Rechtsgutachten: Auf NRWs Städte könnte Klagewelle zurollen, derneuekaemmerer.de v. 07.08.2015

Feuerwehrmänner streiten um Überstundenvergütung

Von Katharina Gail

In Düsseldorf fühlte sich ein Feuerwehrbeamter um seine Überstunden düpiert. Mitte August wird der Fall nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ausgetragen. Eine Musterklage, in deren Folge auch die Budgets anderer Städte belastet werden könnten.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wird am 21. August der Fall eines Feuerwehrbeamten verhandelt, der um die Vergütung seiner Überstunden streitet (AZ: 26 K 9607/13). Die Klage richtet sich gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte ihren Feuerwehrbeamten zwischen 2010 und 2013 ihren Feuerwehrbeamten eine sogenannte opt-out-Pauschale in Höhe von 20 Euro pro Schicht bezahlt, anstatt die Überstunden über einen Stundensatz zu vergüten. Nach Angaben der Feuerwehr Düsseldorf sind 880 Beamte von dieser Regelung betroffen.

Für NRWs Kommunen könnte das Musterverfahren erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zur Folge haben. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, dass der Rechtsanwalt des Klägers in Auftrag gegeben hatte. Demnach ist die mit den Feuerwehrbeamten getroffene Regelung europarechtswidrig und verstoße gegen das Grundgesetz. Zudem unterlägen Regelungen wie die in Düsseldorf dem Alimentationsprinzip und bedürften einer gesetzlichen Verankerung. Dabei dürfe die Schichtzulage nicht im Ermessen der Verwaltung liegen. Die vereinbarte opt-out-Pauschale sei deshalb im Ergebnis unwirksam. Dem Kläger stünde Schadensersatz in Höhe von 8.500 Euro zu.

Medienberichten zufolge sollen viele andere Städte die Düsseldorfer Regelung übernommen haben. Denen könnten nun auch Klagen ihrer Feuerwehrbeamten ins Haus stehen.

k.gail@derneuekaemmerer.de

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