Altenheim-Gegner ziehen vor Gericht, Kölnische Rundschau vom 14.10.2010

Von Claus Boelen-Theile

Schon in der nächsten Woche wird das Kölner Verwaltungsgericht sich mit dem Bürgerbegehren gegen das geplante Seniorenheim beschäftigen. Die Initiatoren wollen erreichen, dass das Begehren für zulässig erklärt wird. Das Verfahren könnte sich über Monate hinziehen.

(Kürten) Die nächste Etappe beim Kürtener Bürgerbegehren ist in Sicht: Schon in der nächsten Woche wird das Kölner Verwaltungsgericht ein Schriftstück der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs erhalten. Inhalt: die Klage gegen das vom Kürtener Rat abgelehnte Bürgerbegehren „Für humanes Wohnen und Leben im Alter“. Die drei Vertretungsberechtigten wollen damit eine Gerichtsentscheidung zugunsten der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erreichen. „Formal handelt es sich um eine Verpflichtungsklage: Die Gemeinde Kürten soll verpflichtet werden, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens anzuerkennen“, berichtet Hermann-Josef Fischer, Sprecher der IG Bechen, und Unterstützer des Bürgerbegehrens. „Am vergangenen Freitag haben wir uns zusammengesetzt und beschlossen, den Klageauftrag an unsere Kanzlei zu geben.“ Trotz des Ratsentscheids sehe man sich nicht als Verlierer. „Die Stimmung ist positiv. Es haben schließlich über 2.100 Kürtener Bürger unseren Wunsch nach einem Bürgerbegehren geteilt.“ Offenbar fürchte sich die CDU-SPD-Mehrheit vor einem Votum der Bürgerschaft und verstecke sich hinter der angeblichen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Fischer: „Wir machen deshalb jetzt die nächste Etappe.“ Die Düsseldorfer Kanzlei habe in ihrer Stellungnahme die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens schlüssig begründet, deshalb herrsche bei den Mitstreitern eine gewisse Zuversicht. Stichtag für eine Klage wäre der 5. November, vier Wochen nach der Ratssitzung vom 6. Oktober.

Drei bis fünf Monate Verfahren

Eine schnelle Entscheidung der Verwaltungsrichter erwartet Fischer nicht. „Solch ein Verfahren dauert erfahrungsgemäß drei bis fünf Monate.“ Das Verwaltungsgericht habe dabei bereits signalisiert, die Sache vorrangig zu behandeln. Dies werde bei allen strittigen Bürgerbegehren so gehandhabt. Nach dem Richterspruch in erster Instanz wäre noch eine Entscheidung in zweiter Instanz möglich. „Dafür müsste man die Begründung der Richter prüfen“, sagt Fischer. Er befürchte, dass der Investor des geplanten Seniorenheims am Unterfeld in Bechen nach dem Ratsvotum Fakten schaffen wolle. „Wenn die Bagger vor einer Gerichtsentscheidung rollen, werden wir einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung stellen“, kündigt Fischer an.