„Damit ihr Hoffnung habt!“, mehr-demokratie.de vom 18.05.2010

Gut gelaunte, aufgeweckte und engagierte Menschen, eine gelungene Kooperation mit der Stiftung Mitarbeit, viele neue Interessierte für die Arbeit von Mehr Demokratie und Choräle in der Straßenbahn: Das ist die Kurzzusammenfassung unseres Besuchs beim Ökumenischer Kirchentag in München. Von Donnerstag bis Samstag waren wir dort gemeinsam mit der Stiftung Mitarbeit in der sogenannten Agora, einer Messehalle, in der sich Initiativen, Vereine, Gewerkschaften und Parteien den weit über hunderttausend Besuchern des Kirchentags präsentierten, zu Gast. „„Damit ihr Hoffnung habt!“, mehr-demokratie.de vom 18.05.2010“ weiterlesen

„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010

Das Zeugnis könnte kaum schlechter ausfallen. Die Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, die in den zurückliegenden Jahren sukzessive in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen wurden, leiden unter hohen formalrechtlichen Hürden. Nur wenige schaffen überhaupt den Sprung zu einem Bürgerentscheid und damit zum eigentlichen Kern der Mitbestimmung. Die Initiative Mehr Demokratie e.V. hat am heutigen Donnerstag genau aus diesem Grund eine neue Kampagne gestartet, um diesem Mangel abzuhelfen. Zwar waren auch vorherige Initiativen, unter anderem auch von Mehr Demokratie e.V. zur Änderung des Wahlrechts in NRW wenig erfolgreich. NRW ist derzeit der einzige Flächenstaat in Deutschland, in dem das so genannte Kummulieren und Panaschieren nicht möglich ist. Trotzdem wollen die Initiatoren einen erneuten Anlauf starten, um für eine Vereinfachung des Wahlrechts und einen „Abbau unnötiger Hürden“ von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einzutreten, erklärten der Pressesprecher des Vereins, Torsten Sterk, und Rechtsanwalt Robert Hotstegs auf der heutigen Pressekonferenz. Die Hemmschwellen und Fallstricke der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, die über Zulässigkeit und Bedingungen von Elementen direkter Demokratie entscheiden, sind in dem Gesetzestext gut versteckt. „Man liest es nicht sofort“, erklärte Hotstegs. Vor allem Ausschluss so wichtiger Themenkomplexe wie Planungsvorhaben oder Bebauungspläne schränken die Erfolgsaussichten nordrhein-westfälischer Bürgerbegehren zusätzlich ein. „Das ist nicht praktikabel. Im Freistaat Bayern ist eine Abstimmung über solche Themen zulässig, trotzdem ist das Land nicht untergegangen“, so Hotstges weiter. „„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010“ weiterlesen

Vergleich in Sachen Emmericher Bürgerbegehren, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2010

Die mündliche Verhandlung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist heute ohne eine gerichtliche Entscheidung über die Klage und den Eilantrag vom 22. und 23. Februar 2010 zu Ende gegangen. In dem Streit um das Bürgerbegehren „Rettet die Bäume im Rheinpark Emmerich“ haben sich die Beteiligten von sich aus geeinigt. Statt ursprünglich 50 bzw. 30 Bäumen sollen nunmehr nur noch 20 Bäume gefällt werden. Außerdem werden zur Kompensation 34 Bäume außerhalb und im Rheinpark selbst 7 Linden und 1 Trauerweide gepflanzt. Damit ist die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offen geblieben.

Az.: 1 K 1331/10 und 1 L 292/10

(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010

Emmerich (RP) Der Streit um die Umgestaltung des Rheinparks spitzt sich zu: Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses ablehnt, schlägt die Gruppe nun selbst juristisch zurück und hofft auf den Rat.

Seit Samstag hat Bündnissprecher Rüdiger Helmich allen Ratsmitgliedern, den Fraktionen, dem Bürgermeister und der Verwaltung eine Mail geschickt. Inhalt: das von den Baumfreunden in Auftrag gegeben Kurzgutachten, das der Düsseldorfer Rechtsanwalts Robert Hotstegs erstellt hat. „Und wer dieses Papier gelesen hat, kann nur zu der Auffassung kommen, dass unser Anliegen rechtmäßig ist“, so Helmich überzeugt. „„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010“ weiterlesen

„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010

Emmerich. Das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich hat einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Der sagt, das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark ist in dieser Form durchaus zulässig.

Es war Eile geboten. Deshalb musste das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich den Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf auch darum bitten, noch an Weiberfastnacht das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Immerhin muss der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob das Bürgerbegehren tatsächlich nicht rechtens ist, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht. Tatsächlich kommt Hotstegs, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist und sich seit 20 Jahren mit Bürgerbegehren beschäftigt, zu dem Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. „„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010“ weiterlesen

Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010

IG Senioren Stadtplaner Sonnenschein darf auf Weisung von oben nicht sprechen.

Von Sabine Naber

Zu ihrem politischen Stammtsich hatte sich die Interessengemeinschaft (IG) Remscheider Senioren Mittwochabend in der Denkerschmette den Düsseldorfer [Rechtsanwalt] Robert Hotstegs eingeladen. „Mehr Demokratie wagen“ hatte der seinen Vortrag überschrieben, in dem er vor allem deutlich machte, dass es zum Kern einer realistischen Auffassung von Demokratie gehört, Mehrheiten entscheiden zu lassen. „Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010“ weiterlesen

Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig

Wie schon 2008 war auch 2009 jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig. Neun von 20 eingereichten und abgeschlossenen Initiativen liefen auf diese Weise ins Leere. 2008 waren es zwölf von 24 Begehren. Dank der Zusammenlegung mit Wahlen war der Anteil ungültiger Bürgerentscheide dafür im Vergleich zum Vorjahr sehr viel geringer. Nur eine von sechs Abstimmungen war für den Papierkorb. Im Vorjahr waren es noch sechs von elf. Dies ergibt sich aus einer Jahresauswertung des Verbandes Mehr Demokratie e.V. „Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig“ weiterlesen