Das Tragen eines Kopftuches stellt kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 08.11.2013 entschieden. „Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013, 26 K 5907/12“ weiterlesen
neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13
Im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens (Eilverfahrens) um die Stelle eines Gesamtschuldirektors / einer Gesamtschuldirektorin hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an die dienstlichen Beurteilungen der Beamten zu stellen sind und welche Formalia im Verfahren einzuhalten sind. Im Ergebnis musste daher die Stellenbesetzung mit dem „Wunschkandidaten“ der Behörde gestoppt werden. Die Bezirksregierung hat nun neu über die Stellenbesetzung zu entscheiden. „neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13“ weiterlesen
gesundheitliche Eignung von Probebeamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.10.2013, Az. 2 C 16.12
Eine Beamtin auf Probe, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anstrebt, ist gesundheitlich nicht nur dann ungeeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Ihr fehlt die zum Abschluss der Probezeit erforderliche gesundheitliche Eignung auch dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, sie werde bis zur Pensionierung häufige und erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Damit hat es im Anschluss an Urteile vom 25. Juli 2013 den zugunsten der Bewerber abgesenkten generellen Prognosemaßstab auch auf solche chronischen Erkrankungen angewendet, die zwar nicht zur vorzeitigen Zurruhesetzung führen, wohl aber regelmäßig erhebliche Ausfallzeiten zur Folge haben. „gesundheitliche Eignung von Probebeamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.10.2013, Az. 2 C 16.12“ weiterlesen
Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013
Weil die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ Klage eingereicht hat, muss der Kreis Mettmann erst aufs Urteil warten.
Eigentlich sollte seit diesem Monat die Turnstraße nur noch eine Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße 5 sein, und die Martin-Luther-Straße eine Kreisstraße. Der Stadtrat hatte dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt. Doch die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Genauer gesagt: einige Mitglieder der Initiative. „Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013“ weiterlesen
Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270
Drittschutz im Bauplanungsrecht. Von Nicole Wolf (Schriften zum Baurecht, Bd. 11). – Baden-Baden, Nomos 2012. 204 S., kart. Euro 62,-. ISBN: 978-3-8329-7912-6.
Die Gesetzgeber weigern sich mit großer Konsequenz, den Drittschutz im Bauplanungsrecht normativ auszugestalten. Stattdessen haben sie die Rechtsprechung in die Pflicht genommen und den Drittschutz im Bauplanungsrecht damit gleichsam wie ein Kind zur Adoption freigegeben. Der Drittschutz im Bauplanungsrecht ist indes von der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht als Lieblingskind angenommen worden. Von der „Hoch“-Zeit in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts abgesehen, hat sie es vielmehr eher stiefmütterlich behandelt.
So war und ist für die Literatur Raum und Gelegenheit, sich der Problematik anzunehmen. Der Rechtswissenschaft stellt sich die Aufgabe, ein dogmatisches Fundament aufzubereiten und auf dieser Grundlage das Rechtskonstrukt des bauplanungsrechtlichen Drittschutzes (weiter) zu entwickeln.
Dieser Aufgabe hat sich Nicole Wolf mit der vorliegenden Arbeit, bei der es sich um die überarbeitete Fassung ihrer Promotionsschrift handelt, angenommen. Sie widmet ihr dreiteiliges Werk denen, die auch hinter Mauern und Fassaden schauen. „Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270“ weiterlesen
Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11
Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen der Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist nur dann rechtmäßig, wenn die Untersuchungsanforderung als solche rechtmäßig ist.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 30.05.2013 entschieden und zugleich zu den Anforderungen, die an eine Untersuchungsaufforderung zu stellen sind, Stellung genommen. Nach § 33 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW ist die Behörde zu einer Untersuchungsaufforderung berechtigt, wenn Zweifel über die Dienstfähigkeit des Beamten bestehen. Zu der Frage, wann derartige Zweifel zu bejahen sind, führt das Bundesverwaltungsgericht aus: „Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11“ weiterlesen
Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270
Rechtsanwalt Dietmar Mampel gehört der Practice Area Planungs- und Umweltrecht der Kanzlei TaylorWessing, Düsseldorf an. Er berät umfassend bei der Entwicklung von Projekten von der Raumordnung über die Aufstellung von Bauleitplänen bis hin zur abschließenden Erteilung erforderlicher Genehmigungen und sichert die Projekte vor Rechtsmitteln Dritter. Er ist Schriftleiter des „Informationsdienstes Baurechtssammlung“ und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Baurecht“. 1994 hat er ein Standardwerk zum öffentlichen Baunachbarrecht vorgelegt.
In der Ausgabe NVwZ Heft 19/2013 vom 01.10.2013 bespricht Rechtsanwalt Mampel die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf.
Beschränkung des Disziplinarverfahrens und Erkrankung als Milderungsgrund, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2013, Az. 2 B 50/12
Das Disziplinargericht kann nach § 56 Satz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) nur solche Tathandlungen aus dem Disziplinarverfahren ausscheiden, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt ins Gewicht fallen können. Beabsichtigt das Gericht eine solche Beschränkung, muss es die Beteiligten hierauf hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung geben.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst in einem Beschluss klargestellt.
IKEA: Was nun?, WDR-Lokalzeit Bergisches Land vom 25.09.2013
Ist das also jetzt das endgültige Aus für IKEA Deutschland in Wuppertal? Gestern war jedenfalls bekannt geworden, dass die Bezirksregierung erhebliche Bedenken gegen die Ansiedlung des Marktes hat. Unter anderem wegen des zu erwartenden Lärms und unzureichender Verkehrsanbindung. Daher könnten die Pläne nicht genehmigt werden. Bitter für Wuppertal: Denn die Stadt hatte auf Arbeitsplätze und mehr Steuereinnahmen gehofft. Oberbürgermeister Peter Jung aber will die Entscheidung nicht einfach hinnehmen. Die Stadt werde vor Gericht ziehen. Die Landesregierung sei mit ihrer Planung schon zweimal gescheitert.
Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommentiert die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht.
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Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13
Mit einer Spezialität des Disziplinarrechts hat sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht näher auseinandergesetzt. So ist es im Landes- wie Bundesdisziplinarrecht vorgesehen, dass bestimmte Vorwürfe aus dem Verfahren durch eine Beschränkung ausgeschlossen werden können (im behördlichen Verfahren § 19 Abs. 2 LDG NRW / § 19 Abs. 2 BDG; im Verfahren der Disziplinarklage § 55 LDG NRW / § 56 BDG). Übereinstimmend regeln alle Vorschriften: „Die ausgeschiedenen Handlungen können nicht wieder in das Disziplinarverfahren einbezogen werden, es sei denn, die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen nachträglich.“ Dies sah das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall als erfüllt an. „Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Vorwürfe in die Disziplinarklage möglich, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2013, Az. 2 B 8.13“ weiterlesen