitet. „Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10“ weiterlesen