Bezirksregierung: Bürgerbegehren gegen Schulschließung rechtswidrig, Neue Westfälische vom 06.10.2010

Initiative widerspricht
VON BIRGIT GUHLKE
Bielefeld. Der Streit um die Schließung von fünf Bielefelder Grundschulen geht in die nächste Runde: Die Bezirksregierung Detmold hat die Stadtverwaltung am Dienstag darüber informiert, dass das von einer Bielefelder Initiative angestrengte Bürgerbegehren gegen die Schulschließung rechtswidrig sei.


„Die Forderung nach einer Bestandsgarantie für alle Bielefelder Grundschulen enge die Schulentwicklungsplanung der Stadt Bielefeld für die kommenden zwei Jahre in unzulässiger Weise ein“, heißt es in einer Erklärung der Stadt.

Die Inititiatorinnen des Bürgerbegehrens, Silke Schüler und Annette Davidsohn, widersprechen – mit juristischem Beistand. Ihr Anwalt, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hostegs sagt: „Erst mit dem Einreichen des Bürgerbegehrens beginnt der formale Prozess der Überprüfung. Ihn habe die städtische Erklärung dementsprechend überrascht.

Der Rechtsanwalt weist in seiner Erklärung zudem auf ein ähnliches Beispiel aus Hagen hin. Dort habe es einen Ratsbeschluss über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegeben, den die Bezirskregierung Arnsberg beanstandet und aufgehoben habe. Und damit vor dem Oberverwaltungsgericht NRW scheiterte. Silke Schüler: „Wir lassen es jetzt darauf ankommen.“