Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012

Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht

VON KIRSTEN TIRRE

Pr. Oldendorf / Minden. Mit einem Karton voller Akten und einem Sieg in der Tasche verließen gestern Marko Steiner und Eric Pollert als Vertreter der Stadt Pr. Oldendorf den Saal 208 des Mindener Verwaltungsgerichtes. Nach knapp einstündiger Verhandlung hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichtes, Klaus Peter Frenzen, entschieden, dass das Bürgerbegehren „Pro Sportplatz“ unzulässig ist.

Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog. „Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012

Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab

Von Christian Busse

Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.

Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. „Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ in Preußisch Oldendorf ist unzulässig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Klaus Peter Frenzen, mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“, als dessen Vertreter die Kläger auftreten, betrifft ein gut 19.000 m² großes Grundstück im Innenstadtbereich der beklagten Stadt Preußisch Oldendorf, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Knapp die Hälfte des Grundstücks wird derzeit als Sportplatz genutzt. Nach einem im März 2011 mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss des Bauausschusses der Stadt sollen etwa 2/3 der Sportplatzfläche entsprechend der Planung eines einheimischen Projektentwicklers zu Zwecken des Einzelhandels umgenutzt werden. Anfang Juli 2011 beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Durchführungsvertrag „Innenstadtentwicklung“. Daraufhin gründete sich mit Unterstützung durch mehrere Ratsfraktionen die Bürgerinitiative „PrO Sportplatz“ und initiierte ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob das Sportplatzgrundstück im alleinigen Eigentum und Besitz der Stadt bleiben solle. Im September 2011 stellte der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, weil ein Bürgerbegehren nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen betreffen dürfe. Außerdem seien der Wortlaut und die Begründung des Begehrens in mehrfacher Hinsicht unpräzise. Gegen diesen Ratsbeschluss haben die Kläger Klage erhoben. „Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012“ weiterlesen

Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012

Iserlohn. Die Bühne war bereitet : Im Zuschauerraum die Gegner und Befürworter der 2. Gesamtschule in Hennen, die lautstark ihre Unterstützung oder eben Ablehnung der jeweiligen Position kund taten, im Plenum die gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die aus der Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die 2. Gesamtschule eine politische Schauveranstaltung machten. Einigkeit dürfte bei allen Beobachtern nur in einem Punkt bestanden haben: Die Fronten sind nicht mehr verhärtet, sondern versteinert, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen des Bildungsbündnisses einerseits sowie CDU und Freien Wählern andererseits scheint auf absehbare Zeit kaum mehr möglich.

Mit einem eigenen Rechtsgutachten, erstellt von Robert Hotstegs, einem Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hatte das aus den Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP bestehende „Bildungsbündnis“ auf die Vorlage der Verwaltung reagiert, in der die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wird. Hotstegs, dessen Kanzlei auf die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen spezialisiert ist, kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die Initiatoren bereits nach der Ratssitzung vom 18. November 2011 hätten aktiv werden müssen, um die Einspruchsfrist zu wahren. „Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012“ weiterlesen

SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012

Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens (SPD) und seine Verwaltungs-Experten haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens (gegen einen Ratsbeschluss vom 3. Juli zur Errichtung einer 2. Gesamtschule in Hennen) beraten.

Ahrens und seine Mitarbeiter haben anschließend das Bürgerbegehren, das von der CDU mitgetragen wurde und das 8045 gültige Stimmen vorweisen kann, als rechtmäßig und korrekt bezeichnet. Entsprechend ist auch die Vorlage für den gestrigen Rat ausgefallen und von Ahrens unterzeichnet worden. Das Schulbündnis aus SPD, Grünen, LINKE und FDP hatte aber Bedenken gegen das Bürgerbegehren und die Auffassung des Bürgermeisters und seiner Verwaltung. Es ließ ein eigenes Gutachten bei der Düsseldorfer Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hotstegs erstellen. Die Düsseldorfer Fachanwälte kamen zu einem anderen juristischen Ergebnis. „SPD misstraute Ahrens – CDU wollte Bürgermeister „retten“, Stadt-Spiegel Iserlohn vom 31.10.2012“ weiterlesen

