Mehr Demokratie kritisiert Unzulässigkeitsbeschluss
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert den Unzulässigkeitsbeschluss des Erftstädter Stadtrates zu einem Bürgerbegehren für den Erhalt von Lehrschwimmbecken. Die Ratspolitiker hatten eine Beanstandung ihres ersten Beschlusses vom 6. Juli dieses Jahres durch Bürgermeister Franz Georg Rips (SPD) gestern zurück gewiesen. „Der Stadtrat verschanzt sich hinter zweifelhaften Argumenten“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie die Entscheidung. Laut einem Rechtsgutachten der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs ist das Bürgerbegehren zulässig. „Erftstädter Rat bleibt bei Bürgerbegehren stur, Mehr Demokratie, Pressemitteilung v. 06.10.2010“ weiterlesen