Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019

In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

Rund 80 Personen haben der Interessengemeinschaft mittlerweile ihre ganz persönlichen Fälle zukommen lassen. „Es kommen täglich neue Interessenten dazu“, erzählt Dr. Dietrich Rohde, einer der beiden Sprecher der Interessengemeinschaft (IG). Auch mehrere Anwälte von Betroffenen haben ihre Mitarbeit schon zugesagt. Am Freitag wird es zudem ein Gespräch der IG mit dem Düsseldorfer Kommunalrechtler Robert Hotstegs geben.

Viele der Betroffenen sähen sich nämlich bewusst getäuscht, zumal noch kurz vor der Erstellung des Konzeptes Grabfelder in den nun so betitelten Peripheriebereichen verkauft worden sind. Auch seien selbst auf Nachfrage längst nicht alle Beratungsgespräche durchgeführt worden, obwohl die Verwaltung das Anhörungsverfahren als beendet betrachtet. „400 Adressen waren nicht mehr aktuell, so dass diese Menschen überhaupt nicht informiert worden sind“, beklagt Ursula Hilberath. 

Ein Bürgerbegehren, was im Gespräch war, halten die IG-Verantwortlichen aufgrund des Zeitdrucks für utopisch. „Eine Aussetzung des Konzepts wäre unsere Maximalforderung“, sagt Dietrich Rohde. Er und seine Mitstreiter wünschen sich, dass in die Satzung eine konkrete Härtefallregelung mit aufgenommen wird. Ihr Beispiel ist Karlsruhe, wo seit 2010 die Nutzungsfristen für Gräber abgeschafft wurden. „In dem Gutachten der Verwaltung wurden Karlsruhe, Kassel und Berlin sogar als gute Beispiele genannt“, sagt Susanne Braxmaier. Von den 368 Seiten waren der Politik 2017 nur 26 Seiten zur Verfügung gestellt worden.

Egal wie die Ratssitzung am Ende ausgeht, eines wollen Rohde & Co. nicht: „Das Thema darf nicht zu einem Wahlkampfgezänk werden.“