Durch heute verkündetes Urteil, Az. 5 U 207/11-31, hat der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und der Leiter ihrer Personalabteilung gegen einen früheren Lehrbeauftragten gestellt hatte, zurückgewiesen.
Der frühere, inzwischen 82jährige Lehrbeauftragte hatte unter dem Namen „Dr. K. Odie“ offene Briefe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gerichtet. Darin hatte er unter anderem die Einstellung Leiters der Personalabteilung unter Berufung auf eine angebliche „Väter-Wanderfreunde-Seilschaft“ zwischen dem Verwaltungsdirektor der Hochschule und dem Vater des Leiters der Personalabteilung der Hochschule der Kritik unterzogen. „Saarländisches Oberlandesgericht weist Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurück, Pressemitteilung v. 21.02.2012“ weiterlesen