Kurzgutachten zum Bürgerbegehren „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ vorgelegt – Bürgerbegehren kommt zu spät, Information für die Presse

Da der Rat der Stadt Iserlohn über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat, haben die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Linke den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs mit einem Kurzgutachten beauftragt. Sein Ergebnis legte Hotstegs am Dienstag Nachmittag vor: danach ist das Bürgerbegehren unzulässig, weil es die 3-Monats-Frist der Gemeindeordnung nicht eingehalten hat. „Die Frist hat nämlich nicht am 3. Juli begonnen, wie Bürgerinitiative und Verwaltung dargelegt haben, sondern bereits im Oktober 2011. Damals hat der Rat bereits grundsätzlich die Errichtung der neuen Gesamtschule beschlossen.“, so Hotstegs. „Kurzgutachten zum Bürgerbegehren „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ vorgelegt – Bürgerbegehren kommt zu spät, Information für die Presse“ weiterlesen

Mehr Transparenz für Abgeordeten-Einkünfte?, Stellungnahme von Robert Hotstegs, Sat.1 17:30 vom 18.10.2012

Die Nebeneinkünfte von Bundestags- und Landtagsabgeordneten sind in der Diskussion: offen legen oder nicht? Einige Abgeordnete machen es freiwillig vor. Auch der Fachverband Mehr Demokratie NRW begrüßt die Diskussion. Er geht mit seiner Kampagne für ein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen aber auch darüber hinaus.

 

Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Mitglied im NRW-Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V., kommentierte die aktuelle Debatte. „Mehr Transparenz für Abgeordeten-Einkünfte?, Stellungnahme von Robert Hotstegs, Sat.1 17:30 vom 18.10.2012“ weiterlesen

Streit geschlichtet: Überstunden bei der Duisburger Feuerwehr werden endlich bezahlt, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 16.10.2012

Bei der Duisburger Feuerwehr brodelte es in der Vergangenheit gewaltig. Insgesamt rund 400.000 unbezahlte Überstunden schieben die Feuerwehrleute vor sich her. Bislang ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich. Die Stadt reagiert nun auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

 

Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommentiert die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht. „Streit geschlichtet: Überstunden bei der Duisburger Feuerwehr werden endlich bezahlt, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 16.10.2012“ weiterlesen

Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.09.2012, Az. 5 A 1941/10

Durch Urteil vom heutigen Tag hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW der Klage eines früheren evangelischen Pastors im Sonderdienst gegen die Beendigung seines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit bei der Evangelischen Kirche im Rheinland teilweise stattgegeben.

Nach Studium, Vikariat und Hilfsdienstzeit hatte der Kläger bei der Beklagten als ordinierter Theologe keine Pfarrstelle gefunden. Die Beklagte hatte ihn deshalb zweimal für je fünf Jahre als Pastor im Sonderdienst in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Zeit berufen, das jungen Theologen eine Alternative zur Arbeitslosigkeit bieten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Pfarrstelle erhalten sollte. Eine weitere Verlängerung war nach dem einschlägigen Kirchengesetz nicht möglich. Der Kläger sah hierin eine Verletzung des rechtlich gebotenen sozialen Mindestschutzes.

Seine Klagen vor den Kirchengerichten blieben ohne Erfolg. Das anschließend angerufene Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet sei. Dieser Auffassung ist der 5. Senat nicht gefolgt. „Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.09.2012, Az. 5 A 1941/10“ weiterlesen

Gefährliche Betonhubbel – Studiogespräch mit Katharina Voigt, WDR Lokalzeit Aachen vom 20.07.2012

Als Susann H. aus ihrem Wagen in der Eschweiler Innenstadt ausstieg, passierte es: Sie stolperte über einen betonierten Hubbel und stürzte so schwer, dass sie mit 59 eine neue Hüfte braucht. Sie hat recherchiert und stieß auf zwei weitere „Hubbelsturz“-Opfer, die seit Mitte 2011 über die Parkplatzbegrenzungen fielen und bleibende Schäden davon trugen. „Gefährliche Betonhubbel – Studiogespräch mit Katharina Voigt, WDR Lokalzeit Aachen vom 20.07.2012“ weiterlesen