Kampf ums Freibad Hiesfeld geht weiter, Rheinische Post v. 16.11.2020

Der Stadt Dinslaken wird Trickserei vorgeworfen

Dinslaken Reinhard Claves und seine Mitstreiter für das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ geben nicht auf. Im Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde jetzt die schriftliche Begründung eingereicht.

Von Heinz Schild

Noch lange nicht ist in Sachen Hiesfelder Freibad das letzte Wort gesprochen. Robert Hotstegs, Anwalt von Reinhard Claves und seiner Mitstreiter, die das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ initiiert hatten, hat jetzt den nächsten juristischen Schritt für seine Mandanten getan. Nachdem bereits im August Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt worden war, das das Bürgerbegehren, welches den Erhalt und die Sanierung des Hiesfelder Bades zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt hatte, wurde nun die schriftliche Begründung des Widerspruchs beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

„Ich rechne mir gute Chancen zu gewinnen aus“, sagte Reinhard Claves. Er erinnerte daran, dass das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, obwohl es die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen hatte, die Berufung gegen dieses Urteil beim OVG in Münster „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ zugelassen habe. Froh ist Claves, mit seinem Rechtsanwalt Robert Hotstegs einen Fachmann für Bürgerbegehren an seiner Seite zu haben.

Info: Gang vor OVG durch Spenden unterstützt

5000 Euro Um den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster antreten und finanzieren zu können, hatte Reinhard Claves nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes um Spenden gebeten. Spontan wurden damals 2000 Euro zugesagt. Insgesamt gingen bislang fast 5000 Euro ein.

Zur Vorgeschichte der juristischen Auseinandersetzung zwischen Claves und der Stadt Dinslaken. 2017 wurde das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ gestartet, das den Erhalt und die Sanierung des Hiesfelder Bades zum Ziel hatte. Zudem gab es ein zweites Bürgerbegehren, das sich für den Ausbau des Dinamare zu einem Schwimmsport-Zentrum einsetzte, sich aber dafür stark machte, auf das Hiesfelder Bad zu verzichten. In dieser Situation kam mit dem Bürgermeister als Vertreter der Stadt Dinslaken der Bäderkompromiss zustande. Der sah unter anderem vor, das vorhandene Becken des Freibades in Hiesfeld in seiner bisherigen Größe durch ein neues Becken zu ersetzen. Dieser Kompromiss wurde angenommen, das Bürgerbegehren daraufhin nicht weiter verfolgt. Später wurde der Kompromiss dann allerdings von Seiten der Kommune aufgekündigt, nachdem die Dinslakener Stadtwerke, die das Freibad betreiben sollten, durch Gutachten zu der Überzeugung gelangt waren, dass an dem angestammten Standort in Hiesfeld wegen der dortigen Bodenverhältnisse kein neues Becken zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis gebaut werden könnte. Das führte schließlich zu dem Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke, die Pläne zur Sanierung des Freibades Hiesfeld nicht weiter umzusetzen. Diesen Sachverhalt werteten die Vertreter von „Pro Freibad“ als eine Aufkündigung des Bäderkompromisses. Von der Stadt erfuhren sie dann, dass das Bürgerbegehren, das sie aufleben lassen wollten, inzwischen verfristet sei. Daraufhin fühlten die Freibad-Freunde sich von der Stadt ausgetrickst.

Und diese Trickserei will Reinhard Claves der Stadt nicht durchgehen lassen, deshalb zog er vor das Verwaltungsgerichts und ging in die Berufung, nachdem das Düsseldorfer Gericht das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt hatte. Der Dinslakener pocht darauf, dass die Stadt zu ihrem Wort steht. Es könne nicht sein, dass der Bürgermeister in einem Streitfall einen Kompromiss vorschlage, der von den Beteiligten angenommen wird, und dass eben dieser Kompromiss dann aufgekündigt werde, weil er angeblich nicht umgesetzt werden könne. Claves ist nach wie vor der Überzeugung, dass „der Untergrund des Freibades weiterhin bebaut und für die Realisierung des Bürgerbegehens genutzt werden kann“. Er drängt darauf, dass die Kommune Zusagen einhält und nicht nach Monaten, wenn Fristen (in diesem Fall für das Bürgerbegehren) abgelaufen sind, eine getroffene Übereinkunft aufkündigt.