geplante Änderungen im Landesbeamtenrecht NRW

Die Koalitionsvereinbarung für 2012-2017 zwischen NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW trägt den Titel „Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten.“ Der Vertragsentwurf ist nun veröffentlicht worden und soll von beiden Parteitagen beschlossen und sodann unterzeichnet werden.

Der Vertrag sieht auch Veränderungen im Landesbeamtenrecht vor. So heißt es ausdrücklich:

Wir sichern die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes

 

Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst als wesentliche Voraussetzung für einen handlungsfähigen, bürgerfreundlichen Staat und als wichtige Säule für ein demokratisches und friedliches Zusammenleben. Hierfür brauchen wir motivierte und qualifizierte Beschäftigte, denen wir in den letzten Jahren einen großen und zum Teil spürbaren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte abverlangt haben.
Diesen geleisteten Beitrag der Beschäftigten erkennen wir ausdrücklich an.
In Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und Gewerkschaften wollen wir unverzüglich nach der Sommerpause 2012 beginnen, das Dienstrecht in zwei Stufen weiterzuentwickeln und zu modernisieren.
In einer ersten Stufe werden wir die rechtlich zwingenden Veränderungen (W-Besoldung, Regelaltersgrenze/Rentenrecht, Urlaubsansprüche, Lehrkräfte Sekundarschule) vornehmen.
In der zweiten Stufe wollen wir durch frühzeitige, vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam Regelungen erarbeiten, die die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gewährleisten, die Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst steigern und die Interessen der Beschäftigten sichern.
Dazu gehören Veränderungen des Laufbahnrechts, Durchlässigkeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, flexible Arbeitszeitmodelle und die Begleitung von beispielhaften Praxisprojekten zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne einer modernen öffentlichen Verwaltung wollen wir Frauen attraktive Arbeitsbedingungen bieten und gleiche Karrierechancen ermöglichen.
Wir verstehen ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement als eine Aufgabe aller Landesbehörden und werden die Umsetzung aktiv fördern, um die Wiedereingliederung von kranken Beamtinnen und Beamten in den Dienst zu verbessern.

Ein Teil der genannten Veränderungen „wartet“ bereits seit Jahren auf eine Anpassung an die Rechtsprechung, Rechtsentwicklung oder das Recht der Europäischen Union. Exemplarisch wären hier die Fragen der Anpassung der LVOPol NRW (Beseitigung der verfassungswidrigen Wartezeit für eine Beförderung) oder der Abgeltung von krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaub zu erwähnen.