Jurist stützt Kläger im Streit um Feuerwehr-Überstunden, Rheinische Post v. 06.08.2015

Düsseldorf. Der Hamburger Jura-Professor Frank Rüdiger Jach kommt in einem 52-seitigen Gutachten zu dem Schluss, dass das Landesgesetz, das die Bezahlung von Überstunden der beamteten Feuerwehr regelt, gegen das Grundgesetz verstößt. Jachs Feststellungen stützen die Argumente des Düsseldorfer Verwaltungsrechtlers Robert Hotstegs, der für einen Berufsfeuerwehrmann die Stadt Düsseldorf verklagt.

Dabei habe sich die Stadt eigentlich korrekt verhalten, so der Anwalt. Wo im Gesetz von einer Zulage von „bis zu 20 Euro“ die Rede war, habe die Stadt stets den Höchstbetrag gezahlt – trotz der schwammigen „Kann“-Formulierung. Als Beamter müsse der Kläger sich aber an die Stadt als Arbeitgeberin halten. Bekäme der Mann am 21. August Recht, könnte das eine Welle von Nachzahlungsforderungen für die Stadt bedeuten, so Hotstegs, der das Gutachten mit der Feuerwehrgewerkschaft DFeuG bezahlt hat.

Der Personalrat der Düsseldorfer Feuerwehr ist bereits auf Distanz zu der Klage gegangen. Es habe eine freiwillige Vereinbarung über die Zulage gegeben und wer die nicht unterschreiben wollte, habe keine Zusatzschichten gemacht.

Quelle: sg

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