Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014

Das Bundesbeamtengesetz und weitere dienstrechtliche Vorschriften sollen nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten der Vorlage zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Bei einer der weiteren im Entwurf vorgesehenen Änderungen geht es laut Regierung um eine Regelung im Bundesbeamtengesetz, die zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bis Ende 2014 einen Laufbahnwechsel ermöglicht, verbunden mit der Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt. „Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014“ weiterlesen

jetzt bewerben: Ausbildungsstart 01.08.2015

Zur Verstärkung unseres Büros bieten wir einen
Ausbildungsplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten im Sommer 2015 an.

Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft ist spezialisiert auf die Gebiete des Verwaltungs-, Beamten-, Disziplinar- und Kommunalrechts. Die anwaltliche und fachanwaltliche Beratung wird durch drei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrgenommen, insgesamt hat die mittelständische Kanzlei sechs Mitarbeiter/innen (in Vollzeit und Teilzeit).

Ihre Ausbildung werden Sie in enger Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden absolvieren. Hierbei stehen Sie auch im direkten Kontakt mit Mandanten, Gegnern, Versicherungen und Gerichten. Sie haben die Möglichkeit, an Beratungsgesprächen und Gerichtsterminen teilzunehmen, um die weitere Arbeit der Kanzlei kennenzulernen.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich einen persönlichen Eindruck von unserer Kanzlei und unserem Team zu verschaffen, findet am 10.02.2015 ein zentraler Bewerbungstag statt. Hierzu laden wir Bewerberinnen und Bewerber gezielt ein. Bitte merken Sie sich den Tag schon einmal vor. jetzt bewerben: Ausbildungsstart 01.08.2015“ weiterlesen

Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB

Auf unsere Anforderung hin hat das Verwaltungsgericht Köln eine spannende Entscheidung im Personalvertretungsrecht (Bund) veröffentlicht: danach darf ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Personalmaßnahme auch per Email verweigern (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG, § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NRW). Genau dies war zwischen Personalrat und Dienststelle streitig. Denn das unterschriebene Original, also die klassische „Schriftform“, ist erst nach Fristablauf bei dem Dienststellenleiter eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts angeschlossen. Die Frage bleibt aber weiterhin offen, weil das Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist.

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Eins, zwei, drei… meins!, IHK magazin 12|14, S. 24

Neu-Unternehmer erzählen, warum ein guter Plan, Überzeugungskraft und Durchhaltevermögen bei der Übernahme eines Betriebes wichtiger sind als Eigenkapital.

Text: ERIK SCHWEITZER

Es ist der Stoff, aus dem Hollywood einen Film machen würde: Ein Mann verfolgt seinen Traum, trotzig gegen alle Widerstände, bis an den Rand seiner Kräfte. „Eins, zwei, drei… meins!, IHK magazin 12|14, S. 24“ weiterlesen

Personalräte sind über Schulschließungen frühzeitig zu informieren, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.07.2014, Az. 20 B 490/14.PVL

Selten ergeben sich Schnittmengen zwischen dem von uns bearbeiteten Beamtenrecht und dem Recht der direkten Demokratie (Bürgerbegehren/Bürgerentscheid). Eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt aber, dass Schulschließungsmaßnahmen, die häufig von Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren behandelt werden, auch eine personalvertretungsrechtliche Komponente haben.

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Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe. Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. „Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14“ weiterlesen

Hooligan-Horror: Was wusste die Polizei?, Express v. 31.10.2014

Kritik an Einsatzkräften
Von CHRISTIAN WIERMER

War die Polizei angemessen vorbereitet, wie Polizeipräsident Wolfgang Albers und Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagen? Es gibt immer mehr Zweifel.

Während die Bundespolizei inzwischen einräumt, personell nicht in der Lage gewesen zu sein, die Hooligans auf der Rückreise zu begleiten, um andere Reisende vor Angriffen zu schützen, ist von den Kölner Beamten offiziell bisher nichts zu hören. „Hooligan-Horror: Was wusste die Polizei?, Express v. 31.10.2014“ weiterlesen

Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.

Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ allein von ihrem Lebensalter abhing. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.

Die Kläger sind Beamte oder Soldaten, für die die besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen bzw. des Bundes maßgeblich sind. „Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.“ weiterlesen